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Unsere Sammlung der häufig gestellten Fragen hilft Ihnen weiter
Fachkraft für Holz- und Bautenschutzarbeiten
Handwerk und Industrie
Die Berufsausbildung zur Fachkraft für Holz- und Bautenschutzarbeiten ist identisch mit den ersten beiden Jahren der Ausbildung zum Holz- und Bautenschützer/zur Holz- und Bautenschützerin. Im Falle der Fortführung der Berufsausbildung mit dem Ziel des Abschlusses Holz- und Bautenschützer/zur Holz- und Bautenschützerin ist die zweijährige Ausbildung zur Fachkraft für Holz- und Bautenschutzarbeiten voll auf diesen Ausbildungsgang anzurechnen.
Die Berufsausbildung im Ausbildungsberuf Holz- und Bautenschützer/-in gliedert sich in gemeinsame Ausbildungsinhalte und die Ausbildung in einer der Fachrichtungen Holz- oder Bautenschutz.
2 Jahre
Die Ausbildung findet an den Lernorten Berufsschule und Betrieb statt.
1. August 2007
Berufliche Tätigkeitsfelder
Fachkräfte für Holz- und Bautenschutzarbeiten arbeiten in Betrieben des Holz- und Bautenschutzgewerbes des Handwerks und der Industrie.
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Fachkräfte für Holz- und Bautenschutz
Gegenstand der Berufsausbildung für den Ausbildungsberuf Fachkraft für Holz- und Bautenschutzarbeiten sind mindestens die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage Teil I), für den Ausbildungsberuf Holz- und Bautenschützer/Holz- und Bautenschützerin die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage Teil II) aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit). Eine von dem Ausbildungsrahmenplan abweichende Organisation der Ausbildung ist insbesondere zulässig, soweit betriebspraktische Besonderheiten die Abweichung erfordern.
(2) Die Berufsausbildung zur Fachkraft für Holz- und Bautenschutzarbeiten gliedert sich wie folgt (Ausbildungsberufsbild):
Abschnitt A
Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
1. Unterscheiden von Schäden an Holz, Holzbauteilen und Einbindungsbereichen sowie Vorbereiten dieser Untergründe,
2. Durchführen von vorbeugenden Maßnahmen gegen holzzerstörende Pilze und Insekten,
3. Bekämpfen holzzerstörender Insekten,
4. Behandeln und Beseitigen von Pilzbefall,
5. Vorbereiten und Durchführen nachträglicher Außen- und Innenabdichtungen an erdberührten Bauteilen,
6. Vorbereiten und Durchführen nachträglicher chemischer Horizontalabdichtungen,
7. Vorbereiten von Flächen und Aufbringen von Sanierputzen,
8. Austrocknen durchfeuchteter Bauwerke;
Abschnitt B
Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
4. Umweltschutz,
5. Information und Kommunikation, kundenorientiertes Verhalten,
6. Planen und Vorbereiten von Arbeitsschritten,
7. Handhaben und Warten von Werkzeugen, Geräten und Maschinen,
8. Umgehen mit Gefahrstoffen und sonstigen Werkstoffen,
9. Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.
(
Liste der Ansprechpartner für die anerkannten Ausbildungsberufe
Verordnung über die Berufsausbildung im Holz- und Bautenschutzgewerbe vom 2. Mai 2007, Jahrgang 2007, BGBL I Nr. 18, ausgegeben am 7. Mai 2007.
Letzte Änderung: 16.01.2008