Sie befinden sich hier:

Sprachversion:

 

Seite vorlesen Fachkraft für Holz- und Bautenschutzarbeiten

Ausbildungsberufsbezeichnung

Fachkraft für Holz- und Bautenschutzarbeiten

Ausbildungsbereich

Handwerk und Industrie

Struktur des Ausbildungsberufs

Die Berufsausbildung zur Fachkraft für Holz- und Bautenschutzarbeiten ist identisch mit den ersten beiden Jahren der Ausbildung zum Holz- und Bautenschützer/zur Holz- und Bautenschützerin. Im Falle der Fortführung der Berufsausbildung mit dem Ziel des Abschlusses Holz- und Bautenschützer/zur Holz- und Bautenschützerin ist die zweijährige Ausbildung zur Fachkraft für Holz- und Bautenschutzarbeiten voll auf diesen Ausbildungsgang anzurechnen.
Die Berufsausbildung im Ausbildungsberuf Holz- und Bautenschützer/-in gliedert sich in gemeinsame Ausbildungsinhalte und die Ausbildung in einer der Fachrichtungen Holz- oder Bautenschutz.

Ausbildungsdauer

2 Jahre
Die Ausbildung findet an den Lernorten Berufsschule und Betrieb statt.

In Kraft seit:

1. August 2007

Berufliche Tätigkeitsfelder

Fachkräfte für Holz- und Bautenschutzarbeiten arbeiten in  Betrieben des Holz- und Bautenschutzgewerbes des Handwerks und der Industrie.

Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
 Fachkräfte für Holz- und Bautenschutz

  • erkennen Schäden an Holz- und Holzbauteilen,
  • führen vorbeugende Holzschutzmaßnahmen gegen tierische (Insekten) und pflanzliche (Pilze) Holzzerstörer durch,
  • bekämpfen holzzerstörende Insekten und Pilze,
  • beseitigen Schäden, welche durch tierische und pflanzliche Holzzerstörer verursacht werden,
  • erkennen Schäden an Bauwerken aus Beton, Mauerwerk und Naturstein,
  • trocknen durchfeuchtete Bauwerke,
  • führen Außen- und Innenabdichtungen an erdberührten Bauteilen durch,
  • setzen feuchte- und salzgeschädigte Mauerwerke instand,
  • planen ihre Arbeit und dokumentieren sie,
  • ergreifen Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz am Arbeitsplatz
  • richten Arbeitsplätze ein, sichern und räumen diese
  • führen ihre Arbeiten kunden- und betriebswirtschaftlich orientiert auf der Grundlage von Arbeitsaufträgen allein und im Team durch,
  • führen qualitätssichernde Maßnahmen durch.

Inhalte der Berufsausbildung

Gegenstand der Berufsausbildung für den Ausbildungsberuf Fachkraft für Holz- und Bautenschutzarbeiten sind mindestens die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage Teil I), für den Ausbildungsberuf Holz- und Bautenschützer/Holz- und Bautenschützerin die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage Teil II) aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit). Eine von dem Ausbildungsrahmenplan abweichende Organisation der Ausbildung ist insbesondere zulässig, soweit betriebspraktische Besonderheiten die Abweichung erfordern.
(2) Die Berufsausbildung zur Fachkraft für Holz- und Bautenschutzarbeiten gliedert sich wie folgt (Ausbildungsberufsbild):
Abschnitt A 
Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
1. Unterscheiden von Schäden an Holz, Holzbauteilen und  Einbindungsbereichen sowie Vorbereiten dieser Untergründe,
2. Durchführen von vorbeugenden Maßnahmen gegen holzzerstörende Pilze und Insekten,
3. Bekämpfen holzzerstörender Insekten,
4. Behandeln und Beseitigen von Pilzbefall,
5. Vorbereiten und Durchführen nachträglicher Außen- und Innenabdichtungen an erdberührten Bauteilen,
6. Vorbereiten und Durchführen nachträglicher chemischer Horizontalabdichtungen,
7. Vorbereiten von Flächen und Aufbringen von Sanierputzen,
8. Austrocknen durchfeuchteter Bauwerke;
Abschnitt B
Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
4. Umweltschutz,
5. Information und Kommunikation, kundenorientiertes Verhalten,
6. Planen und Vorbereiten von Arbeitsschritten,
7. Handhaben und Warten von Werkzeugen, Geräten und Maschinen,
8. Umgehen mit Gefahrstoffen und sonstigen Werkstoffen,
9. Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.

(

Ihr Ansprechpartner/Ihre Ansprechpartnerin im BIBB

Liste der Ansprechpartner für die anerkannten Ausbildungsberufe

Organisationen, die an der Neuordnung beteiligt waren

Infos/Grafiken/Veröffentlichungen

Anerkennungsdatum/Quelle

Verordnung über die Berufsausbildung im Holz- und Bautenschutzgewerbe vom 2. Mai 2007, Jahrgang 2007, BGBL I Nr. 18, ausgegeben am 7. Mai 2007.

Letzte Änderung: 16.01.2008


Tools:


Herausgeber: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Der Präsident
Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn
http://www.bibb.de

Copyright: Die veröffentlichten Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.
Namentlich gekennzeichnete Beiträge stellen nicht unbedingt die Meinung des Herausgebers dar.