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Ausbildungsberufsbezeichnung

Mathematisch-technische(r) Softwareentwickler/-in

Ausbildungsbereich

Wirtschaftsunternehmen, Forschungseinrichtungen, Rechenzentren und Hochschulen.

Struktur des Ausbildungsberufs

Monoberuf ohne Differenzierung

Ausbildungsdauer

3 Jahre
Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule.

Was ist neu?

Mit der Neuordnung der Berufsausbildung zum / zur mathematisch-technischen Softwareentwickler/in (MATSE) wird ein bundeseinheitliches Berufsprofil mit Kernkompetenzen im Bereich Mathematik und Informatik geschaffen. Es löst die duale Berufausbildung zum mathematisch-technischen Assistenten (MATA) ab. Mit der neuen Berufsbezeichnung wird zukünftig eine eindeutige Unterscheidung zu den nach Landesrecht ausgebildeten "staatlich geprüften mathematisch-technischen Assistenten" gegeben sein.

Schlüsselkompetenzen des mathematisch -technischen Software-Entwicklers/ der mathematisch -technischen Software-Entwicklerin sind

  • die Fähigkeit zur Abstraktion, analytischem Denken, zur Umsetzung mathematischer Modelle sowie Anwendung mathematischer Methoden
  • die Beherrschung moderner Programmiersprachen und Softwareentwicklungsmethoden
  • die Beherrschung moderner Betriebssysteme
  • die Fähigkeit zur Mitarbeit an hochkomplexen Systemen in der kommerziellen Datenverarbeitung, auch im Großrechner-Bereich
  • die Beherrschung von Methoden zur Simulation von Prozessen
  • die Beherrschung von statistischen Methoden zur Datenauswertung oder Qualitätssicherung
  • die Fähigkeit zur interdisziplinären Teamarbeit

Inkraft seit:

1. August 2007

Berufliche Tätigkeitsfelder
Mathematisch-technische Softwareentwickler/innen sind in Betrieben unterschiedlicher Größe und Art tätig, wie Wirtschaftsunternehmen, Forschungseinrichtungen, Rechenzentren und Hochschulen. Ihre Hauptaufgabe ist die Konzeption, Realisierung und Wartung von Softwaresystemen auf Basis mathematischer Modelle.

Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Mathematisch-technische Softwareentwickler/Software-Entwicklerinnen

  • wenden mathematische Modelle zur Lösung von Problemen aus Informatik, Technik, Naturwissenschaften und Wirtschaft an
  • analysieren Problemstellungen und entwickeln und beschreiben formalisiert Modelle im Bereich der Softwareentwicklung
  • konzipieren und realisieren objektorientiert komplexe Softwaresysteme 
  • erstellen Benutzer- und Systemdokumentationen
  • dokumentieren den Softwareentwicklungsprozess
  • wenden gängige mathematische Verfahren sowie Lösungsalgorithmen an und setzen sie programmtechnisch um
  • wirken in Kooperation mit Fachwissenschaftlern bei der mathematischen Interpretation und Präsentation von Ergebnissen mit
  • planen Qualitätssicherungsmaßnahmen und führen sie durch
  • verwenden gängige Testprinzipien und -verfahren und setzen Testtools adäquat ein
  • kommunizieren mathematische Problemstellungen fachübergreifend und arbeiten in interdisziplinären Teams
  • wenden Methoden des Projektmanagements an
  • beraten und schulen Anwender

Inhalte der Berufsausbildung

(1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage) aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit). Eine von dem Ausbildungsrahmenplan abweichende Organisation der Ausbildung ist insbesondere zulässig, soweit betriebspraktische Besonderheiten die Abweichung erfordern.
(2) Die Berufsausbildung zum Mathematisch-technischen Softwareentwickler/zur Mathematisch-technischen Softwareentwicklerin gliedert sich wie folgt (Ausbildungsberufsbild):

A b s c h n i t t   A
Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
1. Entwurf, Anwendung und programmtechnische Umsetzung mathematischer Methoden, Modelle und Algorithmen:
1.1 Mathematische Modellierung,
1.2 Methoden, Modelle und Algorithmen der Diskreten Mathematik,
1.3 Methoden, Modelle und Algorithmen aus der Analysis,
1.4 Methoden, Modelle und Algorithmen aus der Linearen Algebra,
1.5 Methoden, Modelle und Algorithmen aus der Stochastik;
2. Software-technische Analyse und Planung von Softwarelösungen:
2.1 Bedarfsanalyse,
2.2 Datenschutz, Datensicherheit und Urheberrecht,
2.3 DV-Konzept,
2.4 Algorithmen,
2.5 Datenmodellierung über Datenstrukturen und in Datenbanken,
2.6 Systemkomponenten für die Softwareentwicklung;
3. Softwareerstellung:
3.1 Programmiersprachen,
3.2 Programmsysteme,
3.3 Softwarequalität und Test;
4. Softwareübergabe und Support:
4.1 Softwaredokumentation und Benutzerunterstützung,
4.2 Mathematische Dokumentation und Interpretation der Ergebnisse.

A b s c h n i t t  B
Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
1. Der Ausbildungsbetrieb:
1.1 Stellung, Rechtsform und Struktur,
1.2 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
1.3 Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz,
1.4 Umweltschutz;
2. Geschäftsprozesse:
2.1 Leistungsprozesse,
2.2 Betriebliche Organisation;
3. Arbeitsorganisation und Arbeitstechniken:
3.1 Information und Kommunikation,
3.2 Arbeitsplanung,
3.3 Teamarbeit, Projektmanagement.


 

Ihr Ansprechpartner/Ihre Ansprechpartnerin im BIBB

Liste der Ansprechpartner für die anerkannten Ausbildungsberufe

Organisationen, die an der Neuordnung beteiligt waren

  • Arbeitgeber

    Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung (KWB)
    Ollenhauerstraße 45
    3113 Bonn

    Deutscher Industrie- und Handelskammertag
    Bereich Berufliche Bildung, Bildungspolitik
    Breite Straße 29
    10178 Berlin

  • Arbeitnehmer

    DGB - Bundesvorstand -
    Abt. Berufliche Bildung
    Henriette-Herz-Platz 2
    10178 Berlin

  • Bund

    Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
    Robert Schuman Platz 3
    53175 Bonn

    Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF
    Heinemannstraße 2
    53175 Bonn

    Bundesministerium für Wirtschaft ( BMWi)
    Villemombler Strasse 76
    53107 Bonn

  • Länder

    Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister
    der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
    Lennéstr. 6
    53113 Bonn

Hinweise (u.a. Verbindung zu anderen Berufen)

Berührungspunkte bestehen zum Beruf des Fachinformatikers - Fachrichtung Anwendungsentwicklung (FI). Untersuchungen im Vorfeld des Neuordnungsverfahrens, die berufliche Arbeitsaufgaben von MATA, dem Vorgängerberuf, und FI analysierten, zeigten als Abgrenzung die Anwendung (höherer) Mathematik. Informatik wurde demgegenüber als Kernkompetenz beider Berufe ermittelt. Betriebswirtschaftliche Fertigkeiten und Kenntnisse wurden ausschließlich von den interviewten Fachinformatikern erwartet. Teilweise bilden Betriebe beide Berufe aus, was als weiteres Indiz für einen differenzierten Qualifizierungsbedarf angesehen wird.

Infos/Grafiken/Veröffentlichungen

 
Internetangebot MATSE-Ausbildung

Anerkennungsdatum/Quelle

Verordnung über die Berufsausbildung zum Mathematisch-technischen Softwareentwickler/zur Mathematisch-technischen Softwareentwicklerin vom 14. März 2007, BGBl Jahrgang 2007, Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 23. März 2007, S. 326

Letzte Änderung: 16.01.2008


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Der Präsident
Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn
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