V.
Betrachten wir als letztes exemplarisches Feld zur Erhärtung unserer beiden Thesen, die aktuelle Diskussion zur internationalen - vor allem europäischen - Anschlussfähigkeit des deutschen Berufsbildungssystems.
In dieser Diskussion werden wie in einem Brennglas wesentlichen Fragen und "Baustellen" für eine Reform der Berufsbildung gebündelt.
Es geht im Kern um die Themen Flexibilität, Durchlässigkeit und Gleichwertigkeit der Bildungsgänge.
Unter der internationalen Perspektive geht es dabei darum, in Deutschland erworbene Qualifikationen und Kompetenzen ohne Barrieren grenz- und bildungsbereichsübergreifend sichtbar zu machen und zu bewerten. Qualifikationen und Kompetenzen sollen auch auf ausländischen, insbesondere auf den europäischen Arbeitsmärkten sowie in den Bildungssystemen anderer Länder gut und ohne Barrieren verwertbar sein.
Natürlich gilt auch das Umgekehrte: ein international ausgerichtetes Berufsbildungssystem muss strukturell in der Lage sein, im Ausland erworbene Qualifikationen und Kompetenzen im inländischen Bildungssystem verwertbar zu machen und eine "Übersetzungsleistung" für den Arbeitsmarkt erbringen.
Die Europäische Kommission strebt deshalb im Gefolge der Beschlüsse von Lissabon (2000) und Maastricht (2004) die rasche Einführung eines Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) und eines Europäischen Leistungspunktesystems für die berufliche Bildung (ECVET) an.
EQR und ECVET sollen die europaweite Transparenz, Durchlässigkeit und Kompetenzorientierung von Qualifikationen unterstützen und ermöglichen, letztlich auch mit dem Ziel der wechselseitigen Anrechnung.
Bundesregierung und Kultusministerkonferenz sowie der Hauptausschuss des Bundesinstitutes für Berufsbildung haben sich grundsätzlich hinter diesen Prozess gestellt. Sie sehen darin vor allem eine Chance für eine angemessenere europäische Bewertung der betrieblichen beruflichen Bildung.
Uns sollte aber klar sein, dass die Beteiligung an diesem europäischen Prozess erhebliche Rückwirkungen auf Struktur und Verfasstheit des nationalen Systems haben wird und haben muss.
Die "Philosophie" des Europäischen Qualifikationsrahmen und der auf ihn bezogenen Nationalen Qualifikationsrahmen erfordert es, Bildungssysteme als Ganzes zu sehen. Damit sind wir wieder am Ausgangspunkt meiner Überlegungen.
Qualifikationsrahmen machen nur Sinn, wenn nicht nur auf dem Papier sondern auch in der Bildungspraxis die unterschiedlichen Stränge - Schule, duale und schulische Berufsausbildung, berufliche und allgemeine Weiterbildung, Hochschule, formales und informelles Lernen - vor allem an den Schnittstellen und Übergängen besser verknüpft und inhaltlich stärker auf einander bezogen werden.
Zu den großen Schwächen des deutschen Bildungssystems gehört aber, wie ich beispielhaft bereits dargelegt habe, dass es keine systematisch gestalteten Schnittstellen zwischen allgemeiner Bildung und Berufsbildung gibt, dass duale und schulische Berufsausbildung nahezu unabgestimmt nebeneinander entwickelt wurden und werden und dass tragfähige Verbindungen zwischen beruflicher Bildung und Hochschulstudium nur in Ansätzen bestehen.
Zwischen den Bildungsbereichen besteht eben eher ein Konkurrenz- als ein Kooperationsverhältnis. Das Ansinnen schulisch getragene Ausbildung nach dem dualen Prinzip besser anrechnungsfähig zu machen oder deren Absolventen zur Kammerprüfung zuzulassen, wird eher als Angriff auf bewährte Strukturen, denn als Chance gesehen, beide Systeme besser miteinander zu verknüpfen.
Ähnliches gilt für das Verhältnis von Berufsbildung und Hochschulstudium. Die gestufte Studienstruktur (Bachelor- und Masterstudiengänge) und das europäisch orientierte Leistungspunktesystem für Hochschulen (ECTS) werden nicht mutig als Chance genutzt, breitere Verbindungswege zwischen anspruchsvoller beruflicher Aus- und Weiterbildung und Studium zu bauen oder gar Gleichwertigkeiten durch angemessene Anrechnung und Gleichstellung anzuerkennen. Beide Seiten nehmen sich vielmehr als Konkurrenten um Schulabgänger und weiterbildungsaktive Berufstätige wahr und sind nur bedingt kooperationsbereit.
In Qualifikationsrahmen werden vergleichbare Kompetenzen prinzipiell als gleichwertig eingestuft. Die Beschreibung und Bewertung der Kompetenzen erfolgt dabei unabhängig davon ob sie an Hochschulen, in einem geregelten Weiterbildungsgang, einer dualen oder schulischen Berufsausbildung oder durch Lernen im Arbeitsprozess erworben wurden.
Dies legt nahe die unbestrittene Stärke der deutschen Berufsbildung entschlossener zu nutzen, um mehr Menschen auf höchstem Niveau zu qualifizieren. Ein "zweiter Königsweg" zu Höchstqualifikationen im Berufsbildungssystem wäre effizient, flexibel und bedarfsgenau. Er
würde stärker in die Breite wirken, als die alleinige Konzentration auf eine Steigerung der Studierquote.
Schließlich kollidieren Qualifikationsrahmen und Leistungspunktesysteme scheinbar mit dem Berufsprinzip. Eine Berufsausbildung soll umfassende fachliche, methodische, soziale und personale berufliche Handlungsfähigkeit in breit angelegten national einheitlichen Berufen vermitteln. Qualifikationsrahmen erfordern nämlich die Definition und gegebenenfalls auch die Anrechnung von Kompetenzen und Qualifikationen, die Teile einer solchen Berufsausbildung oder einer breiter angelegten beruflichen Weiterbildung sind. In nach Niveaustufen gegliederten Qualifikationsrahmen würden zudem anerkannte Ausbildungsberufe - je nach Anforderungsniveau - unterschiedlichen Kompetenzstufen zugeordnet. Die Gleichwertigkeit der Abschlüsse würde als Fiktion offengelegt.
Vor diesem Hintergrund schwankt die deutsche Debatte zwischen ängstlicher Abwehrhaltung und grundsätzlicher Infragestellung der bisherigen Strukturen.
Notwendig ist aber eine kritisch-konstruktive Bereitschaft zu mehr Flexibilität der Wege durch Ausbildungsstufen und Ausbildungsbausteine. So könnten Lernorte und Bildungsgänge in allen Bildungsphasen und auf allen Ebenen des Bildungssystems flexibler und leichter miteinander verknüpft werden.
Wir können dabei auf ein überschaubares System von breit angelegten anerkannten Aus- und Fortbildungsberufen zurückgreifen. Dies ist international gesehen ein wesentlicher Wettbewerbsvorteil. Daran sollte als Orientierung für die Beschreibung von national und international besser verwertbaren und anrechnungsfähigen Kompetenzen festgehalten werden. Zugleich sollte dies einvernehmliches Ziel auch von stufen- oder bausteinförmig angelegten Bildungswegen bleiben.
Die Spielräume und Grenzen für eine derart breit angelegte aber wohl notwendige und langfristig angelegte Reform der Berufsbildung bestimmen wir in unseren Köpfen.
Sind wir bereit lange gepflegte Konkurrenzen in konstruktive Kooperationen umzuwandeln?
Sind wir bereit ohne Scheuklappen mehr zu wagen als nur Bestehendes besser zu machen?
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.