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Unsere Sammlung der häufig gestellten Fragen hilft Ihnen weiter
Speiseeishersteller/-in - neuer Ausbildungsberuf
Handwerk, Handel/Industrie
Der Ausbildungsberuf des Speiseeisherstellers wurde auf Grundlage der Initiative eines Fachverbandes vollständig neu entwickelt. Selbstständigen Speiseeisherstellern sollten hierdurch die Rekrutierung geeigneter Fachkräfte und eventuelle Übergabe betrieblicher Einrichtungen ermöglicht werden. Die Ausbildungsordnung wurde, orientiert an den fachlichen und betrieblichen Bedürfnissen des Speiseeisherstellergewerbes, in einem mehrjährigen Prozess entwickelt.
Die Ausbildungsordnung berücksichtigt unter dem Leitbegriff der Kundenorientierung die Herstellung der klassischen Sorten von Speiseeis, ausgewählten Massen und Erzeugnisse aus beidem, von kleinen Gerichten, zugleich aber auch den Einsatz der Auszubildenden in Verkauf und Service.
Die Vermittlung betriebswirtschaftlichen Planens und Handelns komplettiert die Ausbildung.
2 Jahre
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.
1. August 2008
Berufliche Tätigkeitsfelder
Speiseeishersteller/Speiseeisherstellerinnen arbeiten in handwerklich Speiseeis herstellenden Betrieben, in Eiscafés, Eisdielen und Konditoreien.
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Speiseeishersteller/Speiseeisherstellerinnen
Abschnitt A
Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
1. Herstellen von Speiseeis,
2. Verarbeiten von Speiseeis und Gestalten von Erzeugnissen,
3. Umgang mit Kunden, Service, Beratung und Verkauf,
4. Herstellen und Weiterverarbeiten von Massen,
5. Herstellen von kleinen Gerichten.
Abschnitt B
Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
3. Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz,
4. Umweltschutz,
5. Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team,
6. Umsetzen von Hygienevorschriften,
7. Qualitätssichernde Maßnahmen,
8. Handhaben von Anlagen, Maschinen und Geräten,
9. Lagern und Kontrollieren von Lebens- und Betriebsmitteln,
10. Umgehen mit Informations- und Kommunikationstechnik,
11. Betriebsführung.
Liste der Ansprechpartner für die anerkannten Ausbildungsberufe
Arbeitgeber
Zentralverband des Deutschen Handwerks
Mohrenstraße 21
10117 Berlin
Kuratorium der Deutschen Wirtschaft
für Berufsbildung (KWB)
Adenaueralllee 8a 53113 Bonn
Arbeitnehmer
Deutscher Gewerkschaftsbund
-Bundesvorstand-
Abt. Berufliche Bildung
Burgstraße 29-30
10178 Berlin
Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten
-Hauptverwaltung-
Haubachstraße 76
22765 Hamburg
Bund
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
Scharnhorststr. 34-37
10115 Berlin
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Hannoversche Str. 28-30
10115 Berlin
Länder
Sekretariat der Ständigen Konferenz
der Kultusminister der Länder (KMK)
Lennéstraße 6
53113 Bonn
Hinweis: Wesentliche Teile der AO finden sich in der Konditoren-AO; vergleiche dort Ausbildungsrahmenplan Ziffer 27 u.a
Verordnung über die Berufsausbildung zum Speiseeishersteller/zur Speiseeisherstellerin vom 13.05.2008
BGBl I, Nr. 18, S. 830
Letzte Änderung: 11.02.2009