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Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Textilwirtschaft

Fortbildung

Fortbildung nach § 53 Abs. 1 BBIG vom 17.01.2006

Detail einer Textil-Maschine, Quelle: Gesamtverband Textil+Mode

Die Novellierung der Fortbildungsregelung "Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Textil" aus dem Jahre 1982 erfolgt in den Produktionsbereichen Textiltechnik, Produktveredelung, Bekleidungstechnik, Technische Konfektion und Textilservice. Wie bei allen Industriemeisterverordnungen entspricht die Struktur der Fortbildungsregelung "Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Metall" aus dem Jahre 1997 (Musterverordnung); in ihrem handlungsspezifischen Teil ist die Verordnung jedoch inhaltlich als auch in ihren Ordnungskategorien zukunftorientiert und branchenspezifisch weiterentwickelt worden.

 

 

Weiterführende Informationen:

Prüfungsverordnung "Geprüfter Industriemeister/Geprüfe Industriemeisterin - Fachrichtung Textilwirtschaft" 2006

Prüfungsverordnung "Geprüfter Industriemeister/Geprüfe Industriemeisterin - Fachrichtung Textilwirtschaft" 2009 

Struktur der Fortbildung "Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Textilwirtschaft"

Fortbildungsprofil "Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Textilwirtschaft"

Letzte Änderung: 30.04.2010


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