Maßschneider/-in (Ausbildungsbereich Handwerk)
Erlassdatum: 15.04.2004
Bei der Novellierung der Handwerksordnung 1998 wurden die drei Ausbildungsberufe Damenschneider/-in, Herrenschneider/-in und Wäscheschneider/-in der Anlage A zu einem Gewerbe Nr. 47, Damenschneider und Herrenschneider, zusammengefasst. Bei der aus der technischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung resultierenden Neuordnung wurden diese drei Ausbildungsberufe aus dem Jahre 1980 in einem Ausbildungsberuf mit der neuen Berufsbezeichnung Maßschneider/Maßschneiderin vereint. Im dritten Ausbildungsjahr kann zwischen den zwei Schwerpunkten Damen und Herren gewählt werden.
Maßschneider und Maßschneiderinnen fertigen individuelle Bekleidungsstücke nach eigenen oder vorgegebenen Entwürfen sowie Kundenwünschen in Maßarbeit an. Dabei stehen eine hochwertige Verarbeitung der vielfältigen Materialien unter Berücksichtigung modischer Tendenzen sowie eines stil- und typgerechten Gesamtbildes im Vordergrund. Das Arbeitsgebiet umfasst auch das Modernisieren und Ändern von Bekleidung. Maßschneider und Maßschneiderinnen sind in Werkstätten und Ateliers der handwerklichen Maßschneidereien und Änderungsschneidereien tätig, auch in Industriebetrieben und Modehäusern sowie in den Kostümabteilungen von Theatern, Film und Fernsehen.
Weiterführende Informationen:
Erläuterungen und Praxishilfen zur Ausbildungsordnung - Maßschneider/in
Bundesverband des Maßschneiderhandwerks:
http://www.bundesverband-mass-schneider.de/
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