Hinweis: Mit der Tastenkombination (‚Alt‘ + ‚0‘) können Sie jederzeit zum folgenden Schnellmenü springen.
Unsere Sammlung der häufig gestellten Fragen hilft Ihnen weiter
Mediengestalter/-in Digital und Print
Industrie und Handwerk
Beruf mit Fachrichtungen und Wahlqualifikationen
3 Jahre
Die Ausbildung erfolgt zu einem Drittel der Ausbildungszeit in einer der drei Fachrichtungen:
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.
Die bisherige Berufsbezeichnung wurde vereinfacht; der Beruf heißt nun Mediengestalter Digital und Print / Mediengestalter Digital und Print. In der gemeinsamen Ausbildung in den ersten beiden Ausbildungsjahren hat die Gestaltung und Typografie wieder einen größeren Anteil erhalten. Dafür stehen nun 28 Wochen, also ein halbes Ausbildungsjahr zur Verfügung. Die weiteren Säulen der Ausbildung bilden wie bisher das Datenhandling und die Medienintegration.
Die bisherigen vier Fachrichtungen wurden neu geschnitten:
Im Bereich der Wahlqualifikationseinheiten wurden neue Wahlmöglichkeiten geschaffen, z. B. Systembetreuung und Geografik. Bei der Digitalmedienproduktion wurden die Wahlqualifikationseinheiten inhaltlich neu gefasst: Hier gibt es nun Spezialisierungsmöglichkeiten zu den Themen datenbankbasierte, interaktive oder audiovisuelle Medienproduktion.
1. August 2007
Berufliche Tätigkeitsfelder
Mediengestalter Digital und Print/Mediengestalterinnen Digital und Print sind in Industrie und Handwerk tätig. Sie arbeiten bei Marketingkommunikationsagenturen, Designstudios, Unternehmen der Druck- und Medienwirtschaft, Mediendienstleistern, Verlagen sowie in Marketing- und Kommunikationsabteilungen von Unternehmen und öffentlichen Institutionen.
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Mediengestalter Digital und Print/Mediengestalterinnen Digital und Print
in der Fachrichtung Beratung und Planung
Mediengestalter Digital und Print/Mediengestalterinnen Digital und Print
in der Fachrichtung Konzeption und Visualisierung
Mediengestalter Digital und Print/Mediengestalterinnen Digital und Print
in der Fachrichtung Gestaltung und Technik
Abschnitt A.
Gemeinsame Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
1. Arbeitsorganisation,
2. Gestaltungsgrundlagen,
3. Datenhandling,
4. Medienintegration,
5. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
6. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
7. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
8. Umweltschutz.
Abschnitt B:
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Beratung und Planung:
kundenorientierte Marketingmaßnahmen,
Projektplanung und Konzeption,
Kundenbeziehungen und Präsentation,
zwei Wahlqualifikationseinheiten aus der Auswahlliste I gemäß Absatz 3 Nr. 1,
zwei Wahlqualifikationseinheiten aus der Auswahlliste II gemäß Absatz 3 Nr. 2,
eine Wahlqualifikationseinheit aus der Auswahlliste III gemäß Absatz 3 Nr. 3.
Abschnitt C.
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Konzeption und Visualisierung:
Abschnitt D.
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Gestaltung und Technik:
Arbeitsplanung
Gestaltungsorientierte Produktion,
technisch orientierte Produktion,Übergabe- und Ausgabeprozesse,
zwei Wahlqualifikationseinheiten aus der Auswahlliste I gemäß Absatz 3 Nr. 1
zwei Wahlqualifikationseinheiten aus der Auswahlliste II gemäß Absatz 3 Nr. 2,
eine Wahlqualifikationseinheit aus der Auswahlliste III gemäß Absatz 3 Nr. 3.
Liste der Ansprechpartner für die anerkannten Ausbildungsberufe
Arbeitgeber
Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung (KWB)
Baunscheidtstr. 2
53113 Bonn
Industrie- und Handelskammer Trier
Herzogenbuscher Straße 12
54292 Trier
Bundesverband Druck und Medien
Biebricher Allee 79
65187 Wiesbaden
Bundesvereinigung der deutschen
Arbeitgeberverbände
Haus der Wirtschaft
11054 Berlin
Deutscher Industrie- und Handelskammertag
Breite Straße 29
10178 Berlin
Zentralverband des Deutschen Handwerks
Mohrenstraße 20/21
10117 Berlin
Arbeitnehmer
Bundesvorstand ver.di Medien, Kunst und Industrie
Paula-Thiede-Ufer 10
10179 Berlin
Berufsförderungswerk Bad Pyrmont
Winzenbergstr. 32
31812 Bad Pyrmont
Berufsförderungswerk Hamburg GmbH
August-Krogmann-Str. 62
22159 Hamburg
BW Bild und Wissen Verlag und Software GmbH
Südwestpark 82
90449 Nürnberg
Bund
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Villemombler Str.76
53107 Bonn
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Heinemannstr. 2
53175 Bonn
Länder
Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister
der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
Lennéstr. 6
53113 Bonn
Federführung der KMK für die Erarbeitung des Rahmenlehrplans: Land Nordrhein-Westfalen
Verordnung über die Berufsausbildung zum Mediengestalter/zur Mediengestalterin Digital und Print vom 2. Mai 2007, BGBL Jahrgang 2007 Teil I Nr. 18, ausgegeben am 7. Mai 2007
Letzte Änderung: 16.01.2008