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Ausbildungsberufsbezeichnung

Mediengestalter/-in Digital und Print

Ausbildungsbereich

Industrie und Handwerk

Struktur des Ausbildungsberufs

Beruf mit Fachrichtungen und Wahlqualifikationen

Ausbildungsdauer

3 Jahre

Die Ausbildung erfolgt zu einem Drittel der Ausbildungszeit in einer der drei Fachrichtungen:

  • Beratung und Planung
  • Konzeption und Visualisierung
  • Gestaltung und Technik.

Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.

Was ist neu?

Die bisherige Berufsbezeichnung wurde vereinfacht; der Beruf heißt nun Mediengestalter Digital und Print / Mediengestalter Digital und Print. In der gemeinsamen Ausbildung in den ersten beiden Ausbildungsjahren hat die Gestaltung und Typografie wieder einen größeren Anteil erhalten. Dafür stehen nun 28 Wochen, also ein halbes Ausbildungsjahr zur Verfügung. Die weiteren Säulen der Ausbildung bilden wie bisher das Datenhandling und die Medienintegration.
Die bisherigen vier Fachrichtungen wurden neu geschnitten:

  • Die Fachrichtung Medienberatung wurde mit Marketinginhalten angereichert und wird zukünftig Beratung und Planung heißen.
  • Die Fachrichtungen Mediendesign, -operating und
    -technik wurden in ihrer bisherigen Ausrichtung aufgelöst. Stattdessen wurde eine neue Fachrichtung Konzeption und Visualisierung geschaffen, die sehr stark gestaltungsorientiert ist. Hier werden lediglich die Unternehmen ausbilden können, bei denen kreative Leistungen den überwiegenden Anteil der Ausbildung ausmachen. Die zweite neue Fachrichtung Gestaltung und Technik ist eher produktionsorientiert. Auch hier werden von den Auszubildenden Gestaltungen entwickelt, im Zentrum steht jedoch die Umsetzung der Vorgaben von Kunden. Es wird erwartet, dass diese Fachrichtung zukünftig den größten Anteil der Ausbildungsverhältnisse verzeichnen wird.

Im Bereich der Wahlqualifikationseinheiten wurden neue Wahlmöglichkeiten geschaffen, z. B. Systembetreuung und Geografik. Bei der Digitalmedienproduktion wurden die Wahlqualifikationseinheiten inhaltlich neu gefasst: Hier gibt es nun Spezialisierungsmöglichkeiten zu den Themen datenbankbasierte, interaktive oder audiovisuelle Medienproduktion.

In Kraft seit:

1. August 2007

Berufliche Tätigkeitsfelder
Mediengestalter Digital und Print/Mediengestalterinnen Digital und Print sind in Industrie und Handwerk tätig. Sie arbeiten bei Marketingkommunikationsagenturen, Designstudios, Unternehmen der Druck- und Medienwirtschaft, Mediendienstleistern, Verlagen sowie in Marketing- und Kommunikationsabteilungen von Unternehmen und öffentlichen Institutionen.

Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Mediengestalter Digital und Print/Mediengestalterinnen Digital und Print

in der Fachrichtung Beratung und Planung

  • führen Projektplanungen für Medienprodukte selbstständig und im Team durch,
  • betreuen und beraten Kunden und erstellen Angebote,
  • bearbeiten Teilaufgaben des Projektmanagements,
  • visualisieren und präsentieren Projekte,
  • führen projektbezogene Datenbearbeitung durch;

Mediengestalter Digital und Print/Mediengestalterinnen Digital und Print

in der Fachrichtung Konzeption und Visualisierung

  • analysieren Kundenaufträge, recherchieren die Umfeldbedingungen und Zielgruppen,
  • nutzen Kreativitätstechniken zur Erstellung von Konzeptionen,
  • visualisieren und präsentieren Ideen und Entwürfe,
  • arbeiten Entwürfe für die mediengerechte Weiterverarbeitung aus,
  • setzen mediengerechte Kontrollverfahren zur Qualitätssicherung ein;

Mediengestalter Digital und Print/Mediengestalterinnen Digital und Print

in der Fachrichtung Gestaltung und Technik

  • planen Produktionsabläufe selbstständig und im Team,
  • gestalten Elemente für Medienprodukte,
  • übernehmen, erstellen, transferieren und konvertieren Daten für die Mehrfachnutzung,
  • kombinieren Medienelemente, stellen sie für unterschiedliche Medien bereit  und geben sie auf unterschiedlichen Medien aus,
  • stimmen Arbeitsergebnisse mit den Kunden ab.

Inhalte der Berufsausbildung

Abschnitt A.

Gemeinsame Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
1. Arbeitsorganisation,
2. Gestaltungsgrundlagen,
3. Datenhandling,
4. Medienintegration,
5. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
6. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
7. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
8. Umweltschutz.

Abschnitt B:

Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Beratung und Planung:

  1. Kommunikation und Kooperation,
  2. kundenorientierte Marketingmaßnahmen,

  3. Projektplanung und Konzeption,

  4. Kundenbeziehungen und Präsentation,

  5. zwei Wahlqualifikationseinheiten aus der Auswahlliste I gemäß Absatz 3 Nr. 1,

  6. zwei Wahlqualifikationseinheiten aus der Auswahlliste II gemäß Absatz 3 Nr. 2,

  7. eine Wahlqualifikationseinheit aus der Auswahlliste III gemäß Absatz 3 Nr. 3.

Abschnitt C.
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Konzeption und Visualisierung:

  1. Analyse des Auftrags und Erarbeitung der Konzeption,
  2. Visualisierung der Ideen und Entwürfe,
  3. Gestaltungsabstimmung,
  4. mediengerechte Ausarbeitung,
  5. zwei Wahlqualifikationseinheiten aus der  Auswahlliste I gemäß Absatz 3 Nr. 1,
  6. zwei Wahlqualifikationseinheiten aus der Auswahlliste II gemäß Absatz 3 Nr. 2,
  7. eine Wahlqualifikationseinheit aus der Auswahlliste III gemäß Absatz 3 Nr. 3.

Abschnitt D.
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Gestaltung und Technik:

  1. Arbeitsplanung

  2. Gestaltungsorientierte Produktion,

  3. technisch orientierte Produktion,Übergabe- und Ausgabeprozesse,

  4. zwei Wahlqualifikationseinheiten aus der Auswahlliste I gemäß Absatz 3 Nr. 1

  5. zwei Wahlqualifikationseinheiten aus der Auswahlliste II gemäß Absatz 3 Nr. 2,

  6. eine Wahlqualifikationseinheit aus der Auswahlliste III gemäß Absatz 3 Nr. 3.

Die in den Fachrichtungen jeweils wählbaren Qualifikationseinheiten ergeben sich aus den folgenden Auswahllisten I, II und III

Ihr Ansprechpartner/Ihre Ansprechpartnerin im BIBB

Liste der Ansprechpartner für die anerkannten Ausbildungsberufe

Organisationen, die an der Neuordnung beteiligt waren

  • Arbeitgeber

    Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung (KWB)
    Baunscheidtstr. 2
    53113 Bonn

    Industrie- und Handelskammer Trier
    Herzogenbuscher Straße 12
    54292 Trier

    Bundesverband Druck und Medien
    Biebricher Allee 79
    65187 Wiesbaden

    Bundesvereinigung der deutschen
    Arbeitgeberverbände
    Haus der Wirtschaft
    11054 Berlin

    Deutscher Industrie- und Handelskammertag
    Breite Straße 29
    10178 Berlin

    Zentralverband des Deutschen Handwerks
    Mohrenstraße 20/21
    10117 Berlin

  • Arbeitnehmer

    Bundesvorstand ver.di Medien, Kunst und Industrie
    Paula-Thiede-Ufer 10
    10179 Berlin

    Berufsförderungswerk Bad Pyrmont
    Winzenbergstr. 32
    31812 Bad Pyrmont

    Berufsförderungswerk Hamburg GmbH
    August-Krogmann-Str. 62
    22159 Hamburg

    BW Bild und Wissen Verlag und Software GmbH
    Südwestpark 82
    90449 Nürnberg

  • Bund

    Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
    Villemombler Str.76
    53107 Bonn

    Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
    Heinemannstr. 2
    53175 Bonn

  • Länder

    Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister
    der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
    Lennéstr. 6
    53113 Bonn

    Federführung der KMK für die Erarbeitung des Rahmenlehrplans: Land Nordrhein-Westfalen

     

Infos/Grafiken/Veröffentlichungen

Anerkennungsdatum/Quelle

Verordnung über die Berufsausbildung zum Mediengestalter/zur Mediengestalterin Digital und Print vom 2. Mai 2007, BGBL Jahrgang 2007 Teil I Nr. 18, ausgegeben am 7. Mai 2007

Letzte Änderung: 16.01.2008


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Der Präsident
Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn
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