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Neuordnung Kaufmännischer Fortbildung im Handwerk

BIBB startet Entwicklungsprojekt mit Unterstützung der Sozialpartner

Das BIBB hat im Auftrag des Bundesbildungsministeriums Anfang 2015 begonnen, eine staatlich anerkannte Fortbildungsprüfungsregelung für kaufmännische Fachwirte bzw. Fachwirtinnen nach Handwerksordnung (KFW), so der Arbeitstitel, zu erarbeiten. Dazu hat das Bundesinstitut für Berufsbildung einen Fachbeirat bestehend aus von den Spitzenorganisationen der Sozialpartner benannten Expertinnen und Experten berufen. Dieser beabsichtigt bis voraussichtlich Ende dieses Jahres, einen entsprechenden Entwurf der Fortbildungsordnung zu erarbeiten.

Das Eckwertekonzept für die Fortbildung sieht als Berufsprofil eine kaufmännische-administrative Führungsposition in handwerklichen Betrieben vor. Mit dieser Fortbildung soll der berufliche Aufstieg insbesondere für kaufmännische Ausbildungsabsolventen im Handwerk weiter entwickelt werden. Die KFW verfügen über Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die auf vertieften betriebswirtschaftlichen Kenntnissen beruhen und langfristig zur Fortentwicklung des Unternehmens beitragen. Sie orientieren sich an für Handwerksunternehmen charakteristischen Prozessen und sind mit Blick auf diese Prozesse an deren Gestaltung und Optimierung orientiert. Zudem verfügen sie über eine Ausbildereignung. Das Fortbildungsprofil baut insbesondere auf den einschlägigen kaufmännischen Ausbildungsberufen im Handwerk, wie Kaufleute für Büromanagement oder FachverkäuferInnen, auf.

Die aktuell bestehenden Fortbildungsregelungen der Handwerkskammern in diesem Bereich finden regen Zuspruch. Aktuell absolvieren hier rund 1000 Personen die Prüfung für KFW. Durch eine durch die Bundesregierung erlassene Fortbildungsprüfungsregelung soll nunmehr ein bundesweit einheitlicher Standard normiert werden. Der neue Fortbildungsberuf reiht sich konsequent in das Fortbildungskonzept der Berufsbildung ein: FachberaterInnen/Fachleute, FachwirtInnen/MeisterInnen sowie BetriebswirtInnen.

„Im Rahmen der geregelten Fortbildung werden künftig drei Niveaus unterschieden. Sie unterscheiden sich im Hinblick auf die Kompetenzanforderungen und die damit zusammenhängenden unterschiedlichen betrieblichen Einsatzmöglichkeiten. Für alle Fortbildungsniveaus gelten einheitliche Merkmale, die der nach dem Berufsbildungsgesetz und Handwerksordnung geregelten beruflichen Fortbildung generell zugrunde liegen, betont BIBB—Projektleiter Martin Elsner. „Damit wird zum einen der Qualitätssicherung von beruflicher Fortbildung Rechnung getragen, zum anderen eine europaweite Transparenz des durch die Fortbildung erreichten Niveaus durch ihre Verortung im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen sichergestellt.“

Zur Steigerung der Transparenz der erworbenen Qualifikationen auf dem europäischen Arbeitsmarkt wird zudem eine EUROPASS-Zeugniserläuterung erarbeitet, die in deutscher, englischer und französischer Sprache die wesentliche Tätigkeitsfelder, die Kompetenzen und das international sowie europäisch erreichte Niveau verdeutlichen wird.