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Bildungsurlaub

Veröffentlicht: 27.07.2007

Von der Bundesregierung wurde 1976 das Recht auf Bildungsfreistellung verabschiedet, es entstand der Begriff "Bildungsurlaub". Da Bildung in Deutschland Ländersache ist, wird auch der Bildungsurlaub in den Bundesländern unterschiedlich geregelt und gehandhabt.

Derzeit ermöglichen es 12 der 16 Bundesländer Arbeitnehmerninnen und Arbeitnehmern, mehrere Tage im Jahr Bildungsurlaub zu nehmen. In den anderen 4 Bundesländern besteht jedoch die Möglichkeit, tarifvertragliche Regelungen darüber zu treffen.

Genehmigter Bildungsurlaub der Bundesländer für den 5. BIBB-Fachkongress 2007

Stand: 18.04.2007

  • Bayern
    Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus gewährt staatlichen bayerischen Lehrkräften die Teilnahme
  • Berlin
    Landeszentrale für politische Bildungsarbeit
    gewährt nach § 42 Abs. 4 LPersVG Bildungsurlaub
  • Berlin
    Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
    gewährt nach § 11 Berliner Bildungsurlaubsgesetz (BiUrlG) Bildungsurlaub für Arbeitnehmer und Auszubildende
  • Brandenburg
    Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
    gewährt für Lehrkräfte Bildungsurlaub
  • Freistaat Thüringen
    Landeszentrale für politische Bildung
    gewährt nach § 46 Abs. 2 Thüringer Personalvertretungsgesetz Bildungsurlaub
  • Hamburg
    Behörde für Bildung und Sport
    gewährt nach § 42 Abs. 4 LPersVG Bildungsurlaub
  • Mecklenburg-Vorpommern
    Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
    Landeszentrale für politische Bildung
    gewährt Sonderurlaub für Bundesbeamte und i.S.d. Bundespersonalvertretungsgesetzes
  • Niedersachsen
    Niedersächsisches Landesamt für Lehrerbildung und Schulentwicklung (NiLS)
    Sonderurlaub für die Teilnahme an beruflichen Aus- und Fortbildungsveranstaltungen kann nach § 2 Nr. 1 der Niedersächsischen Sonderurlaubverordnung erteilt werden, wenn dienstliche Gründe nicht entgegenstehen und die Teilnahme für die dienstliche Tätigkeit von Nutzen ist
  • Nordrhein-Westfalen
    genehmigt nach § 37 Agbsatz 7 Betriebsverfassungsgesetz
  • Rheinland-Pfalz
    gewährt nach § 7 des Bildungsfreistellungsgesetzes die Anerkennung von Bildungsveranstaltungen
    gewährt Lehrerfort- und -weiterbildung
  • Saarland
    Ministerium für Wirtschaft und Arbeit
    gewährt nach § 33 Abs. 3 Abs. 3 SWBG in Verbindung mit § 4 Bildungsurlaub
  • Sachsen-Anhalt
    gewährt Fortbildungsurlaub für Lehrkräfte
    Die Veranstaltung erhält die Reg.-Nr. WTB 2/07-200-02 LISA
  • Sächsische Landeszentrale für politische Bildung
    gewährt nach § 47 Abs. 2 Satz 1 die Anerkennung von Schulungs- und Bildungsveranstaltungen für Mitglieder des Personalrates Bildungsurlaub
  • Sachsen
    Das Sächsische Staatsministerium für Kultur gewährt Fortbildungsurlaub für Lehrkräfte, eine Freistellung kann jedoch nur in Abhängigkeit von der Sicherung der Unterrichtsversorgung erfolgen.
  • Schleswig-Holstein
    Landeszentrale für politische Bildung
    gewährt nach § 37 Abs. 2 Bildungsurlaub für Personalräte
  • Thüringer Institut
    für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien
    gewährt unter der Reg.-Nr. ALX-63-15 die Fortbildung für Lehrerinnen und Lehrer

Erscheinungsdatum und Hinweis Deutsche Nationalbibliothek

Veröffentlichung im Internet: 27.07.2007

Letzte Änderung: 07.08.2007


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Herausgeber: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Der Präsident
Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn
http://www.bibb.de

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