Plenumsveranstaltung: Berufskonzepte heute - Stand und Entwicklungsperspektiven
Koordination: Irmgard Frank, BIBB, Bonn
Mittwoch, 12.09.2007
Mit der Entschließung des Deutschen Bundestag, die das am 1. April 2005 in Kraft getretene novellierte Berufsbildungsgesetz (BBiG) begleitet hat, ist deutlich gemacht, dass der Gesetzgeber die Berufsausbildung nach Berufsbildungsgesetz und Handwerksordnung (HwO) als Ausbildung nach dem Berufsprinzip verstanden wissen will. Eine mehrjährige Berufsausbildung in staatlich anerkannten Ausbildungsgängen sichert die Möglichkeit, eine Vielzahl von konkreten Tätigkeiten wahrzunehmen.
Grundsätzlich besteht bei den Akteuren des Berufsbildungssystem Konsens darüber, sich am Berufsprinzip zu orientieren. Die Wirtschaft benötigt kompetente Fachkräfte, die den gestiegenen Anforderungen in einer globalisierten Gesellschaft gerecht werden. Vor allem aber bedeutet die Berufsausbildung im Dualen System für junge Leute die Möglichkeit, einen Beruf zu erlernen, d. h. sich fachlich auf einem hohen Niveau zu qualifizieren und eine gute Chance auf dem Arbeitsmarkt zu haben. Nicht zu vergessen ist, dass der Beruf eine sozialintegrative Funktion erfüllt und zur Persönlichkeitsbildung beiträgt.
Das Spektrum der Meinungen, wie ein modernes Berufsprinzip in einer von kontinuierlichem Wandel geprägten Arbeitswelt aussieht, ist vielfältig.
Nach dem noch aktuellen Beschluss des Bundesausschuss für Berufsbildung vom 25. Oktober 1974 gelten als Kriterien für die Anerkennung anerkannter Ausbildungsberufe:
- Hinreichender Bedarf an entsprechenden Qualifikationen, der zeitlich unbegrenzt und einzelbetriebsunabhängig ist
- Ausbildung für qualifizierte, eigenverantwortliche Tätigkeiten auf einem möglichst breiten Gebiet
- Anlage auf dauerhafte, vom Lebensalter unabhängige berufliche Tätigkeit
- breit angelegte berufliche Grundbildung
- Möglichkeiten eines geordneten Ausbildungsganges
- Ausreichende Abgrenzung von anderen Ausbildungsberufen
- Operationalisierbarkeit der Ausbildungsziele
- Ausbildungsdauer zwischen zwei und drei Jahren
- Grundlagen für Fortbildung und beruflichen Aufstieg
- Erwerb von Befähigungen zum selbstständigen Denken und Handeln bei der Anwendung von Fertigkeiten und Kenntnissen
Grundsätzlich ist diesem Katalog von Kriterien zuzustimmen. "In der Praxis der Neuordnung werden diese Standards zuweilen allerdings großzügig ausgelegt und Berufe kreiert, die von vornherein nur eine beschränkte Durchlässigkeit und Transferierbarkeit auf dem Arbeitsmarkt aufweisen. Das Beispiel des "Speiseeisherstellers", der als neuer Beruf geschaffen werden soll, ist das letzte, aber nicht das einzige Beispiel eines Neuordnungsverfahrens, in dem der Grundsatz der Beruflichkeit im Sinne eines sehr spezifischen Profils und Einsatzbereichs ausgelegt worden ist. Angesichts des Mangels an Ausbildungsplätzen zieht das Argument, dadurch neue Ausbildungsplätze zu erschließen, in der Regel mehr als der sachliche Vorbehalt, auf diese Weise eine zunehmende Zahl von Splitterberufen mit einer eingeschränkten beruflichen Mobilität zu schaffen.01
Vor dem Hintergrund der andauernden Krise auf dem Ausbildungsstellenmarkt, trotz der guten Zahlen für das Ausbildungsjahr 2007, und der ständig ansteigenden Zahl junger Menschen, die wertvolle Zeit in den sogenannten Warteschleifen vergeuden, ist es an der Zeit über neue Modelle zur Gestaltung von Ausbildung nachzudenken, ohne die Grundprinzipien des dualen System in Frage zu stellen. Insbesondere der Vorschlag von den Professoren Euler und Severing02 zu flexibeln Ausbildungswegen in der Berufsbildung hat hohe Wellen geschlagen und zugleich den Anstoß für weitere und weitergehende Entwicklungen ausgelöst.
Insbesondere durch die Überlegungen zur Schaffung eines europäischen Bildungsraums mit einem einheitlichen Qualifikationsrahmen (EQF) und der Einführung eines Leistungspunktesystems (ECVET) zur Förderung der Durchlässigkeit und Mobilität der Bürger, mit der Diskussion um die Modularisierung und kompetenzbasierte (outcome-orientierte) Ausrichtung von Ausbildungsgängen und der Zertifizierung von Teilqualifikationen sowie die Anrechungsmöglichkeiten von Lernleistungen, die außerhalb des formalen Bildungssystems erworben wurden, ist das Prinzip der Gestaltung von Berufen stark in die Kritik geraten. In dem Kontext wird eine Aufgabe in der Zukunft darin bestehen, Ordnungsmittel abschlussbezogen zu beschreiben. Weiterhin wird es darum gehen, die Flexibilitätspotentiale des Dualen Systems auszutarieren, damit es im zunehmenden Wettbewerb mit (Fach-)Hochschulen bzw. Bachelor-Abschlüssen nicht in seiner Bedeutung verliert.
Im Plenum werden zwei Vertreter ihre Vorstellungen zur Weiterentwicklung der Berufsbildung erläutern und zur Diskussion stellen. Ein weiteres Referat widmet sich der seit 1997 eingeführten Praxis, die nach Lernfeldern strukturierten Rahmenlehrplänen der KMK kompetenzbasiert und abschlussbezogen zu formulieren. Danach werden die wesentlichen Veränderungen des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) für die Ordnung beruflicher Bildung aufgezeigt (Stufenausbildung, Zusatzqualifikationen, Veränderungen im Prüfungswesen, Externenprüfung, Erprobungsregelungen und der erweiterten Zielstellung des Erwerbs umfassender beruflicher Handlungsfähigkeit).
Ziel dieses Plenums ist es, die Möglichkeiten eines modernen Berufsprinzips auszuloten und wichtige Impulse für die künftige Gestaltung der beruflichen Bildung zu setzen.




