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Ausbildungsberufsbezeichnung

Servicekraft für Schutz und Sicherheit - neuer Ausbildungsberuf

Ausbildungsdauer

2 Jahre
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.

Inkrafttreten

1. August 2008

Stand: 11.12.2007

Berufliche Tätigkeitsfelder
Servicekräfte für Schutz und Sicherheit unterstützen die öffentliche, private und betriebliche Sicherheit und Ordnung. Sie schützen Personen, Sachwerte und immaterielle Werte, insbesondere durch Umsetzung präventiver Maßnahmen und soweit erforderlich durch Gefahrenabwehr.
Sie arbeiten in Unternehmen der Sicherheitsbranche sowie in verschiedenen Bereichen der Unternehmenssicherheit, des öffentlichen Dienstes und der Verkehrswirtschaft.

Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Servicekräfte für Schutz und Sicherheit

  • führen Maßnahmen der Sicherung und präventiven Gefahrenabwehr durch,
  • beurteilen Gefährdungspotenziale und leiten Sicherungsmaßnahmen ein,
  • überprüfen und überwachen die Einhaltung objektbezogener Schutz- und Sicherheitsvorschriften, insbesondere von Arbeitsschutz, Brandschutz, Umweltschutz und Datenschutz,
  • wirken bei der Ermittlung und Aufklärung von sicherheitsrelevanten Sachverhalten mit und dokumentieren diese,
  • überprüfen die ordnungsgemäße Funktion von Schutz- und Sicherheitseinrichtungen und leiten bei Mängeln Maßnahmen ein,
  • identifizieren Wirkungsweise und Gefährdungspotenzial von Waffen, gefährlichen Gegenständen und Stoffen,
  • sind in der Lage, bei Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen sich situations- und personenbezogen zu verhalten und entsprechend zu handeln,
  • arbeiten team- und kundenorientiert sowie in Kooperation mit anderen Dienstleistungsbereichen.

Ihr Ansprechpartner/Ihre Ansprechpartnerin im BIBB

Liste der Ansprechpartner für die anerkannten Ausbildungsberufe

Organisationen, die an der Neuordnung beteiligt waren

Infos/Grafiken/Veröffentlichungen

Anerkennungsdatum/Quelle

Verordnung über die Berufsausbildung zur Servicekraft für Schutz und Sicherheit vom 21.05.2008
BGBl I, Nr. 21, S.940

Letzte Änderung: 11.02.2009


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