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Seiler/Seilerin - modernisierter Ausbildungsberuf
Die Ausbildung erfolgt im Handwerk.
Monoberuf mit einer Differenzierung in die drei Schwerpunkte "Seilherstellung", "Seilkonfektion" und "Netzkonfektion".
3 Jahre
Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule.
Die Neuordnung dieses Berufsbildes wurde notwendig aufgrund
Die Ausbildungsordnung erhält eine neue Struktur. Bisher handelte es sich um einen Monoberuf ohne Differenzierung, aber aufgrund des hohen Spezialisierungsgrades der Betriebe ist es notwendig, eine Differenzierung in Schwerpunkte vorzunehmen. Es werden die folgenden drei Schwerpunkte festgelegt: Seilherstellung, Seilkonfektion und Netzkonfektion. Der erste Schwerpunkt beinhaltet die Herstellung von Natur- und Chemiefaserseilen sowie Drahtseilen. Im zweiten Schwerpunkt stehen das Herstellen und Einsetzen von Seilverbindungen und Anschlagmitteln ( das "Konfektionieren") im Vordergrund und im dritten Schwerpunkt das Herstellen und Konfektionieren von Netzen. Allgemeine, grundlegende Ausbildungsinhalte der Seil- und Netzherstellung werden in den ersten eineinhalb Ausbildungsjahren allen Auszubildenden vermittelt.
Die Prüfungsanforderungen werden nach den Empfehlungen des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung vom 13. 12. 2007 formuliert. Im Vergleich zur alten Verordnung wurden hier gravierende Änderungen vorgenommen.
In der Zwischenprüfung sollen im Prüfungsbereich "Seile und Netze" in insgesamt fünf Stunden drei Arbeitsproben und ein situatives Fachgespräch durchgeführt werden sowie die Erarbeitung der schriftlichen Aufgabenstellungen erfolgen. Als Prüfungsinstrument wird die Arbeitsprobe gewählt, da nicht nur das Ergebnis der Prüfung, sondern auch die Vorgehensweise in die Bewertung mit einfließen soll.
In der Gesellenprüfung wird als Prüfungsinstrument die "Arbeitsaufgabe" festgelegt. Sie sieht eine Dokumentation und ein situatives Fachgespräch vor und ermöglicht es dem Prüfungsausschuss selbst festzulegen, ob und in welchem Ausmaß während der Prüfung der Prüfungsausschuss anwesend sein soll.
Die Prüfungsdauer für die Arbeitsaufgabe beträgt sieben Stunden; innerhalb dieser Zeit wird das situative Fachgespräch in 20 Minuten geführt. Die Prüfung kann damit an einem Tag erfolgen und weist ein deutlich höheres Niveau zur Zwischenprüfung auf.
In diese Verordnung werden zum ersten Mal Ausbildungsinhalte für den Bereich "Interkulturelle Kompetenzen" aufgenommen (im Ausbildungsrahmenplan,
Abschnitt C, 7 a). Dies basiert auf dem von der Bundesregierung initiierten nationalen Integrationsplan, in dem eine Verankerung von interkulturellen Kompetenzen in Ausbildungsordnungen vorgesehen ist.
1. August 2008
Berufliche Tätigkeitsfelder
Seiler und Seilerinnen stellen Seile und Netze aus Naturfasern, Chemiefasern und Draht sowohl in traditioneller handwerklicher Fertigung als auch mit modernster Technik her. Sie verarbeiten diese zu Produkten, die höchsten Sicherheitsstandards entsprechen müssen. Ihren Einsatz finden Seiler und Seilerinnen in den verschiedensten Bereichen: z.B. Freizeit und Sport, Transport, Hebetechnik, Schifffahrt/Fischerei, Luft- und Raumfahrttechnik, Medizintechnik, Bauindustrie.
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Seiler und Seilerinnen
Abschnitt A
Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
Abschnitt B
Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Schwerpunkten:
Abschnitt C
Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
Liste der Ansprechpartner für die anerkannten Ausbildungsberufe
Arbeitgeber
Kuratorium der Deutschen Wirtschaft
für Berufsbildung
Ollenhauer Str. 4
53113 Bonn
Zentralverband des Deutschen Handwerks
Mohrenstr. 20/21
10117 Berlin
Bundesverband des Deutschen Seiler-, Segel- und Netzmacherhandwerks e. V.
Daglfingerstr. 67/69
81929 München
Arbeitnehmer
Deutscher Gewerkschaftsbund
- Bundesvorstand -
Abt. Berufliche Bildung und Qualifikation
Henriette-Herz-Platz 2
10178 Berlin
IG Metall Vorstand
Abt. Berufs- und Qualifizierungspolitik
Wilhelm-Leuschner-Str. 79
60329 Frankfurt/Main
Bund
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Ref. 312
53170 Bonn
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Ref. II B 4
53107 Bonn
Verordnung der Berufsausbildung zum Seiler und zur Seilerin vom 22. Mai 2008, BGBl Jg. 2008 Teil I Nr. 21, vom 31. Mai 2008, S. 947 ff.
Letzte Änderung: 11.02.2009