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Ausbildungsberufsbezeichnung

Seiler/Seilerin - modernisierter Ausbildungsberuf

Ausbildungsbereich

Die Ausbildung erfolgt im Handwerk.

Struktur des Ausbildungsberufs

Monoberuf mit einer Differenzierung  in die drei Schwerpunkte "Seilherstellung", "Seilkonfektion" und "Netzkonfektion".

Ausbildungsdauer

3 Jahre
Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule.

Was ist neu?

Die Neuordnung dieses Berufsbildes wurde notwendig aufgrund

  • des Alters der Ausbildungsordnung (vom 18. 12. 1984)
  • der technologischen Entwicklung ( z.B. neue Materialien, Fertigungstechniken, neue Einsatzgebiete)
  • der gestiegenen Anforderungen an den Beruf
  • neuer Standards in der Berufsausbildung (z. B: Qualitätssicherung, Kundenorientierung, IT)
  • der Einrichtung einer Bundesfachklasse an der Textilfachschule in Münchberg / Obf.
  • der Erarbeitung eines schulischen Rahmenlehrplans (Bayrisches Staatsministerium für Unterreicht und Kultus vom 6. 03. 2006)

Die Ausbildungsordnung erhält eine neue Struktur. Bisher handelte es sich um einen Monoberuf ohne Differenzierung, aber aufgrund des hohen Spezialisierungsgrades der Betriebe ist es notwendig, eine Differenzierung in Schwerpunkte vorzunehmen.  Es werden die folgenden drei Schwerpunkte festgelegt: Seilherstellung, Seilkonfektion und Netzkonfektion.  Der erste Schwerpunkt beinhaltet die Herstellung von Natur- und Chemiefaserseilen sowie Drahtseilen. Im zweiten Schwerpunkt stehen das Herstellen und Einsetzen von Seilverbindungen und Anschlagmitteln ( das "Konfektionieren") im Vordergrund und im dritten Schwerpunkt das Herstellen und  Konfektionieren von Netzen. Allgemeine, grundlegende Ausbildungsinhalte der Seil- und Netzherstellung werden in den ersten eineinhalb Ausbildungsjahren allen Auszubildenden vermittelt.

Die Prüfungsanforderungen werden nach den Empfehlungen des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung vom 13. 12. 2007 formuliert. Im Vergleich zur alten Verordnung wurden hier gravierende Änderungen vorgenommen.
In der Zwischenprüfung sollen  im Prüfungsbereich "Seile und Netze"  in insgesamt fünf Stunden drei Arbeitsproben und ein situatives Fachgespräch durchgeführt werden sowie die Erarbeitung der schriftlichen Aufgabenstellungen erfolgen. Als Prüfungsinstrument wird die Arbeitsprobe gewählt, da nicht nur das Ergebnis der Prüfung, sondern auch die Vorgehensweise in die Bewertung mit einfließen soll.
In der Gesellenprüfung wird als Prüfungsinstrument die "Arbeitsaufgabe" festgelegt. Sie sieht eine Dokumentation und ein situatives Fachgespräch vor und ermöglicht es dem Prüfungsausschuss selbst festzulegen, ob und in welchem Ausmaß während der Prüfung der Prüfungsausschuss anwesend sein soll.
Die Prüfungsdauer für die Arbeitsaufgabe beträgt sieben Stunden; innerhalb dieser Zeit wird das situative Fachgespräch in 20 Minuten geführt. Die Prüfung kann damit an einem Tag erfolgen und weist ein deutlich höheres Niveau zur Zwischenprüfung auf.

In diese Verordnung werden zum ersten Mal Ausbildungsinhalte  für den Bereich "Interkulturelle Kompetenzen" aufgenommen (im Ausbildungsrahmenplan, 
Abschnitt C, 7 a). Dies basiert auf dem von der Bundesregierung initiierten nationalen Integrationsplan, in dem eine Verankerung von interkulturellen Kompetenzen in Ausbildungsordnungen vorgesehen ist.

Inkrafttreten

1. August 2008

Berufliche Tätigkeitsfelder
Seiler und Seilerinnen stellen Seile und Netze aus Naturfasern, Chemiefasern und Draht sowohl in traditioneller handwerklicher Fertigung als auch mit modernster Technik her. Sie verarbeiten diese zu Produkten, die höchsten Sicherheitsstandards entsprechen müssen. Ihren Einsatz finden Seiler und Seilerinnen in den verschiedensten Bereichen: z.B. Freizeit und Sport, Transport, Hebetechnik, Schifffahrt/Fischerei, Luft- und Raumfahrttechnik, Medizintechnik, Bauindustrie.

Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Seiler und Seilerinnen

  • stellen Seile und Netze aus Naturfasern, Chemiefasern und Draht her, 
  • konfektionieren Seile und Netze,
  • stellen Anschlagmittel her und setzen diese ein,
  • wenden verschiedene Seilverbindungstechniken an,
  • führen Messungen und Prüfungen an Seilen und Netzen durch, bewerten und  dokumentieren sie,
  • montieren Seile und Netze vor Ort,
  • bedienen Werkzeuge, Geräte, Maschinen und technische Einrichtungen und richten diese ein,
  • wählen Materialien und Zubehör nach Eigenschaften, Einsatzgebiet und Kundenanforderungen aus,
  • planen die Arbeitsschritte zur Herstellung von Seilen und Netzen, legen Konstruktionstechniken fest und dokumentieren sie,
  • machen Seile und Netze verkaufsfertig,
  • führen qualitätssichernde Maßnahmen durch,
  • beachten Grundsätze der Sicherheit, des Gesundheits- und Umweltschutzes.

Inhalte der Berufsausbildung

Abschnitt A
Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:

  1. Einrichten, Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen,
  2. Herstellen von Seilen,
  3. Herstellen und Konfektionieren von Netzen,
  4. Herstellen und Einsetzen von Seilverbindungen und Anschlagmitteln,
  5. Fertigstellen und Montieren von Seilen und Netzen,
  6. Durchführen von Messungen und Prüfungen,
  7. Lagern, Verpacken und versandfertig Machen von Produkten;

Abschnitt B
Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Schwerpunkten:

  1. Seilherstellung,
  2. Seilkonfektion,
  3. Netzkonfektion;

Abschnitt C
Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:

  1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
  2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
  3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, 
  4. Umweltschutz,
  5. Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen,
  6. Betriebliche und Technische Kommunikation,
  7. Kundenorientierung,
  8. Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.

Ihr Ansprechpartner/Ihre Ansprechpartnerin im BIBB

Liste der Ansprechpartner für die anerkannten Ausbildungsberufe

Organisationen, die an der Neuordnung beteiligt waren

  • Arbeitgeber

    Kuratorium der Deutschen Wirtschaft
    für Berufsbildung
    Ollenhauer Str. 4
    53113  Bonn

    Zentralverband des Deutschen Handwerks
    Mohrenstr. 20/21
    10117 Berlin

    Bundesverband des Deutschen Seiler-, Segel- und Netzmacherhandwerks e. V.
    Daglfingerstr. 67/69
    81929 München

  • Arbeitnehmer

     Deutscher Gewerkschaftsbund
    - Bundesvorstand -
    Abt. Berufliche Bildung und Qualifikation
    Henriette-Herz-Platz 2
    10178 Berlin

    IG Metall Vorstand
    Abt. Berufs- und Qualifizierungspolitik
    Wilhelm-Leuschner-Str. 79
    60329 Frankfurt/Main

  • Bund

    Bundesministerium für Bildung und Forschung
    Ref. 312
    53170  Bonn

    Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
    Ref. II B 4
    53107  Bonn

Hinweise (u.a. Verbindung zu anderen Berufen)

 



 

 

Infos/Grafiken/Veröffentlichungen

Anerkennungsdatum/Quelle

Verordnung der Berufsausbildung zum Seiler und zur Seilerin vom 22. Mai 2008, BGBl Jg. 2008 Teil I Nr. 21, vom 31. Mai 2008, S. 947 ff.

Letzte Änderung: 11.02.2009


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Der Präsident
Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn
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