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Ausbildungsberufsbezeichnung

Keramiker/Keramikerin - modernisierter Ausbildungsberuf

Ausbildungsbereich

Handwerk

Struktur des Ausbildungsberufs

Monoberuf mit Pflicht- und Wahlqualifikationen

Ausbildungsdauer

3 Jahre
Die Berufsausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.

Was ist neu?

Die alte Ausbildungsordnung vom 19. März 1984 wurde jetzt an die zeitgemäßen Anforderungen einer modernen und praxisnahen Berufsausbildung und an den aktuellen Stand der technischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Gegebenheiten angepasst.
Eine Ausbildung mit einer Spezialisierung in die drei Fachrichtungen Scheibentöpferei, Baukeramik und Dekoration gibt es nicht mehr.

Die neue Struktur der Verordnung sieht erstmals Pflicht- und Wahlqualifikationen vor.

Die Ausbildungsordnung gliedert sich in die Abschnitte A, B und C, wobei die berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten (Abschnitt A) und die integrativen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (Abschnitt C) Pflichtqualifikationen sind, die alle zukünftigen Auszubildenden zu absolvieren haben.
Als Vertiefung und Erweiterung der Pflichtqualifikationen können je nach dem Bedarf der Ausbildungsbetriebe und dem Wunsch der Auszubildenden zwei Wahlqualifikationen aus Abschnitt B gewählt werden. Es empfiehlt sich, diese Wahlqualifikationen schon bei Vertragsbeginn im Ausbildungsvertrag festzulegen, da diese in der Zwischenprüfung als auch in der Gesellenprüfung mit abgeprüft werden.
Für die Vermittlung der Wahlqualifikationen sind insgesamt 72 Wochen Ausbildungszeit vorgesehen.

Inkrafttreten

1. August 2009

Berufliche Tätigkeitsfelder
Keramiker und Keramikerinnen arbeiten in Klein- und Mittelbetrieben des Keramikerhandwerks zur Herstellung von Gebrauchs-, Dekorations- oder Baukeramik in Serien oder Einzelstücken.

Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Keramiker und Keramikerinnen

  • stellen keramische Produkte in Handarbeit her
  • warten und handhaben Werkzeuge, Maschinen und Einrichtungen,
  • wählen keramische Rohstoffe aus und bereiten keramische Massen, Farben und Glasuren vor,
  • formen und gestalten keramische Erzeugnisse, 
  • trocknen und brennen keramische Rohlinge,
  • formen und modellieren Baukeramiken,
  • formen und bearbeiten keramische Gefäße mit der Hand und drehen sie frei auf der Töpferscheibe,
  • entwerfen Dekore und setzen diese auf keramischen Erzeugnissen um,
  • wirken bei verkaufsfördernden Maßnahmen in Vertrieb und Marketing mit,
  • planen und organisieren ihre Arbeit sowohl selbständig als auch im Team und verwenden dabei moderne Informations- und Kommunikationsmittel,
  • führen Gespräche mit Kunden und berücksichtigen dabei die kulturellen Besonderheiten,
  • beachten die Vorschriften des Umweltschutzes, der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes.

Inhalte der Berufsausbildung

Ausbildungsberufsbild
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:

Der neue Ausbildungsberuf gliedert sich in die Abschnitte A, B und C.

Abschnitt A
Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:

  1. Anfertigen und Umsetzen von Entwürfen,
  2. Aufbereiten von keramischen Massen,
  3. Herstellen und Fertigstellen von Rohlingen, 
  4. Herstellen von Suspensionen,
  5. Bearbeiten und Gestalten von keramischen Oberflächen,
  6. Trocknen und Brennen,
  7. Produktkontrolle und Qualitätssicherung an Halb- und Fertigwaren,


Abschnitt B
Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in zwei der Wahlqualifikationen:

  1. Freidrehen und Abdrehen von Formen,
  2. Formen, Aufbauen und Modellieren von Baukeramiken,
  3. Entwerfen und Umsetzen von Dekoren,
  4. Halbmaschinelle Formgebungsverfahren,
  5. Henkeln und Garnieren,
  6. Herstellen von Modellen und Formen,


Abschnitt C
Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:

  1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
  2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebs,
  3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
  4. Umweltschutz, 
  5. Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, 
  6. Handhaben, Pflegen und Instandhalten von Werkzeugen, Maschinen und Einrichtungen,
  7. Betriebliche und technische Kommunikation,
  8. Qualitätssichernde Maßnahmen,
  9. Kundenorientierung, Produktverkauf, unternehmerisches Denken und Handeln.

Ihr Ansprechpartner/Ihre Ansprechpartnerin im BIBB

Liste der Ansprechpartner für die anerkannten Ausbildungsberufe

Organisationen, die an der Neuordnung beteiligt waren

  • Arbeitgeber

    Zentralverband des Deutschen Handwerks
    Mohrenstraße 20/21
    10117 Berlin

  • Arbeitnehmer

    Deutscher Gewerkschaftsbund
    Abt. Bildung und Qualifikation
    Henriette-Herz-Platz 2
    10178 Berlin

    Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie
    Königsworther Platz 6
    30167 Hannover

  • Bund

    Bundesministerium für Bildung und Forschung
    Heinemannstraße 2
    53170 Bonn

    Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
    Villemombler Straße 76
    53123 Bonn

  • Länder

    Sekretariat der Ständigen Konferenz
    der Kultusminister der Länder
    in der Bundesrepublik Deutschland
    Lennéstraße 2
    53170 Bonn

     

Hinweise (u.a. Verbindung zu anderen Berufen)

Industriekeramiker Dekorationstechnik
Industriekeramiker Modelltechnik
Industriekeramiker Verfahrenstechnik
Industriekeramiker Anlagentechnik

Infos/Grafiken/Veröffentlichungen

Den Rahmenlehrplan können Sie unter http://www.kmk.org/bildung-schule/berufliche-bildung/rahmenlehrplaene-zu-ausbildungsberufen-nach-bbighwo/liste.html downloaden.

 

Anerkennungsdatum/Quelle

Verordnung über die Berufsausbildung zum Keramiker und zur Keramikerin vom 27. Mai 2009, BGBl Jahrgang 2009 Teil I Nr. 29 vom 4. Juni 2009, S. 1177

Letzte Änderung: 26.06.2009


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Der Präsident
Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn
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