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BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit
Keramiker/Keramikerin - modernisierter Ausbildungsberuf
Handwerk
Monoberuf mit Pflicht- und Wahlqualifikationen
3 Jahre
Die Berufsausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.
Die alte Ausbildungsordnung vom 19. März 1984 wurde jetzt an die zeitgemäßen Anforderungen einer modernen und praxisnahen Berufsausbildung und an den aktuellen Stand der technischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Gegebenheiten angepasst.
Eine Ausbildung mit einer Spezialisierung in die drei Fachrichtungen Scheibentöpferei, Baukeramik und Dekoration gibt es nicht mehr.
Die neue Struktur der Verordnung sieht erstmals Pflicht- und Wahlqualifikationen vor.
Die Ausbildungsordnung gliedert sich in die Abschnitte A, B und C, wobei die berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten (Abschnitt A) und die integrativen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (Abschnitt C) Pflichtqualifikationen sind, die alle zukünftigen Auszubildenden zu absolvieren haben.
Als Vertiefung und Erweiterung der Pflichtqualifikationen können je nach dem Bedarf der Ausbildungsbetriebe und dem Wunsch der Auszubildenden zwei Wahlqualifikationen aus Abschnitt B gewählt werden. Es empfiehlt sich, diese Wahlqualifikationen schon bei Vertragsbeginn im Ausbildungsvertrag festzulegen, da diese in der Zwischenprüfung als auch in der Gesellenprüfung mit abgeprüft werden.
Für die Vermittlung der Wahlqualifikationen sind insgesamt 72 Wochen Ausbildungszeit vorgesehen.
1. August 2009
Berufliche Tätigkeitsfelder
Keramiker und Keramikerinnen arbeiten in Klein- und Mittelbetrieben des Keramikerhandwerks zur Herstellung von Gebrauchs-, Dekorations- oder Baukeramik in Serien oder Einzelstücken.
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Keramiker und Keramikerinnen
Ausbildungsberufsbild
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
Der neue Ausbildungsberuf gliedert sich in die Abschnitte A, B und C.
Abschnitt A
Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
Abschnitt B
Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in zwei der Wahlqualifikationen:
Abschnitt C
Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
Liste der Ansprechpartner für die anerkannten Ausbildungsberufe
Arbeitgeber
Zentralverband des Deutschen Handwerks
Mohrenstraße 20/21
10117 Berlin
Arbeitnehmer
Deutscher Gewerkschaftsbund
Abt. Bildung und Qualifikation
Henriette-Herz-Platz 2
10178 Berlin
Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie
Königsworther Platz 6
30167 Hannover
Bund
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Heinemannstraße 2
53170 Bonn
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Länder
Sekretariat der Ständigen Konferenz
der Kultusminister der Länder
in der Bundesrepublik Deutschland
Lennéstraße 2
53170 Bonn
Industriekeramiker Dekorationstechnik
Industriekeramiker Modelltechnik
Industriekeramiker Verfahrenstechnik
Industriekeramiker Anlagentechnik
Den Rahmenlehrplan können Sie unter http://www.kmk.org/bildung-schule/berufliche-bildung/rahmenlehrplaene-zu-ausbildungsberufen-nach-bbighwo/liste.html downloaden.
Verordnung über die Berufsausbildung zum Keramiker und zur Keramikerin vom 27. Mai 2009, BGBl Jahrgang 2009 Teil I Nr. 29 vom 4. Juni 2009, S. 1177
Letzte Änderung: 26.06.2009