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Musikfachhändler/Musikfachhändlerin
Industrie und Handel
Monoberuf mit Differenzierung in Form von Wahlqualifikationen
3 Jahre
Die Ausbildung des Vorläuferberufs "Musikalienhändler/-in" gibt es seit über 50 Jahren (seit 1954), also schon vor dem Inkrafttreten des Berufsbildungsgesetzes (BBiG). Von daher ist sie stark veraltet und entspricht schon lange nicht mehr den Qualifikationsanforderungen der Unternehmen in der Musikwirtschaft und deren Entwicklungsstand. Somit war dringend die Aktualisierung dieses Ausbildungsberufs erforderlich, um eine moderne, zukunftsorientierte Ausbildung für diesen Bereich anzubieten.
Der Musikfachhändler/ die Musikfachhändlerin verkauft und vermarktet die musikspezifischen Sortimente Musikinstrumente, Musikalien und Tonträger, die musische Veranlagungen, insbesondere eine Affinität zur Musik voraussetzen. Neuere Entwicklungen bei den Sortimenten, bei kaufmännisch-betriebswirtschaftlichen Tätigkeiten sowie im rechtlichen Bereich wurden bei der Modernisierung der Ausbildung berücksichtigt. Darüber hinaus wurden inhaltliche Erweiterungen vorgenommen, wie bei der fremdsprachlichen Kompetenz, der IT-Kompetenz, der unternehmerischen Selbstständigkeit ebenso wie bei Kompetenzen im Bereich der Kommunikation, Kooperation, Arbeitsorganisation gemäß technologischer, produktbezogener, rechtlicher, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Entwicklungen.
Mit der Schaffung der Ausbildungsordnung wurde erstmals für diesen Ausbildungsberuf ein Ausbildungsrahmenplan mit sachlicher und zeitlicher Gliederung formuliert, in dem die Inhalte nach Berufsbildpositionen und Lernzielen gegliedert sind. Die zeitliche Gliederung wurde nach der Zeitrahmenmethode strukturiert. Diese stellt eine Anleitung für die betriebliche Vermittlung der Ausbildungsinhalte dar. Die Zeitrahmenmethode gliedert die Ausbildung in mehrere Ausbildungsblöcke pro Jahr, in denen die unterschiedlichen Inhalte praxisnah miteinander verknüpft werden.
Neue Berufsbezeichnung
Die Berufsbezeichnung wurde verändert: der modernisierte Beruf nennt sich jetzt Musikfachhändler/ Musikfachhändlerin. Dadurch wird deutlich, dass die Berufsangehörigen nicht nur mit Musikalien, sondern auch mit Musikinstrumenten und Tonträgern handeln.
Wahlmöglichkeiten: Wahlqualifikationen und Zusatzqualifikationen
Der einheitliche Ausbildungsberuf (Monoberuf) wurde zusätzlich differenziert und in Form von Wahlqualifikationen strukturiert, indem je nach Schwerpunktsetzung des Ausbildungsbetriebs aus den drei Wahlqualifikationseinheiten Musikinstrumente, Musikalien und Tonträger eine auszuwählen ist, die dann vertiefend vermittelt wird. Eine Wahlqualifikationseinheit hat einen Vermittlungsumfang von 6 Monaten. Die Differenzierung wurde deshalb erforderlich, damit der Schwerpunktsetzung und Spezialisierung der Unternehmen des Musikfachhandels Rechnung getragen werden kann.
Darüber hinaus stehen die nicht gewählten Wahlqualifikationen als Zusatzqualifikationen zur Verfügung. Die Aufnahme von Zusatzqualifikationen nach § 49 BBiG in einen Ausbildungsberuf wurde hier erstmals nach der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes von 2005 in einen anerkannten Ausbildungsberuf vorgenommen. Zusatzqualifikationen dienen der Förderung von leistungsstarken Auszubildenden, die schon während der Ausbildung ihr Profil ausbauen und erweitern wollen, indem sie über die Ausbildung hinausgehende Qualifikationen erwerben, die in einer gesonderten Prüfung in mündlicher Form abgenommen und in einem Zeugnis dokumentiert werden. Die Prüfung umfasst die Inhalte der Wahlqualifikation, die als Zusatzqualifikation gewählt wurde; sie wird in Form eines Kundenberatungsgesprächs gestaltet.
Neu: erstmalig ein eigener Rahmenlehrplan
Nunmehr gibt es für den modernisierten Beruf einen eigenen Rahmenlehrplan für die schulische Ausbildung. Bisher wurden die Musikalienhändler/-innen gemeinsam mit den Kaufleuten im Einzelhandel in der Berufsschule unterrichtet (im Einzelfall auch mit Buchhändlern und Buchhändlerinnen), ohne dass ein eigener Lehrplan vorlag. Nach der Neuordnung verbessert sich die Qualität der schulischen Ausbildung, indem auch musikspezifische Inhalte in der Berufsschule vermittelt werden. Der neue Rahmenlehrplan weist somit differenzierte musikspezifische Inhalte im zweiten Jahr auf, so dass in diesem Ausbildungsjahr nach dem Fachklassenprinzip Musikfachhändler/-innen in Schwerpunktschulen unterrichtet werden können. Das erste und dritte Ausbildungsjahr enthält gleiche Kompetenzen wie die Einzelhandelsberufe. Somit ist hier eine gemeinsame Beschulung der beiden Ausbildungsberufe Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel und Musikfachhändler/Musikfachhändlerin im ersten und im dritten Ausbildungsjahr möglich.
Durch diesen neu entwickelten Rahmenlehrplan wird im Ausbildungsberuf Musikalienhändler/-in in der Berufsschule eine spezifische Warenkunde im zweiten Ausbildungsjahr vermittelt, die die musikspezifischen Sortimente Musikinstrumente, Musikalien und Tonträger umfasst.
Da im Musikfachhandel sehr wenig Auszubildende eine Ausbildung absolvieren (69 Musikalienhänder/-innen im Jahre 2006), stellte sich vor der Neuordnung die Frage, wie viele Gemeinsamkeiten die Ausbildung der Musikfachhändler/-innen mit den Kaufleuten im Einzelhandel hat und wie viel Spezifisches in den Ausbildungsberuf Musikfachhändler/-in aufgenommen werden muss. Die Überlegungen für eine gemeine Beschulung der Musikfachhändler/-innen mit Kaufleuten im Einzelhandel resultierten aus einer Anforderung nach Bildung von Berufsgruppen gemäß den Leitlinien des Innovationskreises Berufliche Bildung (IKBB). http://www.bmbf.de/pub/IKBB-Broschuere-10_Leitlinien.pdf)
Der Rahmenlehrplan ist nach Lernfeldern strukturiert, die sich in ihrer Ausgestaltung und Zielsetzung an betrieblichen Handlungsfeldern orientieren. Die Ziele der Lernfelder beschreiben den Qualifikationsstand am Ende des Lernprozesses und stellen den Mindestumfang der zu vermittelnden Kompetenzen dar. Sie führen zur komplexen beruflichen Handlungskompetenz in den unterschiedlichen Aufgabenbereichen des Musikfachhandels.
Inhaltliche Veränderungen
In dem Ausbildungsberuf Musikfachhändler/Musikfachhändlerin wurden schon aufgrund des "Alters" enorme inhaltliche Veränderungen vorgenommen. Sie sehen folgendermaßen aus:
Einführung der Gestreckten Prüfung
Die Gestreckte Prüfung nach § 5 Absatz 2 Nr. 5 BBiG, die sich durch die Abschlussprüfung in zwei auseinander fallende Teile auszeichnet, soll ab August 2009 auch für den Ausbildungsberuf "Musikfachhändler/-in" (ebenso wie für den Ausbildungsberuf "Kaufmann/ Kauffrau im Einzelhandel") durchgeführt werden. Eine Zwischenprüfung wird in diesem Ausbildungsberuf dann nicht mehr durchgeführt.
Die Gestreckte Prüfung teilt sich auf in Teil 1 und Teil 2, Teil 1 enthält die Inhalte der ersten beiden Ausbildungsjahre und findet nach dem 2. Jahr statt. Teil 2 der Gestreckten Prüfung findet am Ende des 3. Ausbildungsjahres statt. Für das Gesamtergebnis werden Teil 1 der Abschlussprüfung mit 40 Prozent und Teil 2 der Abschlussprüfung mit 60 Prozent gewichtet.
Teil 1 der Gestreckten Abschlussprüfung enthält bei Musikfachhändlern/ Musikfachhändlerinnen die zwei Prüfungsbereiche
Teil 2 der Gestreckten Prüfung enthält die drei Prüfungsbereiche
Der Prüfungsbereich Kundenberatung wird in Form eines fallbezogenen Fachgesprächs durchgeführt, alle anderen vier Prüfungsbereiche werden schriftlich geprüft.
Bezogen auf die Gestreckte Prüfung wird im kaufmännischen Bereich Neuland betreten. Intendiert ist, über die Umsetzung der Gestreckten Prüfung im kaufmännischen Bereich Erkenntnisse zu gewinnen, ob sich diese Prüfungsform auch für den kaufmännischen Bereich eignet. Deshalb soll die Prüfung in diesem Ausbildungsberuf (ebenso wie im Ausbildungsberuf "Kaufmann/ Kauffrau im Einzelhandel") einer Erprobung und Evaluation unterzogen werden.
Es sollen drei komplette Ausbildungsjahrgänge erprobt und evaluiert werden. Daher soll der Erprobungszeitraum für die Einführung der Gestreckten Abschlussprüfung, vom 2. Halbjahr 2010 bis zum 31.07.2015 dauern. Bis dahin muss die Überführung in eine reguläre Regelung entschieden werden.
1. August 2009
Berufliche Tätigkeitsfelder
Musikfachhändler und Musikfachhändlerinnen
arbeiten in Unternehmen der Musikwirtschaft, zum Beispiel
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Musikfachhändler und Musikfachhändlerinnen
Abschnitt A
Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Pflichtqualifikationseinheiten:
1. Beratung, Verkauf und Service:
1.1 Produkte und Dienstleistungen im Musikfachhandel,
1.2 Kunden- und dienstleistungsorientiertes Verhalten,
1.3 Kommunikation mit Kunden,
1.4 Kundenberatung, Musikgeschichte,
1.5 Kassieren und Kassenabrechnung,
1.6 Serviceleistungen,
1.7 Beschwerde, Reklamation und Umtausch,
1.8 Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben;
2. Marketing und Vertrieb:
2.1 Werbemaßnahmen,
2.2 Warenpräsentation,
2.3 Verkaufsförderung,
2.4 Vertriebswege,
2.5 Urheber-, Leistungsschutz- und Verwertungsrecht,
2.6 Märkte und Zielgruppen;
3. Einkauf und Warenwirtschaft:
3.1 Einkaufsplanung und Bestellung,
3.2 Wareneingang und Warenlagerung,
3.3 Bestandskontrolle,
3.4 Warenwirtschaftssystem;
4. Kaufmännische Steuerung und Kontrolle:
4.1 Preisbildung und Kalkulation,
4.2 Zahlungsverkehr und rechnerische Abwicklung,
4.3 Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling,
4.4 Unternehmerische Entscheidungsprozesse;
Abschnitt B
Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Wahlqualifikationen:
1. Musikinstrumente:
1.1 Instrumentengruppen,
1.2 Beschaffung,
1.3 Verkauf und Service,
1.4 Aufnahme- und Veranstaltungstechnik;
2. Musikalien:
2.1 Literatur,
2.2 Beschaffung,
2.3 Verkauf und Service,
2.4 Rechtliche Bestimmungen im Musikalienhandel;
3. Tonträger:
3.1 Tonträgerarten und Repertoire,
3.2 Beschaffung,
3.3 Verkauf und Service,
3.4 Digitale Distribution;
Abschnitt C
Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
1. Der Ausbildungsbetrieb:
1.1 Stellung und Struktur,
1.2 Betriebliche Organisation,
1.3 Berufsbildung,
1.4 Personalwirtschaft, arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften,
1.5 Sicherheit und Gesundheitsschutz,
1.6 Umweltschutz;
2. Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme:
2.1 Arbeitsorganisation,
2.2 Informations- und Kommunikationssysteme,
2.3 Interne Kommunikation und Kooperation.
Liste der Ansprechpartner für die anerkannten Ausbildungsberufe
Arbeitgeber
Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung
Deutscher Industrie- und Handelskammertag
Gesamtverband Deutscher Musikfachgeschäft e.V. Bonn
Arbeitnehmer
Deutscher Gewerkschaftsbund
Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di
Bund
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Länder
Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister
federführend für die KMK ist Bayern
Den Rahmenlehrplan können Sie unter http://www.kmk.org/bildung-schule/berufliche-bildung/rahmenlehrplaene-zu-ausbildungsberufen-nach-bbighwo/liste.html downloaden.
Verordnung über die Berufsausbildung zum Musikfachhändler/zur Musikfachhändlerin vom 24. März 2009, BGBl Jg. 2009 Teil I Nr. 17 vom 1. April 2009, S. 654
Verordnung über die Erprobung der Durchführung der Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen in der Berufsausbildung um Musikfachhändler/zur Musikfachhändlerin vom 24. März 2009, BGBl Jg. 2009 Teil I Nr. 17 vom 1. April 2009, S. 668
Den Rahmenlehrplan können Sie unter http://www.kmk.org/bildung-schule/berufliche-bildung/rahmenlehrplaene-zu-ausbildungsberufen-nach-bbighwo/liste.html downloaden.
Verordnung über die Berufsausbildung zum Musikfachhändler/zur Musikfachhändlerin vom 24. März 2009, BGBl Jg. 2009 Teil I Nr. 17 vom 1. April 2009, S. 654
Verordnung über die Erprobung der Durchführung der Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen in der Berufsausbildung um Musikfachhändler/zur Musikfachhändlerin vom 24. März 2009, BGBl Jg. 2009 Teil I Nr. 17 vom 1. April 2009, S. 668
Bekanntmachung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Musikfachhändler/zur Musikfachhändlerin nebst Rahmenlehrplan vom 3. Juli 2009, Bundesanzeiger Jahrgang 61 Nummer 122a vom 19. August 2009
Letzte Änderung: 26.08.2009