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Ausbildungsberufsbezeichnung

Musikfachhändler/Musikfachhändlerin

Ausbildungsbereich

Industrie und Handel

Struktur des Ausbildungsberufs

Monoberuf mit Differenzierung in Form von Wahlqualifikationen

Ausbildungsdauer

3 Jahre

Was ist neu?

Die Ausbildung des Vorläuferberufs "Musikalienhändler/-in" gibt es seit über 50 Jahren (seit 1954), also schon vor dem Inkrafttreten des Berufsbildungsgesetzes (BBiG). Von daher ist sie stark veraltet und entspricht schon lange nicht mehr den Qualifikationsanforderungen der Unternehmen in der Musikwirtschaft und deren Entwicklungsstand. Somit war dringend die Aktualisierung dieses Ausbildungsberufs erforderlich, um eine moderne, zukunftsorientierte Ausbildung für diesen Bereich anzubieten.
Der Musikfachhändler/ die Musikfachhändlerin verkauft und vermarktet die musikspezifischen Sortimente Musikinstrumente, Musikalien und Tonträger, die musische Veranlagungen, insbesondere eine Affinität zur Musik voraussetzen. Neuere Entwicklungen bei den Sortimenten, bei kaufmännisch-betriebswirtschaftlichen Tätigkeiten sowie im rechtlichen Bereich wurden bei der Modernisierung der Ausbildung berücksichtigt. Darüber hinaus wurden inhaltliche Erweiterungen vorgenommen, wie bei der fremdsprachlichen Kompetenz, der IT-Kompetenz, der unternehmerischen Selbstständigkeit ebenso wie bei Kompetenzen im Bereich der Kommunikation, Kooperation, Arbeitsorganisation gemäß technologischer, produktbezogener, rechtlicher, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Entwicklungen.
Mit der Schaffung der Ausbildungsordnung wurde erstmals für diesen Ausbildungsberuf ein Ausbildungsrahmenplan mit sachlicher und zeitlicher Gliederung formuliert, in dem die Inhalte nach Berufsbildpositionen und Lernzielen gegliedert sind. Die zeitliche Gliederung wurde nach der Zeitrahmenmethode strukturiert. Diese stellt eine Anleitung für die betriebliche Vermittlung der Ausbildungsinhalte dar. Die Zeitrahmenmethode gliedert die Ausbildung in mehrere Ausbildungsblöcke pro Jahr, in denen die unterschiedlichen Inhalte praxisnah miteinander verknüpft werden.

Neue Berufsbezeichnung
Die Berufsbezeichnung wurde verändert: der modernisierte Beruf nennt sich jetzt Musikfachhändler/ Musikfachhändlerin. Dadurch wird deutlich, dass die Berufsangehörigen nicht nur mit Musikalien, sondern auch mit Musikinstrumenten und Tonträgern handeln.

Wahlmöglichkeiten: Wahlqualifikationen und Zusatzqualifikationen
Der einheitliche Ausbildungsberuf  (Monoberuf) wurde zusätzlich differenziert und in Form von Wahlqualifikationen strukturiert, indem je nach Schwerpunktsetzung des Ausbildungsbetriebs aus den drei Wahlqualifikationseinheiten Musikinstrumente, Musikalien und Tonträger eine auszuwählen ist, die dann vertiefend vermittelt wird. Eine Wahlqualifikationseinheit hat einen Vermittlungsumfang von 6 Monaten. Die Differenzierung wurde deshalb erforderlich, damit der Schwerpunktsetzung und Spezialisierung der Unternehmen des Musikfachhandels Rechnung getragen werden kann.
Darüber hinaus stehen die nicht gewählten Wahlqualifikationen als Zusatzqualifikationen zur Verfügung. Die Aufnahme von Zusatzqualifikationen nach § 49 BBiG in einen Ausbildungsberuf wurde hier erstmals nach der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes von 2005 in einen anerkannten Ausbildungsberuf vorgenommen. Zusatzqualifikationen dienen der Förderung von leistungsstarken Auszubildenden, die schon während der Ausbildung ihr Profil ausbauen und erweitern wollen, indem sie über die Ausbildung hinausgehende Qualifikationen erwerben, die in einer gesonderten Prüfung in mündlicher Form abgenommen und in einem Zeugnis dokumentiert werden. Die Prüfung umfasst die Inhalte der Wahlqualifikation, die als Zusatzqualifikation gewählt wurde; sie wird in Form eines Kundenberatungsgesprächs gestaltet.

Neu: erstmalig ein eigener Rahmenlehrplan
Nunmehr gibt es für den modernisierten Beruf einen eigenen Rahmenlehrplan für die schulische Ausbildung. Bisher wurden die Musikalienhändler/-innen gemeinsam mit den Kaufleuten im Einzelhandel in der Berufsschule unterrichtet (im Einzelfall auch mit Buchhändlern und Buchhändlerinnen), ohne dass ein eigener Lehrplan vorlag. Nach der Neuordnung verbessert sich die Qualität der schulischen Ausbildung, indem auch musikspezifische Inhalte in der Berufsschule vermittelt werden. Der neue Rahmenlehrplan weist somit differenzierte musikspezifische Inhalte im zweiten Jahr auf, so dass in diesem Ausbildungsjahr nach dem Fachklassenprinzip Musikfachhändler/-innen in Schwerpunktschulen unterrichtet werden können. Das erste und dritte Ausbildungsjahr enthält gleiche Kompetenzen wie die Einzelhandelsberufe. Somit ist hier eine gemeinsame Beschulung der beiden Ausbildungsberufe Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel und Musikfachhändler/Musikfachhändlerin im ersten und im dritten Ausbildungsjahr möglich.
Durch diesen neu entwickelten Rahmenlehrplan wird im Ausbildungsberuf Musikalienhändler/-in in der Berufsschule eine spezifische Warenkunde im zweiten Ausbildungsjahr vermittelt, die die musikspezifischen Sortimente Musikinstrumente, Musikalien und Tonträger umfasst.

Da im Musikfachhandel sehr wenig Auszubildende eine Ausbildung absolvieren (69 Musikalienhänder/-innen im Jahre 2006), stellte sich vor der Neuordnung die Frage, wie viele Gemeinsamkeiten die Ausbildung der Musikfachhändler/-innen mit den Kaufleuten im Einzelhandel hat und wie viel Spezifisches in den Ausbildungsberuf Musikfachhändler/-in aufgenommen werden muss. Die Überlegungen für eine gemeine Beschulung der Musikfachhändler/-innen mit Kaufleuten im Einzelhandel resultierten aus einer Anforderung nach Bildung von Berufsgruppen gemäß den Leitlinien des Innovationskreises Berufliche Bildung (IKBB). http://www.bmbf.de/pub/IKBB-Broschuere-10_Leitlinien.pdf)
Der Rahmenlehrplan ist nach Lernfeldern strukturiert, die sich in ihrer Ausgestaltung und Zielsetzung an betrieblichen Handlungsfeldern orientieren. Die Ziele der Lernfelder beschreiben den Qualifikationsstand am Ende des Lernprozesses und stellen den Mindestumfang der zu vermittelnden Kompetenzen dar. Sie führen zur komplexen beruflichen Handlungskompetenz in den unterschiedlichen Aufgabenbereichen des Musikfachhandels.

Inhaltliche Veränderungen
In dem Ausbildungsberuf Musikfachhändler/Musikfachhändlerin wurden schon aufgrund des "Alters" enorme inhaltliche Veränderungen vorgenommen. Sie sehen folgendermaßen aus:

  • Angesichts des Einzugs von Informations- und Kommunikationstechniken auch in den Musikfachhandel wurden IT-bezogene Inhalte aufgenommen. Sie betreffen die internen und externen Arbeits- und Geschäftsprozesse in den Unternehmen, aber auch den Bereich der fachbezogenen Sortimente. Digitale Verarbeitung von Musikstücken und sowie der Verkauf und Versand elektronischer Musikinstrumente mit Verstärkern und  Lautsprechern müssen den Musikfachhändlern und Musikfachhändlerinnen geläufig sein. Auch spielt der E-Commerce eine zunehmend größere Rolle. 
  • Die Warenwirtschaft, auch in computergestützter Form, wurde als wesentlicher Teil in die Ausbildung aufgenommen. Die Warenwirtschaft sorgt dafür, dass die Waren mit dem richtigen Preis in der richtigen Menge, zum richtigen Zeitpunkt am richtigen Ort sind. Die computergestützte Warenwirtschaft muss dafür Sorge tragen, dass Daten-, Informations- und Warenfluss synchronisiert werden. Daher ist hier eine enge Verknüpfung zu den modernen Informations- und Kommunikationstechniken gegeben. Hierzu gehört auch das Arbeiten im Servicebereich Kasse als Teil des Warenwirtschaftssystems.
  • Musikspezifische, warenkundliche Kompetenzen mit den Sortimenten Musikinstrumente, Musikalien und Tonträger werden vertieft vermittelt, und in einem Sortimentsbereich wird eine Vertiefung in Form der Wahlqualifikationen vorgenommen. Hier müssen die aktuellen Entwicklungen bei den fachspezifischen Sortimenten im Musikfachhandel, das klassische Programm ebenso wie das moderne und aktuelle Programm beherrscht werden. Das betrifft die Instrumente und Zubehör ebenso wie Musikalien und Tonträger. Musikkunde als wichtiger Inhalt in der Ausbildung der Musikfachhändler/-innen umfasst Musikgeschichte, Musikformen und -gattungen sowie Notenlehre. Diese Inhalte sollen sich die Berufsangehörigen künftig über Fachliteratur, Nachschlagewerke, Kataloge und Datenbanken selbstständig erschließen. Auch gehört zu diesem Bereich die Beobachtung von Musiktrends. 
  • Kundenorientierung und Kundenservice wurden als Inhalte in diesem kommunikativen Ausbildungsberuf - vergleichbar mit dem Einzelhandel - explizit aufgenommen, Hierzu gehören die Reflexion der Rolle des Verkaufspersonals, die Kommunikation mit Kunden, die Gesprächsführung, die Wahrnehmung der Erwartungen und Wünsche von Kunden, das Eingehen auf Kundeneinwände und -argumente, Maßnahmen der Kundenzufriedenheit und Kundenbindung, der Umgang mit Konflikten, Kommunikationsstörungen, Beschwerden und Reklamationen. Durch die Fokussierung auf die Kunden- und Dienstleistungsorientierung soll der Musikfachhändler/ die Musikfachhändlerin im Verkaufsprozess befähigt werden, an der Stärkung des Profils und der Position des Unternehmens gegenüber den Wettbewerbern mitzuwirken und diese Haltung zu verinnerlichen lernen. 
  • Aber auch Kompetenzen in den Bereichen Kooperation und Arbeitsorganisation wurden in die Ausbildung integriert. Das ist seit über einem Jahrzehnt ein Trend in allen neueren und modernisierten Ausbildungsberufen. Durch die Anforderung selbstständig zu arbeiten, muss die Fähigkeit erworben werden, Teamarbeit zu gestalten, die eigene Arbeit zu planen, durchzuführen und zu kontrollieren, Arbeits- und Organisationsmittel sowie Lern- und Arbeitstechniken einzusetzen und die Qualität der eigenen Arbeit einschätzen zu lernen. 
  • Der Bereich des Marketings und des Vertriebs wurde erweitert und auf einen aktuellen, modernen Stand gebracht: Neben Werbemaßnahmen (die bisher schon Teil der Ausbildung waren) werden Warenpräsentation, Verkaufsförderung sowie Vertriebswege inhaltlich aufgestockt. 
  • Kaufmännisch-betriebswirtschaftliche Inhalte haben sich auch in diesem Ausbildungsberuf verändert, vergleichbar zu anderen kaufmännisch-betriebswirtschaftlichen Ausbildungsberufen. Das Rechnungswesen hat sich vom Instrument der Dokumentation zum Instrument der Steuerung und Kontrolle gewandelt. Die Buchführung wurde zurückgedrängt. Durch diese Schwerpunktverlagerung des Rechnungswesens wird beispielsweise die Auswertung von Statistiken und warenwirtschaftlichen Daten mit Hilfe von betrieblichen Kennziffern sowie die Vermittlung ausgewählter Verfahren aus der Kosten- und Leistungsrechnung an Bedeutung gewinnen. Diese veränderte Orientierung wurde in der neuen Ausbildung der Musikalienhändler/-innen berücksichtigt.
  • Neu wird auch der Bereich "Unternehmerische Entscheidungsprozesse" aufgenommen, der die Perspektive unternehmerischer Selbstständigkeit aufzeigen und unternehmerische Kompetenzen fördern möchte, um eine berufliche Orientierung auch in diese Richtung zu unterstützen. 
  • Fremdsprachige Kompetenz ist aufgrund der zunehmenden Europäisierung im gesamten Wirtschaftssystem und auch aufgrund der besonderen Zielgruppe des Musikfachhandels erforderlich. Bezogen auf die Erledigung von Fachaufgaben soll fremdsprachige Kompetenz aufgebaut werden, sie beinhaltet in diesem Ausbildungsberuf insbesondere die Anwendung von fremdsprachigen Fachbegriffen, die Auswertung fremdsprachiger Informationsquellen sowie die einfachen Kommunikation in einer Fremdsprache, indem Auskünfte erteilt werden können Die Fremdsprache wurde nicht festgelegt; sie kann - je nach Anforderung in der Praxis -variieren.


Einführung der Gestreckten Prüfung
Die Gestreckte Prüfung nach § 5 Absatz 2 Nr. 5 BBiG, die sich durch die Abschlussprüfung in zwei auseinander fallende Teile auszeichnet, soll ab August 2009 auch für den Ausbildungsberuf "Musikfachhändler/-in" (ebenso wie für den Ausbildungsberuf "Kaufmann/ Kauffrau im Einzelhandel") durchgeführt werden. Eine Zwischenprüfung wird in diesem Ausbildungsberuf dann nicht mehr durchgeführt.
Die Gestreckte Prüfung teilt sich auf in Teil 1 und Teil 2, Teil 1 enthält die Inhalte der ersten beiden Ausbildungsjahre und findet nach dem 2. Jahr statt. Teil 2 der Gestreckten Prüfung findet am Ende des 3. Ausbildungsjahres statt. Für das Gesamtergebnis werden Teil 1 der Abschlussprüfung mit 40 Prozent und Teil 2 der Abschlussprüfung mit 60 Prozent gewichtet.
Teil 1 der Gestreckten Abschlussprüfung enthält bei Musikfachhändlern/ Musikfachhändlerinnen die zwei Prüfungsbereiche

  • Warenwirtschaft und Rechnungswesen (Dauer: 60 Minuten; Gewichtung 10%), 
  • Musikkundlicher Beratungshintergrund (Dauer: 90 Minuten; Gewichtung 30%)

Teil 2 der Gestreckten Prüfung enthält die drei Prüfungsbereiche

  • Geschäftsprozesse im Musikhandel (Dauer: 90 Minuten, Gewichtung 20 %)
  • Wirtschafts- und Sozialkunde (Dauer: 60 Minuten; Gewichtung 10%)
  • Kundenberatung (Dauer: höchstens 30 Minuten, Vorbereitungszeit: höchstens 15 Minuten; Gewichtung 30%).

Der Prüfungsbereich Kundenberatung wird in Form eines fallbezogenen Fachgesprächs durchgeführt, alle anderen vier Prüfungsbereiche werden schriftlich geprüft.
Bezogen auf die Gestreckte Prüfung wird im kaufmännischen Bereich Neuland betreten. Intendiert ist, über die Umsetzung der Gestreckten Prüfung im kaufmännischen Bereich Erkenntnisse zu gewinnen, ob sich diese Prüfungsform auch für den kaufmännischen Bereich eignet. Deshalb soll die Prüfung in diesem Ausbildungsberuf (ebenso wie im Ausbildungsberuf "Kaufmann/ Kauffrau im Einzelhandel") einer Erprobung und Evaluation unterzogen werden.
Es sollen drei komplette Ausbildungsjahrgänge erprobt und evaluiert werden. Daher soll der Erprobungszeitraum für die Einführung der Gestreckten Abschlussprüfung, vom 2. Halbjahr 2010 bis zum 31.07.2015 dauern. Bis dahin muss die Überführung in eine reguläre Regelung entschieden werden.

Inkrafttreten

1. August 2009

Berufliche Tätigkeitsfelder
Musikfachhändler und Musikfachhändlerinnen
arbeiten in Unternehmen der Musikwirtschaft, zum Beispiel

  • in Musikfachgeschäften,im Musik-Versandhandel und in Online-Shops,
  • im Großhandel für Musikalien, Musikinstrumente und Tonträger, 
  • in Musikabteilungen von Warenhäusern sowie in Fachmärkten,
  • in Musikverlagen,
  • in Betrieben der Veranstaltungsbranche, 
  • in der Musikindustrie und bei Instrumentenherstellern.

Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Musikfachhändler und Musikfachhändlerinnen

  • verkaufen isbesondere fachbezogene Waren und Dienstleistungen wie Musikinstrumente und Zubehör, Musikalien und Tonträger
  • informieren und beraten Kunden, vorwiegend Musiker und Musikinteressierte, über fachbezogene Waren und Dienstleistungen wie Musikinstrumente und Zubehör, Musikalien, Tonträger, 
  • verkaufen fachbezogene Waren und Dienstleistungen sowie andere Erzeugnisse,
  • nutzen bei ihrer Tätigkeit Kenntnisse über Musik- und Notenlehre, Musikgeschichte, Musikliteratur, Kunst- und Kulturgeschichte sowie über die Herstellung und Verwendung von Instrumenten und Tonträgern, 
  • berücksichtigen Urheber-, Leistungsschutz- und Verwertungsrechte, 
  • wenden fachbezogen Bibliographien und Nachschlagewerke an, 
  • wirken bei der Sortimentsgestaltung mit unter Berücksichtigung der Marktentwicklung, 
  • wirken bei Planung und Durchführung von verkaufsfördernden Maßnahmen in Vertrieb und Marketing mit, platzieren und präsentieren Waren,
  • wirken an warenwirtschaftlichen Prozessen wie Einkauf, Lagerung und Vertrieb mit,
  • führen Erfolgskontrollen durch und leiten Maßnahmen daraus ab,
  • kooperieren mit Konzertveranstaltern, Bühnen, Medienanstalten und der Tonträgerindustrie, 
  • wirken bei der Personaleinsatzplanung mit,
  • arbeiten team-, kunden-, service- und prozessorientiert.

Inhalte der Berufsausbildung

Abschnitt A
Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Pflichtqualifikationseinheiten:
1. Beratung, Verkauf und Service:
1.1 Produkte und Dienstleistungen im Musikfachhandel,
1.2 Kunden- und dienstleistungsorientiertes Verhalten,
1.3 Kommunikation mit Kunden,
1.4 Kundenberatung, Musikgeschichte,
1.5 Kassieren und Kassenabrechnung,
1.6 Serviceleistungen,
1.7 Beschwerde, Reklamation und Umtausch,
1.8 Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben;
2. Marketing und Vertrieb:
2.1 Werbemaßnahmen,
2.2 Warenpräsentation,
2.3 Verkaufsförderung,
2.4 Vertriebswege,
2.5 Urheber-, Leistungsschutz- und Verwertungsrecht,
2.6 Märkte und Zielgruppen;
3. Einkauf und Warenwirtschaft:
3.1 Einkaufsplanung und Bestellung,
3.2 Wareneingang und Warenlagerung,
3.3 Bestandskontrolle,
3.4 Warenwirtschaftssystem;
4. Kaufmännische Steuerung und Kontrolle:
4.1 Preisbildung und Kalkulation,
4.2 Zahlungsverkehr und rechnerische Abwicklung,
4.3 Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling,
4.4 Unternehmerische Entscheidungsprozesse;    

Abschnitt B
Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Wahlqualifikationen:
1. Musikinstrumente:
1.1 Instrumentengruppen,
1.2 Beschaffung,
1.3 Verkauf und Service,
1.4 Aufnahme- und Veranstaltungstechnik;
2. Musikalien:
2.1 Literatur,
2.2 Beschaffung,
2.3 Verkauf und Service,
2.4 Rechtliche Bestimmungen im Musikalienhandel;
3. Tonträger:
3.1 Tonträgerarten und Repertoire,
3.2 Beschaffung,
3.3 Verkauf und Service,
3.4 Digitale Distribution;      

Abschnitt C
Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
1. Der Ausbildungsbetrieb:
1.1 Stellung und Struktur,
1.2 Betriebliche Organisation,
1.3 Berufsbildung,
1.4 Personalwirtschaft, arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften,
1.5 Sicherheit und Gesundheitsschutz,
1.6 Umweltschutz;
2. Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme:
2.1 Arbeitsorganisation,
2.2 Informations- und Kommunikationssysteme,
2.3 Interne Kommunikation und Kooperation.

Ihr Ansprechpartner/Ihre Ansprechpartnerin im BIBB

Liste der Ansprechpartner für die anerkannten Ausbildungsberufe

Organisationen, die an der Neuordnung beteiligt waren

  • Arbeitgeber

    Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung
    Deutscher Industrie- und Handelskammertag
    Gesamtverband Deutscher Musikfachgeschäft e.V. Bonn

  • Arbeitnehmer

    Deutscher Gewerkschaftsbund
    Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di

     

  • Bund

    Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
    Bundesministerium für Bildung und Forschung

  • Länder

    Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister
    federführend für die KMK ist Bayern

Berufsklassifikation

Den Rahmenlehrplan können Sie unter http://www.kmk.org/bildung-schule/berufliche-bildung/rahmenlehrplaene-zu-ausbildungsberufen-nach-bbighwo/liste.html downloaden.

 

Infos/Grafiken/Veröffentlichungen

Verordnung über die Berufsausbildung zum Musikfachhändler/zur Musikfachhändlerin vom 24. März 2009, BGBl Jg. 2009 Teil I Nr. 17 vom 1. April 2009, S. 654

Verordnung über die Erprobung der Durchführung der Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen in der Berufsausbildung um Musikfachhändler/zur Musikfachhändlerin vom 24. März 2009, BGBl Jg. 2009 Teil I Nr. 17 vom 1. April 2009, S. 668

Den Rahmenlehrplan können Sie unter http://www.kmk.org/bildung-schule/berufliche-bildung/rahmenlehrplaene-zu-ausbildungsberufen-nach-bbighwo/liste.html downloaden.

 

Anerkennungsdatum/Quelle

Verordnung über die Berufsausbildung zum Musikfachhändler/zur Musikfachhändlerin vom 24. März 2009, BGBl Jg. 2009 Teil I Nr. 17 vom 1. April 2009, S. 654

Verordnung über die Erprobung der Durchführung der Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen in der Berufsausbildung um Musikfachhändler/zur Musikfachhändlerin vom 24. März 2009, BGBl Jg. 2009 Teil I Nr. 17 vom 1. April 2009, S. 668

Bekanntmachung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Musikfachhändler/zur Musikfachhändlerin nebst Rahmenlehrplan vom 3. Juli 2009, Bundesanzeiger Jahrgang 61 Nummer 122a vom 19. August 2009

Letzte Änderung: 26.08.2009


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