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Unsere Sammlung der häufig gestellten Fragen hilft Ihnen weiter
Fotograf/Fotografin - modernisierter Ausbildungsberuf
Handwerk
Die Berufsausbildung gliedert sich in gemeinsame Ausbildungsinhale und die Ausbildung in einem der Schwerpunkte
3 Jahre
Die Ausbildung erfolgt im Betrieb und in der Berfsschule
Schwerpunkte
Die auffälligste Neuerung ist die Änderung der Ausbildungsstruktur. Neu ist die Differenzierung der Ausbildung nach den Schwerpunkten Porträtfotografie, Produktfotografie, Industrie- und Architekturfotografie sowie Wissenschaftsfotografie.
Diese Differenzierung ermöglicht es den ausbildenden Betrieben, die Ausbildung zum Fotografen und zur Fotografin besser an die vorhandenen betrieblichen Schwerpunkte anzupassen. So ist es für Auszubildende im Schwerpunkt Porträtfotografie nicht verpflichtend, über die Vermittlung von Grundkenntnissen hinaus die spezifische Anwendung einer Fachkamera im Ausbildungsbetrieb zu lernen. Dies bleibt den übrigen Schwerpunkten vorbehalten. Dafür müssen für die Porträtfotografie spezifische Qualifikationen vermittelt werden, beispielsweise zum Umgang mit Kunden in der Aufnahmesituation.
Der Schwerpunkt Wissenschaftsfotografie richtet sich insbesondere an Institutionen aus dem Bereich der Forschung und Lehre, aber auch an polizeiliche Einrichtungen. Dieser Schwerpunkt, der in Zusammenarbeit mit der Sektion Wissenschaftsfotografie der DGPh erarbeitet wurde, soll die Möglichkeiten der Fotografenausbildung in diesem Bereich erweitern.
Die Basis in den ersten Jahren der Ausbildung ist so breit angelegt, dass nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung - gleich in welchem Schwerpunkt sie stattgefunden hat - die Absolventen und Absolventinnen in nahezu allen Bereichen der Fotografie tätig werden können.
Neue Ausbildungsinhalte
Um der Bedeutung für die Fotografie gerecht zu werden, wurde dem Einsetzen von Beleuchtung und dem Umgang mit Licht eine eigene Berufsbildposition gewidmet, deren Inhalte über die in der alten Ausbildungsordnung zu vermittelnden Qualifikationen hinausgehen.
Neu ist die erweiterte Vermittlung fotorechtlicher Vorschriften, die eine zunehmende Bedeutung in dem Beruf bekommen haben. Ebenfalls neu ist, dass dem Bilddatenhandling und der Bildbearbeitung einschließlich der Berücksichtigung des Farbmanagements über eine eigene Berufsbildposition ein bedeutender Platz in der Ausbildung eingeräumt wird.
Lernfelder
Der Rahmenlehrplan für die berufsschulische Ausbildung wurde vollständig neu strukturiert und gestaltet und beruht auf dem Lernfeldkonzept der KMK. Die Struktur der Lernfelder orientiert sich dabei an konkreten beruflichen Aufgabenstellungen und Handlungsabläufen.
Prüfungen
Die Anforderungen in der Zwischen- und Gesellenprüfung wurden so überarbeitet, dass sie den aktuellen Vorgaben entsprechen. Neu ist bei der Gesellenprüfung u.a., dass als Prüfungsstück eine Aufnahmeserie nach eigenem Thema hergestellt werden muss. Diese Aufnahmeserie wird dem Prüfungsausschuss in einer Präsentation vorgestellt.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Fotografen und Fotografinnen arbeiten als Selbstständige oder Angestellte überwiegend in handwerklichen Betrieben, Industriebetrieben, Behörden, wissenschaftlichen und kulturellen Einrichtungen. Sie konzipieren fotografische Aufnahmen, bereiten diese vor, setzen sie fototechnisch um und arbeiten sie zum Endprodukt aus. Hierbei berücksichtigen sie die Gestaltungsanforderungen und -bedingungen fotografischer Darstellungen ebenso wie die technischen Anforderungen und den Verwendungszweck fotografischer Aufnahmen.
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Fotografen/Fotografinnen
Abschnitt A
Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
1. Gemeinsame Ausbildungsinhalte
1.1 Beraten von Kunden
1.2 Erstellen von Bildkonzeptionena) Aufnahmeentwürfe erstellen
1.3 Arbeitsplanung
1.4 Handhaben von fotografischen Aufnahmegeräten
1.5 Einsetzen von Beleuchtung
1.6 Umsetzen von Bildkonzeptionen
1.7 Bilddatenhandling und Bildbearbeitung
1.8 Ausgeben von Bilddaten
1.9 Archivieren von Bilddaten
2. Berufsausbildung in Schwerpunkten
2.1 Schwerpunkt Porträtfotografie
2.1.1 Beraten von Kunden
2.1.2 Umsetzen von Bildkonzeptionen
2.2.3 Bilddatenhandling und Bildbearbeitung
Beautyretusche im Rahmen der Bildbearbeitung durchführen
2.2 Schwerpunkt Produktfotografie
2.2.1 Erstellen von Bildkonzeptionen
Projekte unter Berücksichtigung der Marketingstrategie und des Briefings der Kunden planen
2.2.2 Handhaben von fotografischen Aufnahmegeräten
2.2.3 Umsetzen von Bildkonzeptionen
2.3 Schwerpunkt Industrie- und Architekturfotografie
2.3.1 Erstellen von Bildkonzeptionen
Projekte unter Berücksichtigung der Marketingstrategie und des Briefings der Kunden planen
2.3.2 Handhaben von fotografischen Aufnahmegeräten
2.3.3 Umsetzen von Bildkonzeptionen
2.4 Schwerpunkt Wissenschaftsfotografie
2.4.1 Erstellen von Bildkonzeptionen
Projekte unter Berücksichtigung des Dokumentations- und Forschungsziels und der wissenschaftlichen Aussage planen
2.4.2 Handhaben von fotografischen Aufnahmegeräten
2.4.3 Umsetzen von Bildkonzeptionen
Abschnitt B
Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
3. Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
4. Umweltschutz
Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich
beitragen, insbesondere
5. Qualitätssichernde Maßnahmen
6. Betriebswirtschaftliche Aspekte und rechtliche Grundlagen
Liste der Ansprechpartner für die anerkannten Ausbildungsberufe
Arbeitgeber
Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung
Ollenhauerstraße 4
53113 Bonn
Zentralverband des Deutschen Handwerks
Mohrenstraße 20/21
10117 Berlin
Arbeitnehmer
DGB Bundesvorstand
Bereich Bildung, Qualifizierung, Forschung
Henriette-Herz-Platz 2
10178 Berlin
Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (Ver.di)
Bundesverwaltung
Ressort 11 - Bereich Berufsbildungspolitik
Paula Thiede-Ufer 10
10179 Berlin
Bund
Bundesinstitut für Berufsbildung
Robert-Schumann-Platz 3
53175 Bonn
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI)
Villemombler Str.76
53123 Bonn
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Heinemannstr. 2
53175 Bonn
Länder
Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister
der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
Lennéstr. 6
53113 Bonn
Kultusministerium-Baden Württemberg
Königstr. 44
70173 Stuttgart
Den Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Fotograf/Fotografin können Sie unter http://www.kmk.org/bildung-schule/berufliche-bildung/rahmenlehrplaene-zu-ausbildungsberufen-nach-bbighwo/liste.html downloaden.
Verordnung über die Berufsausbildung zum Fotografen und zur Fotografin vom 12. Mai 2009, BGBl Jg. 2009 Teil I Nr. 26 vom 18. Mai 2009, S. 1051
Letzte Änderung: 26.06.2009