Das Durchschnittsalter der Ausbildungsanfänger ist in den letzten Jahren stetig gestiegen. Diese Entwicklung ist jedoch weniger einer fortdauernden Bildungsexpansion geschuldet als einer Verzögerung des Übergangs nichtstudienberechtigter Schulabsolventen in eine Berufsausbildung (vgl. dazu auch Hillmert, 2001). Angesichts eines chronisch defizitären Ausbildungsplatzangebots, aber auch aufgrund von gestiegenen Ausbildungsanforderungen und wachsenden Problemen mit der Qualifikation bei einem Teil der Schulabgänger dauert es im Vergleich zu Anfang der 1990er-Jahre merklich länger, bis ausbildungssuchende Jugendliche mit einer betrieblichen Berufsausbildung beginnen können. Von dieser Entwicklung sind Hauptschulabsolventen noch stärker als Absolventen mit mittlerem Abschluss betroffen.
Im verschärften Marktwettbewerb um betriebliche Ausbildungsplätze haben jene Jugendlichen weiterhin überdurchschnittlich gute Chancen, die gute Schulzeugnisse vorweisen können. Zwar gestehen fast alle Berufsbildungsfachleute zu, dass auch jemand mit schlechten Noten ausbildungsreif sein kann (Eberhard, 2006), doch mindert dies nicht die stark selektive Funktion der Schulnoten. Das Dilemma für ausbildungsreife Schulabsolventen mit schlechten Zeugnisnoten scheint darin zu bestehen, dass sie bei einem starken Nachfrageüberhang häufig erst gar nicht zu Bewerbertests und Einstellungsinterviews eingeladen werden.
Sofern nicht über andere Wege (z. B. Praktika, Einstiegsqualifizierung) ein unmittelbarer Kontakt zu den Betrieben hergestellt werden kann, ist es somit für diese Jugendlichen schwierig, ihre Ausbildungsreife unter Beweis zu stellen. Dass andererseits die Betriebe bei einem starken Bewerberandrang gerade die schulische Vorbildung (Abschlussniveau und Schulnoten) als eines der Vorauswahlkriterien nutzen, ist nachvollziehbar. Zum einen korrelieren die Schulnoten recht deutlich mit den Ergebnissen in der Ausbildungsabschlussprüfung (Fintrup/Kämper/Mussel, 2007), zum anderen dürfte eher von einer - leicht - positiven Korrelation zwischen Schulleistungen und Ausbildungsreife auszugehen sein als von einer negativen.
Jugendliche, die sich in örtlichen Organisationen wie der Feuerwehr, dem Technischen Hilfswerk oder einem Rettungsdienst engagieren, verschaffen sich damit einen Wettbewerbsvorteil auf dem Ausbildungsmarkt. Mit einem solchen Engagement dürften gleich drei übergangsförderliche Faktoren verbunden sein:
Denn a) üben die Jugendlichen im Rahmen ihres Engagements wichtige soziale Fertigkeiten ein, die zugleich ihre Ausbildungsreife fördern ("Qualifizierungsfunktion"). Da sie in der Regel gehalten sind, in ihren Bewerbungen auch außerschulische Freizeitaktivitäten anzugeben, dürfte b) das Engagement der Jugendlichen vor Ort ein wichtiges und positives Zeichen für Personalentscheider darstellen ("Signalfunktion"). Und c) bauen sich die Jugendlichen mit ihrem Engagement bei der Feuerwehr, dem THW oder einem Rettungsdienst breite soziale Netzwerke auf, lernen generationen-übergreifend wichtige Personen vor Ort kennen und dürften sich darüber auch mehr Möglichkeiten für einen informellen Zugang zu einer betrieblichen Ausbildungsstelle verschaffen ("Vernetzungsfunktion").
Mit anderen Worten: Die Jugendlichen mehren durch ihre ehrenamtliche Arbeit ihr qualifikationsgebundenes, kulturelles und soziales Kapital. Die besondere Bedeutung des Engagements in Vereinen und sonstigen Organisationen vor Ort für die Entwicklungschancen von jungen Menschen verdient mehr Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit als bislang (vgl. dazu auch Lerner/Alberts/ Bobek, 2007).
Auch für das duale Berufsbildungssystem gilt offenbar, dass Bildungschancen milieuabhängig "vererbt" werden (vgl. dazu auch Alt, 2006; Friebel u.a., 2000). Es ist jedenfalls auffällig, dass Jugendliche aus bildungsschwachen Elternhäusern signifikant geringere Chancen auf einen möglichst raschen Übergang in Berufsbildung haben. Sie weisen zum einen tendenziell schlechtere Schulleistungen auf. Zum anderen scheinen ihre Eltern ihnen seltener unmittelbare Hilfestellung bei der Ausbildungsplatzsuche geben zu können.
Besorgniserregend sind die geringeren Ausbildungschancen von Jugendlichen mit Migrationshintergrund. Diese können nur zum Teil mit der Wohnregion, dem familiären Hintergrund und einem insgesamt unterdurchschnittlichen Bildungsniveau in Verbindung gebracht werden. Im Rahmen der hier vorgestellten Analysen wurde keine weitere Binnendifferenzierung innerhalb der Jugendlichen mit Migrationshintergrund vorgenommen. Doch zeigen andere Untersuchungen, u.a. das Übergangspanel des Deutschen Jugendinstituts (DJI), dass sich die Probleme vor allem auf die Jugendlichen mit muslimischem Hintergrund konzentrieren (vgl. Reißig/Gaupp, 2006; Granato/Skrobanek, 2006).
Auffallend sind die insgesamt geringeren Übergangschancen der jungen Frauen - zumindest im Hinblick auf eine betriebliche Ausbildung. Die Gründe sind u.a. in der Berufsstruktur des dualen Ausbildungssystems und in den Berufsvorlieben der Mädchen zu suchen. Auch wenn es heute bereits mehr Lehrstellen im Dienstleistungssektor als im Fertigungsbereich gibt, entfallen immer noch zwei von fünf Lehrstellen auf den Fertigungsbereich. Dafür interessieren sich die Mädchen aber nur selten. So hatten z. B. im Jahr 2005 lediglich knapp 11 % der bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldeten Bewerberinnen einen Fertigungsberuf als erstes Berufsziel angegeben. Bei den Jungen lag der Anteil bei 61 % (vgl. Bundesagentur für Arbeit, 2006).
Die relativ einseitige Konzentration der Mädchen auf die Dienstleistungsberufe führt dazu, dass sich die Hälfte aller weiblichen Auszubildenden in nur zehn Berufen wiederfindet. Bei den Jungen konzentriert sich lediglich ein Drittel auf die zehn am stärksten besetzten Berufe (Granato, 2006, S. 143). Die Folge: Die jungen Frauen verteilen sich ungünstig auf die bestehenden Ausbildungsangebote und treffen in den von ihnen favorisierten Berufen auf besonders viele Mitbewerber beiderlei Geschlechts. Sie bleiben dann häufiger erfolglos - trotz insgesamt besserer schulischer Vorbildung.
Für ausbildungssuchende Schulabsolventen, denen der Übergang in eine betriebliche Berufsausbildung im ersten Schritt nicht gelungen ist und die damit zum "Altbewerber" werden, stellt sich die Frage nach den besten zwischenzeitlichen Alternativen. Diese ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn schulische bzw. außerbetriebliche Berufsausbildungsgänge nicht in Betracht kommen. Da sich auch in allen weiteren Bewerbungsrunden die Auswahlkriterien kaum ändern und dabei die individuelle Qualifikation eine entscheidende Rolle spielt (vgl. Ulrich/Krekel, 2007a), sind all jene Zwischenstationen von Vorteil, die diese Qualifikation merklich verbessern. Dabei dürfte die subjektive Sicht der Personaleinsteller das entscheidende Kriterium dafür sein, welche Bildungsgänge des Übergangssystems diesem Ziel am meisten dienlich sind. Aus den Ergebnissen der BA/BIBB-Bewerberbefragung 2006 ist bekannt, dass der Erwerb höherer Schulabschlüsse (z.B. Fachhochschulreife für Jugendliche mit bislang mittlerem Abschluss) besonders positiv mit den weiteren Bewerbungschancen von Altbewerbern korreliert. Aber auch praxisnahe berufsvorbereitende Maßnahmen wie etwa eine Einstiegsqualifizierung verbessern die Übergangschancen deutlich (vgl. Ulrich/ Krekel, 2007b). Eine weitere wichtige, hier jedoch nicht näher behandelte Frage ist, welche Auswirkungen eine längere Dauer der erfolglosen Ausbildungsplatzsuche auf die Jugendlichen hat, wie Erfahrungen des "Marktversagens" auf die Bildungsmotivation rückwirken (vgl. Solga, 2006). Die Gefahr ist groß, dass Jugendliche ab einem bestimmten Zeitpunkt resignieren, vor allem dann, wenn sie auf sich allein gestellt sind.
Ein entscheidender Nutzen von Bildungsgängen wie etwa dem schulischen Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) beruht insofern in der damit verbundenen Möglichkeit, den Kontakt zu den Jugendlichen aufrechtzuerhalten und ihre Leistungsmotivation zu stabilisieren (vgl. Schreier, 2006). Übergangsquoten nach Beendigung des BVJ sind als dominierendes Nutzenkriterium insofern fragwürdig, als "das strukturelle Problem unzureichender Ausbildungsplätze und mangelnden Arbeitsangebots" der Übergangswirksamkeit des BVJ zwangsläufig Grenzen setzt (Rahn, 2005, S. 234; vgl. auch Skrobanek/Mittag, 2006).