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Das Berufsorientierungsprogramm des BMBF (BOP)

Berufsorientierung in überbetrieblichen und vergleichbaren Berufsbildungsstätten

Nahtlose Übergänge von der Schule ins Berufsleben sind heutzutage nicht mehr selbstverständlich. Stattdessen sehen wir uns mit einer Vielzahl von Jugendlichen konfrontiert, die ohne jeden Abschluss die Schule verlassen, trotz Schulabschluss keine Lehrstelle finden oder eine schon begonnene Ausbildung wieder abbrechen. Um solchen Problemfällen frühzeitig vorzubeugen, hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die Initiative "Abschluss und Anschluss - Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss" aufgelegt. Das Programm zur "Förderung der Berufsorientierung in überbetrieblichen und vergleichbaren Berufsbildungsstätten" (BOP) des BMBF ist wichtiger Bestandteil der Bildungsketten-Initiative und wurde im Jahr 2008 zunächst als Pilotinitiative ins Leben gerufen.

Die große Resonanz und Akzeptanz des Programms bei allen beteiligten Akteuren führte dazu, dass das BOP bereits im Juni 2010 vorzeitig verstetigt wurde.

Am 01.01.2012 trat die mittlerweile dritte (neue) Förderrichtlinie in Kraft. Diese sehen ein standardisiertes Antragsverfahren und ein qualitatives Bewertungssystem vor, das länderspezifische und regionale Aspekte berücksichtigt.

Das BOP richtet sich an Schülerinnen und Schüler, die einen Abschluss der Sekundarstufe I als höchsten Schulabschluss  anstreben.

Bestandteile des Programms sind eine Potenzialanalyse, die in der Regel im 2. Halbjahr der Klasse 7 stattfindet sowie Werkstatttage in Klasse 8.

Es bietet Schülern und Schülerinnen die Möglichkeit, für zwei Wochen unter der Aufsicht und fachlichen Anleitung von AusbilderInnen praktische Erfahrungen in mindestens drei berufsspezifischen Werkstätten zu machen.

Am Ende erfolgt eine Zertifizierung, die den Jugendlichen bei ihrer Berufswahl helfen und potenziellen Lehrherren die Entscheidung für deren Übernahme in ein reguläres Ausbildungsverhältnis erleichtern soll.

Als Durchführungsorte der Maßnahme schreiben die Förderrichtlinien die »Überbetrieblichen Berufsbildungsstätten« (ÜBS) oder ihnen vergleichbare Einrichtungen mit Erfahrung in der beruflichen Erstausbildung vor.

Letzte Änderung: 18.10.2012


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