BP:

Schlagworte A-Z. Bitte wählen Sie einen Anfangsbuchstaben:

 

Aufforderung zur Bewerbung um Teilnahme an einer freihändigen Vergabe mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb "Wissenschaftliche Analyse eines neuen Kooperationsformats in der internationalen Berufsbildungszusammenarbeit, der Auftragsausschreibung"

Das Instrument der "Auftragssauschreibung" wurde von der Exportinitiative iMOVE im Rahmen der bilateralen Kooperation des Bundeministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) mit der indischen Regierung entwickelt. Es handelt sich hierbei um ein neues Instrument der internationalen Berufsbildungszusammenarbeit, das speziell für Schwellenländer entwickelt wurde.

Dieses Instrument stärkt die Teilhabe (Ownership) des Partners, der seine Bedarfe identifiziert und benennt und die Leistungen zugleich finanziert. Dies lässt eine besonders hohe Nachhaltigkeit vermuten. Im Rahmen der wissenschaftlichen Analyse von insgesamt zwei Einzelvorhaben soll erforscht werden, ob und unter welchen Bedingungen sich dieses spezielle Instrument der internationalen Berufsbildungszusammenarbeit bewährt und ob es als ein spezifisches Instrument der Zusammenarbeit für Schwellenländer qualifiziert werden kann.

 
Hintergrund

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterhält eine langjährige Kooperation mit der indischen Regierung. Partner auf indischer Seite war zunächst das Ministry of Labour and Employment (MoL&E) und seit 2015 das Ministry of Skill Development and Entrepreneurship (MSDE). Die Kooperation erfolgt unter anderem in jährlichen bilateralen AG-Treffen, in denen über mögliche Felder der Kooperation beraten wird.

In diesem Kontext ist erstmals in 2012 das Instrument der "Auftragsausschreibung" entwickelt wor-den. Das MoL&E bat iMOVE, im Namen des MoL&E in Deutschland und nach deutschem Vergabe-recht eine Fortbildungsmaßnahme für 20 indische Dozenten/Trainer von Advanced Training Institu-tes (ATIs) durchzuführen. Advanced Training Institutes sind die Ausbildungsstätten für das Berufsbildungspersonal in den indischen Berufsschulen (Industrial Training Institutes, ITIs).

Als Ergebnis der bilateralen AG Ende 2014 bat die indische Regierung erneut um die Durchführung von Auftragsausschreibungen. Diese zielen auf insgesamt vier, jeweils dreijährige Kooperationen zum Aufbau von Kompetenzen in indischen Leiteinrichtungen der Berufsbildung. Es handelt sich um Institute in Bangalore, Hyderabad und Chennai mit den fachlichen Schwerpunkten:

  • Los 1: Welding, Foreman Training Institute, Bangalore
  • Los 2: Mechatronics, ApexHi-Tech Insitute, Bangalore
  • Los 3: Electronics, ATI-EPI, Hyderabad
  • Los 4: Automobile – Car Mechatronics, ATI Chennai

Zwei Zuschläge (Los 1 und Los 2) wurden noch in 2015 erteilt, für die übrigen Lose wurde bislang von indischer Seite kein Zuschlag erteilt. Die wissenschaftliche Analyse soll sich daher auf die Lose 1 und 2 fokussieren. Diese werden im Zeitraum September 2015 bis ca. August 2018 realisiert. Die Zusammenarbeit zielt auf eine nachhaltige Stärkung und Weiterentwicklung der indischen Leitinstitute in den genannten Gebieten und umfasst jeweils zwei Phasen. In der ersten Phase, die vier Monate dauert, findet die gemeinsame Entwicklung eines Arbeitsplanes für die folgenden 32 Monate (Phase 2) statt. Neben der Ausbildung der Ausbilder sollen die Lehrkräfte aktiv in die Entwicklung von modernen, praxisorientierten Lehrplänen einbezogen werden. Darüber hinaus sollen sie in die Lage versetzt werden, Evaluierungs- und Prüfungsmethoden selbst zu entwickeln und einzuführen. Zudem sollen die Lehrkräfte an der Entwicklung von didaktischen Materialien - inklusive "Distance Learning" - mitwirken.
Weitergehende Informationen finden sich auf der iMOVE Homepage unter dem Suchbegriff „Indien, Ausschreibung“.

Leistungen
Folgende Ergebnisse müssen erbracht werden:

  1. Wissenschaftliche Analyse des Kooperationsansatzes wie oben beschrieben. Die wissenschaftliche Analyse soll Antwort auf die folgenden Fragen geben:
    • Hat sich der Ansatz der Auftragsausschreibung insgesamt als tragfähig erwiesen?
    • Stärkt er die „Ownership“ des Partners
    • Gibt es Hinweise auf eine spezielle Nachhaltigkeit dieser Art der Zusammenarbeit?
    • Welches sind hemmende und begünstigende Faktoren bei der Auftragserfüllung durch den deutschen Partner?
    • In welchem Maße wurden die Ziele der Zusammenarbeit erreicht, welches waren hier begünstigende und hemmende Faktoren?
  2. Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Analyse sollen in folgender Form vorgelegt werden:
    • Zwischenberichte und -ergebnisse alle sechs Monate nach Zuschlagserteilung.
    • Vorträge über den Analysestand anlässlich verschiedener Konferenz- oder Workshopformate im Auftrag von iMOVE, insgesamt drei Mal.
    • Erarbeitung eines Beitrags - gemeinsam mit einem/r iMOVE Mitarbeiter/in – in einem Format im Rahmen der BIBB Publikationen.
  3. Die wissenschaftliche Analyse soll zum 31.01.2019 abgeschlossen sein.

Ablauf des Verfahrens
Nach der Sichtung der im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs eingegangenen Unterlagen und deren Bewertung nach den unten stehenden Kriterien werden die für den Auftrag geeigneten und bestbewerteten Kandidaten aufgefordert, ein Angebot zu erstellen. Dies beinhaltet die Erstellung eines Konzeptes. Die Bewertung des Konzeptes erfolgt auf der Grundlage der oben stehenden Beschreibung der erwarteten Ergebnisse. Mit dem Bieter, welcher das beste Konzept vorgelegt hat, werden Verhandlungsgespräche geführt, um ggfs. weitere Detailfragen zu dem eingereichten Konzept zu erörtern, um dies überarbeiten zu lassen und abschließend zu bewerten.
Die Anforderungen an den Bewerber finden Sie in der beigefügten Anlage.

Einzureichende Unterlagen

  • Eigenerklärung zur Fachkunde und Leistungsfähigkeit
  • Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit

Abgabe der Bewerbung
Mit dem Bewerbungsschreiben sind die Vergabe- und Vertragsunterlagen (Anlagen 1 und 2) vollständig ausgefüllt und unterschrieben einzureichen. Die Bewerbung ist in deutscher Sprache abzufassen. Sie muss rechtsverbindlich unterschrieben sein und alle geforderten Informationen und Angaben enthalten.

Hinweis:

Das Design der Bewerbung spielt bei der Bewertung keine Rolle, maßgebend ist der Inhalt. Die Be-werbung sollte daher zur leichteren Verarbeitung folgendermaßen gestaltet werden: Format DIN A 4, gelocht, nicht geheftet und nicht gebunden!
Die Abgabe der Bewerbung in elektronischer Form ist nicht möglich.
Bewerbungen sind ausschließlich schriftlich in einem verschlossenen Umschlag/Paket einzureichen. Bewerbungen, die auf anderem Wege (z. B. per E-Mail oder per Fax) zugestellt werden, werden ausgeschlossen.

Zur Ermittlung geeigneter Bewerber ist der Vergabe im Rahmen einer freihändigen Vergabe ein Teilnahmewettbewerb vorgeschaltet.

Senden Sie uns bitte Ihre Teilnahmebewerbung in einem verschlossenen Umschlag bis zum 07.04.2017

Der Umschlag ist wie folgt zu beschriften:

Nicht öffnen – Teilnahmewettbewerb "Auftragsausschreibung"

Bundesinstitut für Berufsbildung
Referat Z 3, Frau Foehrmann
Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn

Die Bewerbung kann auch an der Pforte des Haupteingangs (Robert-Schuman-Platz 3, 53175 Bonn) abgegeben werden. Die Pforte ist geöffnet montags bis freitags von 06:00 Uhr bis 19:00 Uhr.

Die Kosten für die Erstellung von Bewerbungen werden nicht erstattet. Es wird darauf hingewiesen, dass die rechtzeitige Zustellung der Bewerbung im Verantwortungsbereich des Bewerbers/der Bewerberin liegt. Berücksichtigt werden ausschließlich Bewerbungen, die bis zum 07.04.2017 unter o. g. Anschrift eingegangen sind.

Unvollständige Bewerbungen können ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber kann unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern bzw. vervollständigen oder korrigieren lassen oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Bewerbung, ggf. auch mehrfach, betreiben.
Der Bewerber/die Bewerberin hat sicherzustellen, dass die von ihm eingereichten Unterlagen voll-ständig, verständlich und eindeutig sind. Sämtliche Bestandteile der Bewerbung müssen daher insbesondere strukturiert und eindeutig gekennzeichnet sein.

Fristen
Bewerberfragen bis spätestens: 29.03.2017
Bewerbungsfrist: 07.04.2017

Der Auftraggeber behält sich vor, den vorstehenden Termin- und Ablaufplan bei Bedarf zu modifizieren. Über etwaige Änderungen wird der Auftraggeber alle am Vergabeverfahren Beteiligten zeitgleich informieren. Bei der Entscheidung über Änderungen wird der Auftraggeber die allgemeinen vergaberechtlichen Grundsätze Wettbewerb, Gleichbehandlung und Transparenz beachten.

Bietergemeinschaften
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter sind Einzelbewerbungen gleichgestellt.
Nach Ende des Angebotsverfahrens ist eine Neubildung oder Änderung einer Bietergemeinschaft nicht zulässig. Darüber hinaus darf ein Mitglied einer Bietergemeinschaft nicht gleichzeitig als einzelner an der Ausschreibung teilnehmen. Ein solches Verhalten ist als unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede zu werten und führt zum Ausschluss beider Angebote. Gleiches gilt für den Fall, dass sich ein Bewerber/eine Bewerberin an verschiedenen Bietergemeinschaften beteiligt.

Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben,
– in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfalle erklärt ist,
– in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
– dass der bevollmächtigte Vertreter alle Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
– dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

Fehlt eine dieser Angaben im Angebot, so ist sie vor der Zuschlagserteilung beizubringen.
In Verträgen zwischen Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften sind die Belange kleinerer und mittlerer Unternehmen angemessen zu berücksichtigen. Dies ist dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen.

Ansprechpartner
Sämtliche Fragen zum Ausschreibungsverfahren sind nur schriftlich zulässig. Bitte richten Sie diese an Frau Foehrmann.
Fragen und Antworten werden regelmäßig auf www. bibb.de veröffentlicht.
Um etwaige Fragen zum Vergabeverfahren oder der zu erbringenden Leistung umfänglich beantworten zu können, wird darum gebeten, alle Auskünfte bis spätestens 29.03.2017 anzufordern.
Spätere Fragen sind zwar nicht ausgeschlossen, der Bewerber/die Bewerberinnen haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Bewerbung beantwortet werden.
Die Bewerber /die Bewerberinnen sind verpflichtet, sich regelmäßig zu informieren, ob die Vergabeunterlagen aktualisiert worden sind.

Prüfpflicht des Bewerbers/der Bewerberin
Enthalten die Vergabeunterlagen oder die sonstigen im Rahmen des weiteren Verfahrens zur Verfügung gestellten Unterlagen, Auskünfte oder Informationen nach Auffassung des Bewerbers /der Bewerberin Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, die die Angebotslegung erschweren oder beeinflussen können, so hat der Bewerber /die Bewerberin den Auftraggeber unverzüglich und rechtzeitig vor Ablauf der Bewerbungsfrist darauf hinzuweisen. Hinweise sind ebenfalls schriftlich oder per E-Mail an die genannte Kontaktstelle zu richten.