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Aufgaben und Zuständigkeiten

Lernorte, Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS)

Lernorteforschung

Der Arbeitsbereich befasst sich mit Stärken-Schwächen-Analysen der einzelnen Lernorte und darauf aufbauend mit Fragen der Lernortkombination, Lernortkooperation und des Lernortverbundes im Kontext mit Lehr-/Lernkonzepten und Organisationsentwicklungsprozessen. Dabei sind die situativ-funktionalen Zusammenhänge und institutionellen Rahmenbedingungen der unterschiedlichen Lernorte von besonderer Bedeutung. Die Arbeiten leisten einen Beitrag zur Schaffung von Grundlagen zur Weiterentwicklung und effizienten Kombination bzw. Kooperation der Lernorte. Ferner werden regelmäßig Repräsentativbefragungen von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten mit Hilfe des ÜBS-Informationssystems durchgeführt. Die Möglichkeiten, die sich durch den Einstieg in das Wissensmanagement und die Anwendung moderner Informations- und Kommunikations-Technologien ergeben, stehen hierbei im Mittelpunkt des Interesses.

Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) und Kompetenzzentren (Komzet)

Das BIBB hat gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 2 Berufsbildungsförderungsgesetz (BerBiFG) die Aufgabe, nach allgemeinen Verwaltungsvorschriften des zuständigen Bundesministers, die Planung, Errichtung und Weiterentwicklung der überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) und Kompetenzzentren (Komzet) zu unterstützen. Der Arbeitsbereich 2.5 erarbeitet die Grundlagen zu Kosten- und Finanzierung sowie Bedarfs- und Standortplanungen und veröffentlicht zusätzlich Planungshilfen. Sofern die Fördervoraussetzungen erfüllt werden, bewilligt der Arbeitsbereich Zuwendungen aus dem Haushalt des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).

Im Einzelnen hat der Arbeitsbereich folgende Aufgaben:

  • Erarbeitung von Grundlagen zu Kosten und Finanzierung, Bedarfs- und Standortplanung, Planungsgrundlagen, Planung von Kompetenzschwerpunkten, Netzwerkplanung und Kooperation,
  • Überprüfung von Lehr- und Lernkonzepten, Einführung von Qualitätsmanagementmethoden,
  • Überprüfung von Verwertungsplänen, Hinwirken auf Nachhaltigkeit,
  • Vergabe und Abnahme von Gutachten,
  • Beratung von Antragstellern,
  • Bewilligung von Zuwendungen zu Investitions- und Betriebskosten, zu Personal- und Sachkosten bei Modellvorhaben, Leitprojekten und Entwicklungsarbeiten gem. den Fördergrundsätzen für Komzet,
  • Betreuung finanziell geförderter Projekte, Überprüfung der zweckentsprechenden Verwendung gewährter Mittel,
  • Übernahme von Koordinationsaufgaben bei der Förderung mit anderen Stellen,
  • Abgabe fachlicher Stellungnahmen für oberste Bundes- und Landesbehörden und Spitzenorganisationen der Wirtschaft,
  • Erarbeitung förderpolitischer Richtlinien, Grundsätze und Konzeptionen.

Letzte Änderung: 01.11.2006


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Herausgeber: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Der Präsident
Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn
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