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Ausbildungsanfängerquote (AAQ)

Systematische Indikatorenbeschreibung

Name

Ausbildungsanfängerquote (AAQ)

Definition

Die Ausbildungsanfängerquote ist definiert als Anteil der Wohnbevölkerung, der eine duale Berufsausbildung (BBiG/HwO) beginnt. Dabei wird nicht berücksichtigt, in welchem Alter dies erfolgt und wie lange der Übergang von der allgemeinbildenden Schule bis zur Berufsausbildung dauert.

Genauer wird mit der Ausbildungsanfängerquote der rechnerische Anteil einer synthetischen Alterskohorte in der Wohnbevölkerung ermittelt, der erstmals eine duale Berufsausbildung nach Berufsbildungsgesetz bzw. Handwerksordnung beginnt.

Die AAQ dient somit als Indikator für den Anteil der Jugendlichen, die eine duale Berufsausbildung nach BBiG/HwO beginnen.

Zweck des Indikators

Der Indikator

  • beschreibt die quantitative Bedeutung der dualen Berufsausbildung nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. Handwerksordnung (HwO);
  • gibt Hinweise darauf, wie gut verschiedene Personengruppen in die duale Berufsausbildung (BBiG/HwO) integriert sind;
  • ermöglicht durch den Abgleich mit der Studienanfängerquote des Statistischen Bundesamtes Vergleiche zwischen den Beteiligungen Jugendlicher in den verschiedenen Berufsbildungssystemen.

Ergebnisdarstellung des Indikators

Im Jahr 2021 ergab sich ein rechnerischer Anteil von

  • 50,7 % der Wohnbevölkerung,
  • 52,7 % der deutschen Wohnbevölkerung,
  • 35,1 % der ausländischen Wohnbevölkerung,
  • 51,6 % der westdeutschen Wohnbevölkerung,
  • 45,9 % der ostdeutschen Wohnbevölkerung,

die irgendwann im Laufe ihrer Biografie eine duale Berufsausbildung beginnen.

Datenstand 24.05.2023

Bezugsgrößen

Zähler:

Ausbildungsanfänger/-innen im dualen System differenziert nach Alter.

Im Zähler gehen nur Ausbildungsverträge in die Berechnung ein, bei denen die Auszubildenden erstmals eine duale Berufsausbildung beginnen. Dadurch werden Mehrfachzählungen von Personen und damit eine Überschätzung der Quote vermieden.

Nenner:

Wohnbevölkerung differenziert nach Alter.

Anmerkung zur Bezugsgröße:

Aus pragmatischen Gründen werden nicht alle Teilquoten je Altersjahrgang ermittelt. Für die unter 16-jährigen sowie die über 24-jährigen Ausbildungsanfänger gilt folgendes Vorgehen: Für die Ausbildungsanfänger/-innen im Zähler werden die Auszubildenden im Alter von maximal 16 und mindestens 24 Jahren jeweils zur unteren und oberen „Grenz-Gruppe“ zusammengefasst (die Teilquote der 16-Jährigen enthält im Zähler die Zahl der Ausbildungsanfänger/-innen im Alter von 16 Jahren und jünger; die Teilquote der 24-Jährigen enthält im Zähler die Zahl der Ausbildungsanfänger/-innen im Alter von 24 Jahren und älter).

Für die Zahl der Wohnbevölkerung im Nenner werden in den Grenzgruppen keine Zusammenfassungen vorgenommen: Die Teilquote der 16-Jährigen enthält im Nenner die Zahl der Wohnbevölkerung nur im Alter von 16 Jahren (nicht jünger) und die Teilquote der 24-Jährigen enthält im Nenner die Zahl der Ausbildungsanfänger nur im Alter von 24 Jahren (nicht älter).

Durch dieses Verfahren gehen alle Altersjahrgänge der Ausbildungsanfänger in die Berechnung ein, die Anzahl der Teilquoten ist jedoch begrenzt. Für die Älteren sowie Jüngeren wird die Teilquote nicht mit der exakten Wohnbevölkerungskohorte berechnet. Da die überwiegende Mehrheit (ca. 90 %) der Ausbildungsanfänger aber im Alter von 16 bis 24 ist, führt dies zu keinen größeren Verzerrungen. Zudem könnte eine zu große Anzahl an Teilquoten aufgrund von Rundungsfehlern die Gesamtquote auch tendenziell überhöhen.

Ausbildungsanfänger/-innen im dualen System sind nicht zwingend mit Auszubildenden mit neu abgeschlossenem Ausbildungsvertrag gleichzusetzen, da Ausbildungsverträge auch bei Berufs- oder Betriebswechsel neu abgeschlossen werden (vgl. hierzu Uhly 2023). Ausbildungsanfänger sind dagegen nur Personen, die zum ersten Mal einen dualen Ausbildungsvertrag abschließen. Als Anfänger/-innen im dualen System werden auf Basis der Angaben zur vorherigen Berufsausbildung und der Dauer des Ausbildungsvertrages Personen definiert, für die gilt:

Es liegt keine vorherige Berufsausbildung im dualen System vor; oder es liegt zwar eine vorherige Berufsausbildung vor (die nicht erfolgreich abgeschlossen wurde), die Verkürzung der Ausbildungszeit ist jedoch gering. Dass auch Neuabschlüsse, die mit vorheriger dualer Berufsausbildung unter den genannten Bedingungen als Anfänger/ innen gezählt werden, ist erforderlich, da ansonsten Personen, die innerhalb eines Berichtsjahres Anfänger/-innen waren, den Vertrag lösen und wieder einen Vertrag abschließen, niemals als Anfänger/-innen gezählt würden.

Manche Neuabschlüsse, die zwar ohne vorherige duale Berufsausbildung gemeldet wurden, werden dennoch nicht zu den Anfängern gezählt, wenn eine deutlich kürzere (als nach Ausbildungsordnung vorgesehen) Vertragsdauer vorliegt, die nicht durch andere gemeldete potenzielle Verkürzungsgründe (Alter, Schulabschluss etc.) zu begründen sein könnte. Dieses zweite Abgrenzungskriterium ist erforderlich, da davon ausgegangen werden kann, dass das Merkmal der vorherigen Berufsausbildung nicht vollständig korrekt erfasst ist. Siehe auch die Hinweise zu den Berichtsjahren in DAZUBI-Online

Berechnungsformel

Die AAQ wird mit dem Quotensummenverfahren ermittelt: Je Altersjahrgang werden zunächst Teilquoten aus Anfänger/-innen und Wohnbevölkerung berechnet und dann summiert.

Grafik: Grafik der Formel: AAQ gleich, Summe von i gleich 16 bis 24, Bruch, Ausbildungsanfänger mit unterem Index i durch Wohnbevölkerung mit unterem Index i, multipliziert mit 100; Legende: Legende: i gleich Alter; Ausbildungsanfänger/-innen im Alter von „16 und jünger“ werden in der unteren Altersgruppe zusammengefasst, jene im Alter von „24 und älter“ werden in der oberen Altersgruppe zusammengefasst. Bezüglich der Wohnbevölkerung gehen die einzelnen Altersjahrgänge von 16 bis 24 je Teilquote ein.

i = Alter

Zur Vereinfachung werden Ausbildungsanfänger/-innen im Alter von „16 und jünger“ in der unteren Altersgruppe und jene im Alter von „24 und älter“ in der oberen Altersgruppe zusammengefasst. Bezüglich der Wohnbevölkerung gehen die einzelnen Altersjahrgänge von 16 bis 24 je Teilquoten ein.

Mögliche Differenzierungen

  • Berichtsjahre
  • Geschlecht
  • Staatsbürgerschaft (Deutschland/Ausland)
  • West-/Ostdeutschland; seit 2021 auch Bundesländer

Datenquellen

  • Berufsbildungsstatistik der statistischen Ämter des Bundes und der Länder (Erhebung zum 31.12.)
  • Bevölkerungsfortschreibung (Destatis)

Stichtag/Betrachtungszeitraum

Stichtag: 31.12.

Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge des Kalenderjahres, die bis zum 31.12. nicht gelöst wurden; entsprechend ist auch die Anfängerzahl als Teilgruppe der Neuabschlüsse stichtagsbezogen; Wohnbevölkerung am 31.12. des Berichtsjahres.

Brüche in der Zeitreihe

Die Bevölkerungsdaten ergeben sich jeweils durch Fortschreibungen des Statistischen Bundesamtes auf Basis des aktuellsten Zensus. Dieser fand zuletzt 2011 statt. Dementsprechend hat sich die Fortschreibungsbasis von den Jahren ab 2011 zu den Jahren vor 2011 verändert, wodurch es zu einem leichten, methodisch bedingten Bruch der Zeitreihen bei den Bevölkerungsdaten von 2010 zu 2011 kommen kann. Ab dem Berichtsjahr 2022 wird der Zensus 2022 (Stichtag 15. Mai) relevant.

Bei regionaler Differenzierung der Ausbildungsanfängerquote erfolgt die regionale Zuordnung der Bezugsgröße im Nenner – die Wohnbevölkerung – über den Wohnort (Hauptwohnsitz). Im Gegensatz dazu wurden Ausbildungsanfänger/-innen (Zähler) bis einschließlich Berichtsjahr 2021 nicht über ihren Wohnort, sondern über das die Daten erhebende statistische Landesamt einer Region (bspw. West- oder Ostdeutschland) zugeordnet, da der Wohnort der Auszubildenden im Rahmen der Berufsbildungsstatistik bis 2020 nicht erhoben wurde. Für ab dem Jahr 2021 begonnene Ausbildungsverträge änderte sich dies mit dem Berufsbildungsmodernisierungsgesetz. Für sie wurde erstmals der Wohnort der Auszubildenden vollständig erfasst (zuvor hatte dies allein Brandenburg unabhängig von § 88 BBiG erhoben). Im ersten Jahr der Erhebung des Wohnortes (Berichtsjahr 2021) wurde die Variable jedoch noch nicht verwendet. Um eine bessere Vergleichbarkeit mit der Bezugsgröße im Nenner herzustellen, erfolgt bei regional differenzierter Betrachtung der Ausbildungsanfängerquote ab dem Berichtsjahr 2022 die regionale Zuordnung der Ausbildungsanfänger/-innen ebenfalls über den Wohnort und nicht mehr wie zuvor über das Bundesland des erhebenden Statistischen Landesamtes. Dadurch kann es zu einem (methodisch bedingten) Sprung in der Zeitreihe kommen und regional differenzierte Anfängerquoten in Veröffentlichungen ab 2024 (bzw. Berichtsjahr 2022). Die Abweichungen beider Berechnungsweisen wurden für das Berichtsjahr 2021 geprüft und fallen bei einer Differenzierung nach Ost- und Westdeutschland gering aus. Bei feineren regionalen Differenzierungen (etwa nach Bundesland) können sich auch größere Abweichungen zwischen den Berechnungsweisen ergeben.

In den Berichtsjahren 2007 bis 2020 galt eine leicht andere Neuabschlussdefinition als vor 2007 bzw. ab 2021. Die Ausbildungsanfänger als Teilquote der Neuabschlüsse sind auch von dieser zwischenzeitlichen Definitionsänderung betroffen. Das BIBB veröffentlicht ab Juni 2022 die Daten zu allen Berichtsjahren (auch 2007 bis 2020) gemäß der bis 2006 und ab 2021 gültigen Definition, sodass Zeitreihen nicht durch Definitionsänderungen verzerrt werden. Dementsprechend können aber Daten, die das BIBB ab 2022 veröffentlicht, von früheren Veröffentlichungen leicht abweichen.

Die Definition der Ausbildungsanfänger/-innen wurde im Verlaufe des Jahres 2011 fortentwickelt (siehe Kapitel A4.3, BIBB-Datenreport 2012). Die bis dahin bereits veröffentlichten Ausbildungsanfängerquoten für das Berichtsjahr 2009 mussten entsprechend neu berechnet werden. Dementsprechend kann die AAQ des Berichtsjahres 2009 in Veröffentlichungen ab 2011 leicht von jener in Veröffentlichungen bis 2011 abweichen.

Hinweise zur Güte des Indikators

Der Indikator liegt mit gut einem Jahr Zeitverzug vor.

Da für vor dem Jahr 2021 begonnene Ausbildungsverträge der Wohnort der Auszubildenden nicht erhoben wurde, wurden bei der regional differenzierten Berechnung der Ausbildungsanfängerquote bis einschließlich Berichtsjahr 2021 Ausbildungsanfänger/-innen nicht nach ihrem Wohnort, sondern nach dem Bundesland des erhebenden Statistischen Landesamtes zugeordnet (dieses sollte i. d. R. mit dem Bundesland der Ausbildungsstätte übereinstimmen). Dies entspricht nicht der regionalen Zuordnung der Bevölkerung, bei der der Wohnort ausschlaggebend ist. Dementsprechend folgte die regionale Zuordnung von Zähler und Nenner unterschiedlichen Kriterien. Pendlerbewegungen, die bei Ausbildungsbeginn vor 2021 aufgrund des fehlenden Wohnorts nicht berücksichtigt werden konnten, können die Quote bei regionalen Differenzierungen verzerren. Die mögliche Verzerrung resultierte daraus, dass Anfänger/-innen, die ihren Erstwohnsitz nicht im Bundesland des Ausbildungsorts haben, bei den Anfänger-Zahlen für eine andere Region gezählt wurden als bei der Wohnbevölkerung. Für Regionen mit einer hohen Anzahl an Einpendlern (Auspendlern) unter den Ausbildungsanfängern wurde die AAQ deshalb überschätzt (unterschätzt). Deshalb berechnete das BIBB die Quote bisher nur für das gesamte Bundesgebiet und in regionaler Differenzierung nur für Ost- und Westdeutschland, nicht aber für die einzelnen Bundesländer oder gar Gemeinden. Da erst seit den ab 2021 begonnenen Ausbildungsverträgen der Wohnort der Auszubildenden erhoben wird, war zuvor keine wohnortbezogene Zählung von Ausbildungsanfängern möglich. Ab Berichtsjahr 2022 erfolgt die regionale Zuordnung der Ausbildungsanfänger/-innen über den Wohnort, sodass sich die Zuordnungskriterien von Zähler und Nenner entsprechen und potenzielle Verzerrungen durch Pendelbewegungen deutlich verringert werden. Sie sind jedoch nicht ganz auszuschließen, da nicht sicher ist, dass der bei Vertragsabschluss angegebene Wohnort dem bei Ausbildungsbeginn entspricht.

Es liegt ein Effekt geringfügiger Unterschätzung der Anfängerquote vor, da bei der Anzahl der Ausbildungsanfänger/-innen (als Teilgruppe der Neuabschlüsse) solche Anfänger/-innen, die eine Vertragslösung noch im Berichtsjahr ihres Ausbildungsbeginns aufweisen und nicht zeitnah noch im selben Berichtsjahr einen neuen Ausbildungsvertrag abschließen, nicht mit eingerechnet werden.

Weitere Unterschätzungen sind möglich, da Neuabschlüsse ohne gemeldete vorherige duale Berufsausbildung teilweise trotz stark verkürzter Ausbildungsdauer als Ausbildungsanfänger gezählt werden. Dies geschieht dann, wenn andere potenzielle Verkürzungsgründe (Grundbildungsjahr, Studienberechtigung etc.) gemeldet wurden. Es ist bei diesen Fällen jedoch nicht sicher, ob die Verkürzung wirklich aufgrund dieser Merkmale erfolgte oder ob nicht doch eine vorherige duale Berufsausbildung vorlag.

Es wurde keine Korrektur des Effektes doppelter Abiturjahrgänge (verursacht durch Umstellungen von neunjähriger auf achtjährige Gymnasialzeit: „G8-Effekt“) vorgenommen. Da Hochschul- und Fachhochschulzugangsberechtigung im Rahmen der Berufsbildungsstatistik nicht differenziert werden, ist eine Korrektur um den G8-Effekt für die duale Berufsausbildung problematisch. Allerdings ist der Effekt aufgrund des vergleichsweise geringen Studienberechtigtenanteils in der dualen Berufsausbildung deutlich geringer als im Hochschulbereich. Die AAQ können aufgrund der fehlenden Korrektur in einzelnen Jahren geringfügig verzerrt sein.

Sonstige Interpretationshinweise (Häufig gestellte Fragen)

Was ist der Unterschied zwischen der Ausbildungsanfängerquote (AAQ) und der Ausbildungsbeteiligungsquote (AQ)?

  • Ab 2009 hat die AAQ die AQ als bevorzugter Indikator zur Bildungsbeteiligung abgelöst. Die Teilquoten der Ausbildungsanfängerquote werden mit Ausbildungsanfängern im Zähler berechnet. Dagegen werden die Teilquoten der Ausbildungsbeteiligungsquote mit der Zahl der Neuabschlüsse im Zähler berechnet. Die Ausbildungsanfängerquote vermeidet eine Überschätzung der Quote durch Mehrfachzählung von Personen, wie sie bei der Berechnung der AQ vorkommen können (für mehr Details, siehe Abschnitt zum Indikator Ausbildungsbeteiligungsquote AQ) und stellt deshalb einen besseren Indikator der Bildungsbeteiligung dar. Die AQ wird nur noch für längerfristig zurückreichende Zeitreihen (bis vor 2009) verwendet, um konsistente Zeitreihen zu gewährleisten. Zum Ausmaß der Abweichung zwischen AAQ und AQ, siehe Zusatztabelle „Ausbildungsbeteiligungsquoten und Ausbildungsanfängerquoten 2009 – aktualisierte Berechnung der Ausbildungsanfängerquoten“.

Welche Auswirkungen haben demografische Schwankungen?

  • Demografische Schwankungen sind kontrolliert, da der Bezug immer auf die Alterskohorten in der aktuellen Wohnbevölkerung hergestellt wird. Sich verändernde Bevölkerungsstrukturen fließen demnach immer direkt in die Berechnung mit ein.

Eignet sich die AAQ als Indikator für die Übergangsdauer von allgemeinbildender Schule in das duale System?

  • Die Dauer des Übergangs von der allgemeinbildenden Schule in die duale Berufsausbildung bleibt in der AAQ unberücksichtigt. Der Indikator eignet sich also nicht, um Übergangsdauern bzw. Probleme des Anstiegs von Übergangsdauern abzubilden. Allerdings können die Teilquoten Hinweise auf zeitverzögerte Eintritte in das duale System liefern.

Wieso können sich Anfängerquoten verschiedener Bildungsbereiche (etwa duale Berufsausbildung und Hochschule) auf über 100 Prozent summieren?

  • In der Ausbildungsanfängerquote sind auch solche Personen enthalten, die zeitgleich (duales Studium), vor oder nach der dualen Berufsausbildung ein Hochschulstudium oder eine andere Art der Berufsausbildung beginnen (werden) bzw. begonnen haben. Dementsprechend können dieselben Personen in den Anfängerquoten verschiedener Berufsbildungssysteme erfasst sein und die Summe der verschiedenen Quoten größer als 100 sein.

Welchen Effekt haben sprunghafte Veränderungen der Wohnbevölkerungsanzahl?

  • Üblicherweise erfolgen Veränderungen der Wohnbevölkerungsanzahl nicht sprunghaft. Sonderentwicklungen, wie beispielsweise der starke Anstieg der ausländischen Wohnbevölkerung im Zuge der großen Anzahl Geflüchteter im Jahr 2015 (insbesondere derjenigen im ausbildungsrelevanten Alter) können aber auch sprunghaft zu starken Veränderungen (im Beispiel deutlicher Rückgang der AAQ der Ausländer) führen. Bei der Bewertung des Rückgangs der Ausbildungsanfängerquote ausländischer Auszubildender z. B. im Jahr 2015 muss berücksichtigt werden, dass im Rahmen der Bevölkerungsfortschrei¬bung Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus schon mit der melderechtlichen Erfassung zur Wohnbevölkerung gezählt werden, unabhängig davon, ob ein Asylantrag gestellt wurde, ob Bleibeaussichten bestehen und bis Oktober 2015 auch unabhängig von einer Mindestaufenthaltsdauer. Insofern sind hierbei auch Personen erfasst, bei denen eine (unmittelbare) Einmündung in die duale Berufsausbildung nicht erwartet werden kann. Noch deutlicher gilt dies für die Absolventenquote ausländischer Auszubildender; siehe auch Indikator AbsQ.

Zentrale und aktuelle Veröffentlichungen

GERICKE, NAOMI; UHLY, ALEXANDRA; ULRICH, JOACHIM GERD: Wie hoch ist die Quote der Jugendlichen, die eine duale Berufsausbildung aufnehmen? Indikatoren zur Bildungsbeteiligung. In: Berufsbildung in Wissenschaft und Praxis, 40 (2011) 1, S. 41-43

UHLY, ALEXANDRA; SCHMIDT, ROBYN: Alter der Auszubildenden und Ausbildungsbeteiligung der Jugendlichen im dualen System. In: BUNDESINSTITUT FÜR BERUFSBILDUNG (Hrsg.): Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2023: Informationen und Analysen zur Entwicklung der beruflichen Bildung. Bonn, 2023 (Kapitel A5.8) – URL: https://www.bibb.de/datenreport/de/index.php

UHLY, ALEXANDRA:  Neuabschlüsse in der Berufsbildungsstatistik. In: BUNDESINSTITUT FÜR BERUFSBILDUNG (Hrsg.): Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2023: Informationen und Analysen zur Entwicklung der beruflichen Bildung. Bonn, 2023 (Kapitel A5.3) – URL: https://www.bibb.de/datenreport/de/index.php

UHLY, ALEXANDRA: Die Konstruktion von Kohortendatensätzen auf Basis der Berufsbildungsstatistik der statistischen Ämter des Bundes und der Länder. Am Beispiel der Anfängerkohorte 2008. Diskussionspapier. Bonn, 2012 – URL: https://www.bibb.de/dokumente/pdf/a21_dazubi_methodenpapier_kohortendatensaetze_bbs_bibb.pdf

Veröffentlichung des Indikators durch das BIBB zum Berichtsjahr: Mit 1,5 Jahren Verzögerung, jeweils im April/Mai im Berufsbildungsbericht bzw. im Datenreport zum Berufsbildungsbericht im Kapitel „Alter der Auszubildenden und Ausbildungsbeteiligung der Jugendlichen im dualen System“ – URL: https://www.bibb.de/datenreport/de/index.php