Wie entsteht eine Ausbildungsordnung?
Die Erarbeitung neuer oder die Modernisierung bestehender Ausbildungsordnungen und ihre Abstimmung mit den Rahmenlehrplänen der Länder (KMK) erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren, in das die an der beruflichen Bildung Beteiligten, also Arbeitgeber, Gewerkschaften, Bund und Länder, maßgeblich einbezogen sind.
Ausgang einer Neuordnung von Ausbildungsberufen im dualen System auf der Grundlage der §§ 4 und 5 des Berufsbildungsgesetzes und der Handwerksordnung ist ein entsprechender Qualifikationsbedarf in der Wirtschaft. In einem Antragsgespräch beim zuständigen Bundesministerium, in der Regel das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI), werden im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung sowie im Konsens mit den Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer die jeweiligen bildungspolitischen Eckwerte festgelegt, die die Grundlage für die Erarbeitung des Entwurfs der Ausbildungsordnung und deren Abstimmung mit dem Rahmenlehrplan des Sekretariats der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder (KMK) bilden.
Der Entwurf der Ausbildungsordnung (für den betrieblichen Teil der Ausbildung) wird grundsätzlich unter Federführung des Bundesinstituts für Berufsbildung in Zusammenarbeit mit den Sachverständigen, die von den Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer benannt werden, erarbeitet. Der Entwurf des Rahmenlehrplans (für den schulischen Teil der Ausbildung) wird von den Sachverständigen der Länder, die von den einzelnen Kultusministerien benannt werden, erarbeitet. Die inhaltliche und zeitliche Abstimmung
der beiden Entwürfe erfolgt u. a. durch die gegenseitige Teilnahme an Sitzungen der Sachverständigen.
Der Erlass der Ausbildungsordnungen erfolgt durch ihre Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. In der Regel treten neue Ausbildungsordnungen zum folgenden 1. August in Kraft, also zu Beginn eines neuen Ausbildungsjahres. Ausbildungsordnung, Rahmenlehrplan und Ausbildungsprofil werden im Bundesanzeiger veröffentlicht.






