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BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit
Industrieelektriker/Industrieelektrikerin - neuer Ausbildungsberuf
Industrie
Fachrichtungen
2 Jahre
Betriebe können jetzt schwerpunktmäßig Fachkräfte für praxisnahe Aufgaben in Produktion und Fertigung ausbilden. Jugendlichen eröffnet der neue 2-jährige Ausbildungsberuf die Möglichkeit zu einem vergleichsweise schnellen Facharbeiterabschluss. Auf Grundlage der Anrechnung der Ausbildungszeit kann die Ausbildung abhängig von der gewählten Fachrichtung und bei gemeinsamem Interesse von Ausbildungsbetrieb und Auszubildenden in den jeweiligen 3,5-jährigen Ausbildungsberufen fortgesetzt werden.
1. August 2009
Berufliche Tätigkeitsfelder
Industrieelektriker/Industrieelektrikerinnen der Fachrichtung Betriebstechnik sind Elektrofachkräfte* im Sinne der Unfallverhütungsvorschriften.
Sie installieren elektrische Systeme und Anlagen. Sie nehmen diese in Betrieb, betreiben sie und führen an ihnen Wartungsarbeiten durch, d. h., sie
dabei
Industrieelektriker/Industrieelektrikerinnen der Fachrichtung Geräte und Systeme sind Elektrofachkräfte* im Sinne der Unfallverhütungsvorschriften.
Sie stellen elektronische Komponenten, Geräte und Systeme nach Kundenanforderungen her und nehmen sie in Betrieb,
d. h., sie
dabei
*Als Elektrofachkraft im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift BGV A3 gilt, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen, die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die im Ausbildungsrahmenplan aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit). Eine von dem Ausbildungsrahmenplan abweichende Organisation der Ausbildung ist insbesondere zulässig, soweit betriebspraktische Besonderheiten die Abweichung erfordern. Die Berufsausbildung zum Industrieelektriker/zur Industrieelektrikerin gliedert sich wie folgt (Ausbildungsberufsbild):
Abschnitt A
Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
Abschnitt B
Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Betriebstechnik:
Abschnitt C
Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Geräte und Systeme:
Abschnitt D
Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
Liste der Ansprechpartner für die anerkannten Ausbildungsberufe
Arbeitgeber
Kuratorium der Deutschen Wirtschaft
Arbeitgeberverband Gesamtmetall
Deutscher Industrie- und Handelskammertag
Bund
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Länder
Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
Den Rahmenlehrplan können Sie unter http://www.kmk.org/bildung-schule/berufliche-bildung/rahmenlehrplaene-zu-ausbildungsberufen-nach-bbighwo/liste.html downloaden.
Verordnung über die Berufsausbildung zum Industrielektriker/zur Industrieelektrikerin vom 28. Mai 2009, BGBl Jg. 2009 Teil I Nr. 29, ausgegeben zu Bonn am 4. Juni 2009
Letzte Änderung: 10.12.2009