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Ausbildungsberufsbezeichnung

Industrieelektriker/Industrieelektrikerin - neuer Ausbildungsberuf

Ausbildungsbereich

Industrie

Struktur des Ausbildungsberufs

Fachrichtungen

  • Betriebstechnik
  • Geräte und Systeme

Ausbildungsdauer

2 Jahre

Was ist neu?

Betriebe können jetzt schwerpunktmäßig Fachkräfte für praxisnahe Aufgaben in Produktion und Fertigung ausbilden. Jugendlichen eröffnet der neue 2-jährige Ausbildungsberuf die Möglichkeit zu einem vergleichsweise schnellen Facharbeiterabschluss. Auf Grundlage der Anrechnung der Ausbildungszeit kann die Ausbildung abhängig von der gewählten Fachrichtung und bei gemeinsamem Interesse von Ausbildungsbetrieb und Auszubildenden in den jeweiligen 3,5-jährigen Ausbildungsberufen fortgesetzt werden.

Inkrafttreten

1. August 2009

Berufliche Tätigkeitsfelder
 Industrieelektriker/Industrieelektrikerinnen der Fachrichtung Betriebstechnik sind Elektrofachkräfte* im Sinne der Unfallverhütungsvorschriften.
Sie installieren elektrische Systeme und Anlagen. Sie nehmen diese in Betrieb, betreiben sie und führen an ihnen Wartungsarbeiten durch,  d. h., sie

  • bearbeiten, montieren und verbinden mechanische Komponenten und elektrische Betriebsmittel,
  • prüfen und analysieren elektrische Funktionen und Systeme,
  • führen Funktions- und Sicherheitsprüfungen durch, 
  • beurteilen die Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln und

dabei

  • führen sie qualitätssichernde Maßnahmen durch,
  • berücksichtigen die Vorgaben des Umweltschutzes, der Arbeitssicherheit und der Wirtschaftlichkeit,
  • dokumentieren die Produktionsdaten und 
  • stimmen sich mit vor- und nachgelagerten Bereichen ab.


 Industrieelektriker/Industrieelektrikerinnen der Fachrichtung Geräte und Systeme sind Elektrofachkräfte* im Sinne der Unfallverhütungsvorschriften.
Sie stellen elektronische Komponenten, Geräte und Systeme nach Kundenanforderungen her und nehmen sie in Betrieb,
 d. h., sie

  • bearbeiten, montieren und verbinden mechanische Komponenten und elektrische Betriebsmittel,
  • prüfen und analysieren elektrische Funktionen und Systeme,
  • führen Funktions- und Sicherheitsprüfungen an elektrischen Systemen, Komponenten und Geräten durch, 
  • installieren und konfigurieren IT-Systeme und

dabei

  • führen sie qualitätssichernde Maßnahmen durch,
  • berücksichtigen die Vorgaben des Umweltschutzes, der Arbeitssicherheit und der Wirtschaftlichkeit,
  • dokumentieren die Produktionsdaten und stimmen sie sich mit vor- und nachgelagerten Bereichen ab.

*Als Elektrofachkraft im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift BGV A3 gilt, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen, die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.

Inhalte der Berufsausbildung

Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die im Ausbildungsrahmenplan aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit). Eine von dem Ausbildungsrahmenplan  abweichende Organisation der Ausbildung ist insbesondere zulässig, soweit betriebspraktische Besonderheiten die Abweichung erfordern.   Die Berufsausbildung zum Industrieelektriker/zur Industrieelektrikerin gliedert sich wie folgt (Ausbildungsberufsbild):     

Abschnitt A
Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:

  1. Bearbeiten, Montieren und Verbinden mechanischer Komponenten und elektrischer Betriebsmittel,
  2. Messen und Analysieren von elektrischen Funktionen und Systemen,
  3. Beurteilen der Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln,
  4. Installieren und Konfigurieren von IT-Systemen;

Abschnitt B
Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Betriebstechnik:

  1. Technische Auftragsanalyse,
  2. Installieren und Inbetriebnehmen von elektrischen Anlagen,
  3. Instandhalten von Anlagen und Systemen;

Abschnitt C
Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Geräte und Systeme:

  1. Technische Auftragsanalyse,
  2. Fertigen von Komponenten und Geräten,
  3. Herstellen und Inbetriebnehmen von Geräten und Systemen;

Abschnitt D
Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:

  1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
  2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
  3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
  4. Umweltschutz,
  5. Betriebliche und technische Kommunikation,
  6. Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse.

Ihr Ansprechpartner/Ihre Ansprechpartnerin im BIBB

Liste der Ansprechpartner für die anerkannten Ausbildungsberufe

Organisationen, die an der Neuordnung beteiligt waren

  • Arbeitgeber

    Kuratorium der Deutschen Wirtschaft
    Arbeitgeberverband Gesamtmetall
    Deutscher Industrie- und Handelskammertag 

  • Bund

    Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
    Bundesministerium für Bildung und Forschung

  • Länder

    Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)

     

Infos/Grafiken/Veröffentlichungen

Den Rahmenlehrplan können Sie unter http://www.kmk.org/bildung-schule/berufliche-bildung/rahmenlehrplaene-zu-ausbildungsberufen-nach-bbighwo/liste.html downloaden.

 

Anerkennungsdatum/Quelle

Verordnung über die Berufsausbildung zum Industrielektriker/zur Industrieelektrikerin vom 28. Mai 2009, BGBl Jg. 2009 Teil I Nr. 29, ausgegeben zu Bonn am 4. Juni 2009

Letzte Änderung: 10.12.2009


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