Neues Programm zur Förderung von Schülerinnen und Schülern
Bundesregierung fördert Berufsorientierung im Rahmen ihrer Qualifizierungsinitiative
Renate Lauterbach
Projektleiterin, Bundesinstitut für Berufsbildung, Bonn
Die Bundesregierung hat ein eigenes Programm zur Förderung von Berufsorientierungsmaßnahmen für Schülerinnen und Schüler allgemeinbildender Schulen aufgelegt. Wie Bildungsministerin Annette Schavan am 28. März 2008 in Berlin vor der Presse erklärte, soll das bis 2010 mit jährlich 15 Mio. € ausgestattete Programm dazu beitragen, den Übergang von der Schule in den Beruf zu erleichtern. Schülerinnen und Schüler erhalten bei einem zweiwöchigen Praktikum in speziellen Berufsbildungsstätten die Gelegenheit, unterschiedliche Berufstätigkeiten kennenzulernen und durch eigene praktische Arbeit ihre Eignung und Fähigkeiten zu erproben.
Handwerkliches Arbeiten und Gestalten macht Spaß, schafft Selbstvertrauen und motiviert dazu, sich auch in ungeliebten Fächern wie etwa Rechnen mehr anzustrengen, wenn der künftige Wunschberuf dies erfordert. Dies zumindest ist die Erwartung der Bundesregierung, die mit diesem Programm eine Steigerung der schulischen Leistungen und - in Folge dessen - eine Verringerung der Schulabbrecherquote erzielen möchte.
Verbesserung des Übergangs Schule - Beruf
Realistische Erwartungen an den künftigen Beruf und eine bewusste Berufswahl sind die Grundlage für einen erfolgreichen Einstieg ins Berufsleben. Erleichtert werden soll die Bewerbung um den passenden Ausbildungsplatz aber nicht nur durch ein gutes Abgangszeugnis sondern zusätzlich unterstützt durch ein Zertifikat, das den Jugendlichen nach Absolvierung der Berufsorientierung ausgehändigt wird. Das Zertifikat gibt Auskunft über ihre Fähigkeiten und Neigungen und ist eine Entscheidungshilfe für den Betriebsinhaber, der einen Ausbildungsplatz zu besetzen hat.
Die Berufsorientierung wird in überbetrieblichen Berufsbildungsstätten oder vergleichbaren Bildungseinrichtungen durchgeführt. Diese Wahl wurde getroffen, da diese Bildungsstätten in besonderer Weise qualifiziert sind, ein den realen Arbeitsprozessen vergleichbares Umfeld zu bieten, dabei aber frei sind vom wirtschaftlichen Druck der Kundenaufträge. Das pädagogisch geschulte Ausbildungspersonal und die moderne Ausstattung der Werkstätten bieten gute Voraussetzungen, jungen Menschen Freude an einem Beruf im dualen System zu vermitteln.
Kooperation mit allgemeinbildenden Schulen
Die Bildungsstätten sind zu einer engen Kooperation mit Schulträgern verpflichtet, wobei die Schulen die Berufsorientierung durch geeignete Beiträge, etwa durch Vermittlung von Berufskunde und Durchführung von Kompetenzchecks, unterstützen können.
Antragsberechtigt sind ausschließlich Berufsbildungsstätten, die über die entsprechenden Werkstätten und das aus der betrieblichen Praxis kommende Personal verfügen. Sie erhalten für die zweiwöchige Bildungsmaßnahme pro Schüler und Maßnahme einmalig einen Förderbetrag von 300 €. Durch Anrechnung von Eigenleistungen der Bildungsstätten (Material- und Betriebskosten, Honorare für Ausbildungspersonal u.ä.) und Kofinanzierung durch Mittel Dritter (Sponsoring der Wirtschaft bzw. Unterstützung von Land oder Kommune) sind die restlichen 300 € aufzubringen. Eine Kofinanzierung durch Mittel der Bundesagentur für Arbeit ist nicht möglich; allerdings können Aktivitäten der Arbeitsagenturen die Berufsorientierung sinnvoll ergänzen, soweit sie im Vorfeld oder im Nachgang separat durchgeführt und finanziert werden.
Das zunächst bis zum Dezember 2010 befristete Programm soll jährlich 50.000 Berufsorientierungsmaßnahmen ermöglichen und 25 v.H. der für die nächsten Jahre prognostizierten Hauptschulabgänger erreichen. Die Verbindung mit bereits bestehenden Programmen auf Länderebene und mit Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit ist - soweit die Bestimmungen der Förderrichtlinie es erlauben - gewünscht. Interessierte Schulen sollten unmittelbar oder über das jeweilige Schulamt auf die antragsberechtigten Bildungsträger in der Region zugehen.
Informationen zum Programm und die "Richtlinie für die Förderung der Berufsorientierung in überbetrieblichen und vergleichbaren Berufsbildungsstätten" erhalten Sie beim Bundesinstitut für Berufsbildung, das im Auftrag des Bildungsministeriums die Förderung durchführt, unter www.bibb.de/de/32010.htm.
Fazit
Eine frühzeitige, individuelle Berufsorientierung in der Ausbildungspraxis hilft den Jugendlichen, realistische Vorstellungen über die Berufswelt und die eigenen Fähigkeiten und Interessen zu entwickeln. Sie erleichtert es den Betrieben, qualifizierten Fachkräftenachwuchs zu gewinnen. Eine passgenaue Berufswahl soll zudem die Zahl der Ausbildungsabbrüche, die derzeit bei ca. 20 v. H. liegt, senken. Dazu kann insbesondere die Einsicht in den praktischen Nutzen schulischen Lernens beitragen und damit die Motivation zum Schulabschluss wecken. Die Rückkoppelung der Ergebnisse der Berufsorientierung mit Schule und Eltern ermöglicht es, zu Tage getretene Defizite rechtzeitig zu beheben.





