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Seite vorlesen Bergbautechnologe/Bergbautechnologin - modernisierter Ausbildungsberuf

Ausbildungsberufsbezeichnung

Bergbautechnologe/Bergbautechnologin - modernisierter Ausbildungsberuf

Ausbildungsbereich

Industrie und Handel

Struktur des Ausbildungsberufs

Ausbildungsberuf mit zwei Fachrichtungen: Tiefbautechnik und Tiefbohrtechnik.

Ausbildungsdauer

3 Jahre
Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule

Was ist neu?

Die Neuordnung des Berufes Bergbautechnologe / Bergbautechnologin modernisiert die bisherige Ausbildungsordnung Bergmechaniker und erweitert sie zugleich um den Bereich der Tiefbohrtechnik.
Der hohe Mechanisierungsgrad bzw. teilautomatisierte Arbeitsabläufe in Bergbaube-trieben verlangen heute in hohem Maße spezielle Qualifikationen für die bergtech-nischen Arbeiten. Dazu gehören insbesondere der fachmännische Umgang mit bergbautechnischen Maschinen, Systemen und Anlagen, die Erstellung und Anpassung des bergmännischen Hohlraumes unter Beachtung geologischer Gegebenheiten sowie die Bewältigung der Rohstoffgewinnungsprozesse. Die Neuordnung trägt dieser Entwicklung Rechnung, indem bisherige Inhalte der Metallbearbeitung deutlich reduziert werden. Dadurch ist auch eine Verkürzung auf 3 Jahre Ausbildungszeit möglich.
Zusätzlich eröffnen sich durch die Einbeziehung der Tiefbohrtechnik neue Ausbildungs-bereiche im Bergbau bei gleichzeitiger Absicherung des Fachkräftebedarfs in diesen Betrieben. Die neue Struktur des Ausbildungsberufes mit den beiden Fachrichtungen Tiefbautechnik und Tiefbohrtechnik berücksichtigt dabei das breite Spektrum unter-schiedlicher Unternehmensprofile und die erforderlichen fachlichen Differenzierungen.
Mit der Modernisierung des Berufes ist erstmals auch die Öffnung der Ausbildung für Frauen vorgesehen.

Inkrafttreten

1. August 2009

Berufliche Tätigkeitsfelder
Bergbautechnologen / Bergbautechnologinnen führen bergtechnische Arbeiten im Unter- und Übertagebetrieb aus, beispielsweise

  • im Steinkohlenbergbau,
  • im Kali- und Steinsalzbergbau,
  • im Erzbergbau,
  • in Betrieben der Tiefbohrtechnik,
  • in Betrieben der Untertagedeponien,
  • in sonstigen Betrieben der Rohstoffgewinnung.

Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Bergbautechnologen und Bergbautechnologinnen

  • nehmen Maschinen, Systeme und Anlagen der Bergbautechnik in Betrieb, bedienen und warten sie
  • montieren und demontieren Maschinen, Systeme und Anlagen der Bergbautechnik
  • bearbeiten Werkstoffe und wenden Steuerungstechnik an
  • beurteilen Grubengebäude und analysieren geologische Gegebenheiten
  • führen logistische Prozesse der Transport- und Fördertechnik durch
  • wirken bei der Anpassung und Dimensionierung des bergmännisch hergestellten Hohlraumes mit
  • beachten die Vorschriften des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes
  • arbeiten qualitäts-, team- und prozessorientiert


Bergbautechnologen und Bergbautechnologinnen in der Fachrichtung Tiefbautechnik

  • fahren Grubenbaue auf, unterhalten, verwahren und sichern diese
  • ermitteln bewetterungs- und klimatechnische Gegebenheiten und Anforderungen und leiten entsprechende Maßnahmen ein 
  • wirken bei der  Lagerstättenerschließungen mit
  • wenden Vortriebs- und Gewinnungsverfahren an
  • bringen Versatz und Deponiematerial ein
  • nehmen Fahrungssysteme in- und außerbetrieb und nutzen diese 

Bergbautechnologen und Bergbautechnologinnen in der Fachrichtung Tiefbohrtechnik

  • stellen Bohrlöcher her und kontrollieren diese
  • wirken bei der Bohrlochmessung und Zementierung mit
  • bearbeiten Bohrspülung und setzen sie ein
  • überwachen die Prozessabläufe der Bohrtechnik und der Rohstoffgewinnung

Inhalte der Berufsausbildung

Die Berufsausbildung zum Bergbautechnologen / zur Bergbautechnogin gliedert sich wie folgt (Ausbildungsberufsbild):

Abschnitt A

Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:

  1. Werkstoffbearbeitung
  2. Steuerungstechnik
  3. Heben und Bewegen von Lasten
  4. Montieren, Demontieren, Inbetriebnehmen, Bedienen und Warten von Maschinen, Systemen und Anlagen
  5. Geologie und Gebirgsmechanik, Lagerstättenerschließung, Bergmännische Hohlräume
  6. Gewinnung und Deponierung
  7. Förderung
  8. Logistik und Transport

Abschnitt B

Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Tiefbautechnik:

  1. Bewetterungs- und Klimatechnik
  2. Versatz
  3. Vortriebs- und Gewinnungstechnik
  4. Fahrung

Abschnitt C

Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Tiefbohrtechnik:

  1. Bohrtechnische Ausrüstung
  2. Bohrlochkonstruktion
  3. Bohrlochmessung
  4. Zementierung
  5. Spülungstechnik
  6. Bohrregime
  7. Bohrkontrolle

Abschnitt D

Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:

  1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
  2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
  3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  4. Umweltschutz
  5. Betriebliche und technische Kommunikation
  6. Planen, Organisieren und Durchführen der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse
  7. Qualitätssicherung.

 

Ihr Ansprechpartner/Ihre Ansprechpartnerin im BIBB

Liste der Ansprechpartner für die anerkannten Ausbildungsberufe

Organisationen, die an der Neuordnung beteiligt waren

  • Arbeitgeber

    Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung
    Ollenhauerstraße 4
    53113 Bonn

    Gesamtverband Steinkohle
    Rüttenscheider Str. 1-3
    45128 Essen

  • Arbeitnehmer

    Deutscher Gewerkschaftsbund
    Bereich Berufliche Bildung, Qualifizierung, Forschung
    Thomas Giessler
    Henriette-Herz-Platz 2
    10787 Berlin

    IG Bergbau, Chemie, Energie
    Abt. Bildung/Weiterbildung
    Königsworther Platz 6
    30167 Hannover

  • Bund

    Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
    - Referat Bildungs- und Berufsbildungspolitik,
    gewerblich-technische Berufe -
    53107 Bonn

    Bundesministerium für Bildung
    und Forschung
    - Referat 312 -
    53175 Bonn

     

  • Länder

    Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister
    der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
    Lennéstr. 6
    53113 Bonn

     

Infos/Grafiken/Veröffentlichungen

Verordnung über die Berufsausbildung zum Bergbautechnologen/zur Bergbautechnologin vom 4. Juni 2009, BGBl Teil I, Jahrgang 2009, Nr. 30 vom 17. Juni 2009, S. 1240

Den Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Bergbautechnologe/Bergbautechnologin können Sie unter http://www.kmk.org/bildung-schule/berufliche-bildung/rahmenlehrplaene-zu-ausbildungsberufen-nach-bbighwo/liste.html downloaden.

Anerkennungsdatum/Quelle

Verordnung über die Berufsausbildung zum Bergbautechnologen/zur Bergbautechnologin vom 4. Juni 2009, BGBl Teil I, Jahrgang 2009, Nr. 30 vom 17. Juni 2009, S. 1240

Bekanntmachung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Bergbautechnologen / zur Bergbautechnologin nebst Rahmenlehrplan vom 2. Juli 2009, Bundesanzeiger jahrgang 61, Nummer 120a vom 14. August 2009

Letzte Änderung: 21.08.2009


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Robert-Schuman-Platz 3
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