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Unterscheidung/Abgrenzung Qualifizierungsbausteine/Ausbildungsbausteine

 

Qualifizierungsbausteine (QBS) Ausbildungsbausteine (ABBS) Pilotinitiative

Grundlage: § 69 Abs. 1 BBiG

Grundlage: § 5 Abs. 1, Satz 1, Satz 2; § 11, Abs. 1 BBiG

QB sind inhaltlich und zeitlich abgegrenzte Lerneinheiten, die aus Inhalten anerkannter Ausbildungsberufe entwickelt werden und zur Ausübung einer Tätigkeit befähigen sollen, die Teil einer Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf ist. QB müssen verbindlichen Bezug zum Ausbildungsrahmenplan der jeweiligen Ausbildungsordnung aufweisen.

ABBS sind abgegrenzte und bundesweit standardisierte Einheiten innerhalb der Gesamtstruktur eines Ausbildungsberufsbildes. Die Bausteine sind lernergebnisorientiert (outcomorientiert) gestaltet, d. h. es wird aufgezeigt, was Absolventen nach Bearbeitung eines Bausteines können sollen. Ausbildungsbausteine bilden insgesamt die relevanten berufstypischen und einsatzgebietsübliche Arbeits- und Geschäftsprozesse ab, die das berufliche Handeln der ausgebildeten Fachkräfte in ihrer Gesamtheit maßgeblich bestimmen und die didaktisch (als Lernprozess sinnvoll) abgebildet werden können. Ausbildungsbausteine entstehen aus einer Reformulierung und inhaltlichen Zusammenführung der geltenden Ordnungsmittel: Ausbildungsrahmenplan und Rahmenlehrplan. Die einzelnen ABBS entstehen aus einem ganzheitlichen Ausbildungsberufsbild, umgekehrt repräsentieren sie in ihrer Gesamtheit die Einheit des Berufsbildes und bilden die Berufsbildpositionen vollständig ab.

Ziel: durch die Vermittlung von Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit an eine Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf heranzuführen (§ 1, Abs. 2 BBiG)

  • stellen nur eine Auswahl bzw. Ausschnitt der zu erwerbenden Fertigkeiten und Kenntnisse einer Berufsausbildung dar
  • Bei erfolgreicher Teilnahme besteht individuelle Option auf Verkürzung der Ausbildungszeit
  • Mit den QB kann kein Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf erzielt werden

Ziel: durch den Einsatz der ABBS soll ausbildungsfähigen, aber marktbenachteiligten Jugendlichen eine Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf ermöglicht werden.

  • Ziel ist Erwerb der vollen beruflichen Handlungsfähigkeit gem. § 1 Abs.3 BBiG. unter Beibehaltung der entsprechenden Prüfungsregelungen.

Dokumentation/Zertifizierung:
Bei Erreichen des Qualifizierungsziels stellt der Anbieter der Berufsausbildungsvorbereitung ein Zeugnis bzw. bei Nicht-Erreichen eine Teilnahmebescheinigung aus.

Dokumentation/Zertifizierung:
Eine Absolvierung von Teilelementen ist nicht vorgesehen, die Prüfung erfolgt im Rahmen der vorgesehenen Prüfungsregelegungen. Eine Bescheinigung über absolvierte Bausteine ist möglich, analog zu den Regelungen beim Einsatz der Qualifizierungsbausteine. Weitergehende Regelungen stehen noch aus.

Zielgruppe: lernbeeinträchtigte oder sozial benachteiligte Personen, deren Entwicklungsstand eine erfolgreiche Ausbildung in einem anerkannten Ausbildung noch nicht erwarten lässt (§ 68 Abs.1 BBiG)

Zielgruppe: ausbildungsfähige Jugendliche in Warteschleifen, Altbewerber/Altbewerberinnen. Ein weiterer Einsatz ist nach der Qualifizierungsinitiative möglich, Einzelheiten dazu stehen noch aus.

Der zeitliche Umfang der QB beträgt mindestens 140 und höchstens 420 Stunden.

Zeitumfang von ABBS zwischen 4 und 12 Monaten.

Qualifizierungsziel bei QB soll so gewählt werden, dass es durch die Zielgruppe bewältigt werden kann. Es sind erforderliche Tätigkeiten zu bestimmen, die zur Zielerreichung gelernt werden müssen. Für diese Tätigkeiten muss eine Zuordnung zu den Fertigkeiten und Kenntnissen des Ausbildungsberufes erfolgen

Die Schneidung der Ausbildungsbausteine erfolgt anhand berufstypischer und einsatzüblicher Arbeits- und Geschäftsprozesse. Dabei sind die Prinzipien der Handlungsorientierung (vollständige Handlung) mit den Dimensionen Fach-, Methoden-, Sozial- und Personalkompetenz durchgängig berücksichtigt.

QB führen zu keinem Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf.

Durch die vorgesehene Absolvierung aller Bausteine einschl. der vorgesehenen Kammerprüfung führt zu einem anerkannten Abschluss.

QB können ohne das Einvernehmen mit den Sozialparteien entwickelt werden.

ABBS sind möglichst mit betrieblichen und schulischen Experten zu entwickeln.

QB sind stark ausgerichtet auf die fachliche Vermittlung von Grundlagen; theoretische Vermittlung des Lernortes Schule eher zweitrangig.

ABBS repräsentieren die Lernergebnisse der geltenden Ordnungsmittel Ausbildungsrahmenplan und Rahmenlehrplan. Diese Entsprechungen sind darzustellen und zu belegen.


Problem- bzw. Abstimmungsbereiche zwischen Qualifizierungsbausteinen und Ausbildungsbausteinen

  • Eine mögliche Verdrängung der Qualifizierungsbausteine durch Ausbildungsbausteine ist nicht ausgeschlossen; und nach den IKBB-Leitlinien ausdrücklich erwünscht.
  • Bei einem Einsatz von Ausbildungsbausteinen für die (jetzige) Zielgruppe der Qualifizierungsbausteine sind Begleitmaßnahmen zur Förderung der Zielgruppen unerlässlich.

Letzte Änderung: 01.12.2008

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