Hinweis: Mit der Tastenkombination (‚Alt‘ + ‚0‘) können Sie jederzeit zum folgenden Schnellmenü springen.
Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen sind in Deutschland gegenwärtig die größte Einzelemissionsquelle fluorierter Treibhausgase. Gewichtet auf den Treibhauseffekt betrug die Emission aus diesen Anlagen in Deutschland im Jahr 2008 3,5 Millionen Tonnen CO2. Zur Verminderung von klimaschädigenden Treibhausgasen in der Atmosphäre fordert die EU in einer Verordnung, dass nach dem 4. Juli 2010 nur noch sachkundiges Personal Tätigkeiten zur Rückgewinnung von Kältemitteln aus Kfz-Klimaanlagen durchführen darf. Beschäftigte in der Branche können durch eine Teilnahme an einem Trainingsprogramm den erforderlichen Sachkundenachweis erwerben.
Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat im Auftrag des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) und des Umweltbundesamtes untersucht, ob die Ausbildung in einem fahrzeugtechnischen Beruf ausreicht, um die von der EU geforderte Sachkunde zu erwerben. Dazu wurden die Ausbildungsrahmenpläne, Rahmenlehrpläne und Lehrpläne der Überbetrieblichen Ausbildung mit den in der Verordnung geforderten Mindeststandards für Ausbildungsprogramme abgeglichen. Das Gutachten zum "Abgleich der Mindestanforderungen nach der Verordnung (EG) Nr. 307/2008 mit den Aus- und Fortbildungsregelungen in den fahrzeugtechnischen Berufen" kommt zu dem Ergebnis, dass aufgrund der technikoffenen Formulierung der Dokumente auf eine verbindliche Vermittlung der erforderlichen Sachkunde für Arbeiten zur Rückgewinnung von fluorierten Treibhausgasen aus Kfz-Klimaanlagen im Rahmen der Ausbildung nicht geschlossen werden kann. Die Auseinandersetzung mit Klimaanlagen ist kein Prüfungsbestandteil.
Um die geforderten Mindeststandards zu erreichen, empfiehlt das BIBB daher eine bundesweit einheitliche, eintägige Schulung, deren theoretische und praktische Inhalte auf den Vorgaben der EU basieren. Am Ende einer solchen Schulung sollte ein Abschlusstest stehen, der die Inhalte abbildet, aber nicht benotet werden muss. Erfolgreiche Teilnehmer erhalten dann die Sachkundebescheinigung.
Ansprechpartnerin im BIBB:
Barbara-Ch. Schild; Tel.: 0228/107-2229
Abbildung vergrößernSeit dem 1. August 2003 kann in fünf neuen fahrzeugtechnischen Berufen ausgebildet werden.
Kraftfahrzeugmechatroniker/ -in
Zweiradmechaniker/ -in
Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/ -in
Mechaniker/ -in für Karosserieinstandhaltungstechnik
Mechaniker/ -in für Land- und Baumaschinentechnik
Kfz-Servicemechaniker/ -inAuszubildende im Bereich der fahrzeugtechnischen Berufe können die neue gestreckte Gesellen-/Abschlussprüfung absolvieren, die zur Erprobung erlassen wurde. Das Bundesinstitut für Berufsbildung evaluiert diese neue Prüfungsform.
Ziel ist es, früh Erfahrungen mit der neuen Prüfungsstruktur und ihrer konkreten Umsetzung zu gewinnen und gegebenenfalls notwendige Folgerungen zu ziehen.
Die Evaluation zu Teil 1 der gestreckten Gesellen-/Abschlussprüfung ist mit großer Unterstützung durch die Ausbildungsverantwortlichen in Kammern, Berufsschulen und Betrieben sowie durch die Auszubildenden selbst nun abgeschlossen und lässt erkennen, dass die neue Prüfungsform sehr positiv beurteilt wird.
Die gesamten Untersuchungsergebnisse sind in Heft 82 der "Wissenschaftlichen Diskussionspapiere des Bundesinstituts für Berufsbildung" veröffentlicht.
Weitere Informationen zur Gestreckten Abschussprüfung finden Sie in der Wissenslandkarte des BIBB
Das BIBB bedankt sich bei allen Beteiligten für das große Engagement bei der Durchführung der Untersuchung!
Letzte Änderung: 11.10.2011