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BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit
Technischer Modellbauer/Technische Modellbauerin
Industrie und Handwerk
Die Berufsausbildung gliedert sich in gemeinsame Ausbildungsinhalte und in die Ausbildung in einer der Fachrichtungen:
1. Gießerei,
2. Karosserie und Produktion,
3. Anschauung
3 1/2 Jahre
Die Ausbildung erfolgt im Betrieb und in der Berufsschule
1. August 2009
Berufliche Tätigkeitsfelder
Technische Modellbauer/Technische Modellbauerinnen der Fachrichtung Karosserie und Produktion arbeiten in Betrieben des Modell-, Formen-, Lehren- und Musterbaus sowie in Betrieben des Automobil- und Fahrzeugbaus.
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
(1) Gegenstand der Berufsbildung sind mindestens die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage) aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit). Eine von dem Ausbildungsrahmenplan abweichende Organisation der Ausbildung ist insbesondere zulässig, soweit betriebspraktische Besonderheiten die Abweichung erfordern.
(2) Die Berufsausbildung gliedert sich wie folgt:
Abschnitt A
Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
Abschnitt B
Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Gießerei:
Abschnitt C
Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Karosserie und Produktion:
Abschnitt D
Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Anschauung:
Abschnitt E
Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
Liste der Ansprechpartner für die anerkannten Ausbildungsberufe
Arbeitgeber
Zentralverband des Deutschen
Handwerks
Mohrenstraße 20/21
10117 Berlin
Kuratorium der Deutschen Wirtschaft
für Berufsbildung
Ollenhauerstraße 4
53113 Bonn
Deutscher Industrie- und Handels-
kammertag (DIHK)
Breite Straße 29
10178 Berlin
Bundesvereinigung der Deutschen
Arbeitgeberverbände
Haus der Deutschen Wirtschaft
Breite Straße 29
10178 Berlin
Arbeitgeberverband Gesamtmetall
Voßstraße 16
10117 Berlin
Arbeitnehmer
IG Metall Vorstand
- Ressort Bildungs- und
Qualifizierungspolitik -
60519 Frankfurt
Deutscher Gewerkschaftsbund
- Bundesvorstand -
Henriette-Herz-Platz 2
10178 Berlin
Bundesinnungsverband des Deutschen
Modellbauerhandwerks
Kreuzstraße 108
44137 Dortmund
Bund
Bundesministerium für Bildung
und Forschung
- Referat 312 -
53175 Bonn
Bundesministerium für Wirtschaft
und Technologie
- Referat II B 4 -
53107 Bonn
Länder
Sekretariat der Ständigen Konferenz
der Kultusminister der Länder in der
Bundesrepublik Deutschland
Lennéstraße 6
53113 Bonn
Den Rahmenlehrplan können Sie unter http://www.kmk.org/bildung-schule/berufliche-bildung/rahmenlehrplaene-zu-ausbildungsberufen-nach-bbighwo/liste.html downloaden.
Verordnung über die Berufsausbildung zum Technischen Modellbauer/zur Technischen Modellbauerin vom 27. Mai 2009, BGBl Jahrgang 2009 Teil I Nr. 29 vom 4. Juni 2009, S. 1187
Bekanntmachung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Technischen Modellbauer/zur Technischen Modellbauerin nebst Rahmenlehrplan vom 2. Juli 2009, Bundesanzeiger Jahrgang 61 Nummer 132a vom 4. September 2009
Berichtigung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Technischen Modellbauer/zur Technischen Modellbauerin vom 19. August 2009 "Die Verordnung über die Berufsausbildung zum Technischen Modellbauer/zur Technischen Modellbauerin vom 27. Mai 2009 (BGBl. I S. 1187) ist wie folgt zu berichtigen:
§ 13 Absatz 1 Nummer 3 muss wie folgt lauten: "3. Prüfungsbereich Planung und Gestaltung 15 Prozent,"
Veröffentlicht in: Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 25. August 2009
Letzte Änderung: 10.09.2009