Gremien
Hauptausschuss (HA)
Der Hauptausschuss (HA) ist Organ des BIBB und zugleich gesetzliches Beratungsorgan der Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der beruflichen Bildung. Im HA wirken mit gleichem Stimmenanteil Beauftragte der Arbeitgeber und Gewerkschaften, der Länder und des Bundes ("Bänke") zusammen. Jede dieser vier Bänke hat - unabhängig von der Zahl ihrer Mitglieder - acht Stimmen, die Stimmen des Bundes werden von seinen fünf Mitgliedern immer einheitlich abgegeben. Beratend können an den Entscheidungen je ein Beauftragter oder eine Beauftragte der Bundesanstalt für Arbeit und der auf Bundesebene tätigen kommunalen Spitzenverbände mitwirken.
Der HA beschließt das Mittelfristige und das Jährliche Forschungsprogramm, er stellt den Haushaltsplan des Instituts fest, er entlastet den Präsidenten, gibt Empfehlungen zur Förderung und Weiterentwicklung der Berufsbildung und kann zum Entwurf des jährlichen Berufsbildungsberichts der Bundesregierung Stellung nehmen. Außerdem nimmt er zu sämtlichen Ausbildungsordnungen und Rechtsverordnungen des Bundes für Fortbildungsprüfungen Stellung.
Ein Ständiger Unterausschuss, dem sechzehn Mitglieder des Hauptausschusses - vier pro Bank - angehören, bereitet die Sitzungen des Hauptausschusses vor und führt zwischen den Sitzungen dessen Geschäfte. Zwei weitere Unterausschüsse wurden zur Berufsbildungsforschung im BIBB und zur jährlichen Beratung des Entwurfs des Berufsbildungsberichts bzw. des BIBB-Haushalts eingerichtet.
Weitere Informationen zum Hauptausschuss
AFbM - Ausschuss für Fragen behinderter Menschen
Der Ausschuss für Fragen behinderter Menschen ist ein gesetzlicher Unterausschuss des Hauptausschusses. Er berät das BIBB bei seinen Aufgaben auf dem Gebiet der beruflichen Bildung behinderter Menschen (§ 95 BBiG). Er hat darauf hinzuwirken, dass deren besonderen Belange in der beruflichen Bildung berücksichtigt werden. Der Ausschuss besteht aus 17 Mitgliedern.
Außerdem gibt es HA-Arbeitsgruppen, die zu bestimmten Themen Entscheidungen des Hauptausschusses vorbereiten.
Weitere Informationen zum Ausschuss für Fragen behinderter Menschen
Wissenschaftlicher Beirat
Der Wissenschaftliche Beirat berät die beiden Organe des BIBB, den Hauptausschuss und den Präsidenten, durch Stellungnahmen und Empfehlungen zur Forschungsarbeit des BIBB, insbesondere zum Forschungsprogramm, zur Zusammenarbeit des Instituts mit Hochschulen und anderen Forschungseinrichtungen sowie zu den jährlichen Berichten über die wissenschaftlichen Ergebnisse des BIBB (§ 94 BBiG). Er beurteilt die wissenschaftliche Qualität von Forschungsprojekten und die wissenschaftliche Tragfähigkeit der Forschungsprogramme. Dem Beirat gehören sieben anerkannte Fachleute auf dem Gebiet der Berufsbildungsforschung aus dem In- und Ausland an.




