Grundlagen der Erhebung
Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) führt im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) seit 1976 jährlich die Erhebung über neu abgeschlossene Ausbildungsverträge zum 30. September durch. Sie ist ein wichtiger Bestandteil für die Vorbereitung des jährlich zu erstellenden Berufsbildungsberichtes der Bundesregierung.
Bis zum 31. März 2005 bildete der §3 des Berufsbildungsförderungsgesetzes (BerBiFG) die gesetzliche Grundlage für die Erhebung. Mit Inkrafttreten des novellierten Berufsbildungsgesetzes (BBiG) zum 01. April 2005 enthält §86 die Eckwerte für die Erhebung und die Grundlagen für die Analysen, die für die Bildungsberichterstattung erstellt werden.
Auszug aus dem Berufsbildungsgesetz
- § 86 - Berufsbildungsbericht -
(1)
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat Entwicklungen in der beruflichen Bildung ständig zu beobachten und darüber bis zum 1. April jeden Jahres der Bundesregierung einen Bericht (Berufsbildungsbericht) vorzulegen. In dem Bericht sind Stand und voraussichtliche Weiterentwicklungen der Berufsbildung darzustellen. Erscheint die Sicherung eines regional und sektoral ausgewogenen Angebots an Ausbildungsplätzen als gefährdet, sollen in den Bericht Vorschläge für die Behebung aufgenommen werden.
(2) Der Bericht soll angeben
1. für das vergangene Kalenderjahr
a) auf der Grundlage von Angaben der zuständigen Stellen die in das Verzeichnis der Berufs-ausbildungsverhältnisse nach diesem Gesetz oder der Handwerksordnung eingetragenen Berufsausbildungsverträge, die vor dem 1. Oktober des vergangenen Jahres in den vorangegangenen zwölf Monaten abgeschlossen worden sind und am 30. September des vergangenen Jahres noch bestehen, sowie
b) die Zahl der am 30. September des vergangenen Jahres nicht besetzten, der Bundesagentur für Arbeit zur Vermittlung angebotenen Ausbildungsplätze und die Zahl der zu diesem Zeitpunkt bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldeten Ausbildungsplätze suchenden Personen;
2. für das laufende Kalenderjahr
a) die bis zum 30. September des laufenden Jahres zu erwartende Zahl der Ausbildungsplätze suchenden Personen,
b) eine Einschätzung des bis zum 30. September des laufenden Jahres zu erwartenden Angebots an Ausbildungsplätzen.
Die Daten aus der BIBB-Erhebung zum 30. September bilden gemeinsam mit den Daten aus der Ausbildungsmarktstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) eine wichtige Grundlage für die aktuelle Analyse des Ausbildungsstellenmarktes und die jährliche Ausbildungsmarktbilanz.
Die Ergebnisse aus der Erhebung und die darauf aufbauenden Analysen fließen in zahlreiche Veröf-fentlichungen und Forschungsprojekte wie die in die aktuelle Bildungsberichterstattung Berufsbil-dungsbericht der Bundesregierung (http://www.bmbf.de/de/berufsbildungsbericht.php) und den Datenreport zum Berufsbildungsbericht (http://datenreport.bibb.de/) ein.
Stand der Information: März 2011




