Sie befinden sich hier:

Sprachversion:

 

Seite vorlesen Pharmakant/Pharmakantin - neue Ausbildungsverordnung in Kraft seit 1. August 2009!

Ausbildungsberufsbezeichnung

Pharmakant/Pharmakantin - neue Ausbildungsverordnung in Kraft seit 1. August 2009!

Ausbildungsbereich

Industrie

Struktur des Ausbildungsberufs

Die Berufsausbildung gliedert sich in Pflicht- und Wahlqualifikationen

Ausbildungsdauer

3 Jahre und 6 Monate
Die Berufsausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.

Inkrafttreten

1. August 2009

Ihr Ansprechpartner/Ihre Ansprechpartnerin im BIBB

Liste der Ansprechpartner für die anerkannten Ausbildungsberufe

Organisationen, die an der Neuordnung beteiligt waren

Infos/Grafiken/Veröffentlichungen

Den Rahmenlehrplan können Sie unter http://www.kmk.org/bildung-schule/berufliche-bildung/rahmenlehrplaene-zu-ausbildungsberufen-nach-bbighwo/liste.html downloaden.

Anerkennungsdatum/Quelle

Verordnung über die Berufsausbildung zum Pharmakanten/zur Pharmakantin vom 10. Juni 2009, BGBl Jahrgang 2009 Teil I Nr. 33 vom 24. Juni 2009

Letzte Änderung: 10.09.2009


Tools:


Herausgeber: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Der Präsident
Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn
http://www.bibb.de

Copyright: Die veröffentlichten Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.
Namentlich gekennzeichnete Beiträge stellen nicht unbedingt die Meinung des Herausgebers dar.