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BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit
Pharmakant/Pharmakantin - neue Ausbildungsverordnung in Kraft seit 1. August 2009!
Industrie
Die Berufsausbildung gliedert sich in Pflicht- und Wahlqualifikationen
3 Jahre und 6 Monate
Die Berufsausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.
1. August 2009
Liste der Ansprechpartner für die anerkannten Ausbildungsberufe
Den Rahmenlehrplan können Sie unter http://www.kmk.org/bildung-schule/berufliche-bildung/rahmenlehrplaene-zu-ausbildungsberufen-nach-bbighwo/liste.html downloaden.
Verordnung über die Berufsausbildung zum Pharmakanten/zur Pharmakantin vom 10. Juni 2009, BGBl Jahrgang 2009 Teil I Nr. 33 vom 24. Juni 2009
Letzte Änderung: 10.09.2009