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Unsere Sammlung der häufig gestellten Fragen hilft Ihnen weiter
Buchhändler/Buchhändlerin
Industrie und Handel
Ausbildungsberuf mit Differenzierung in Wahlqualifikationseinheiten
3 Jahre
Die große Dynamik in der Buch- und Medienbranche hat sich auch auf die Qualifikationsanforderungen der Unternehmen in der Branche ausgewirkt. Durch die Aktualisierung des Ausbildungsberufs soll jungen Menschen eine moderne und zukunftsorientierte Ausbildung angeboten werden, die ihrer Begeisterung für Literatur ebenso wie ihrem Interesse an anspruchsvollen beratenden Tätigkeiten in einer vielseitigen Branche entspricht.
Die zentralen Aspekte der Modernisierung sind neben der Einbindung neuer Vertriebswege (E-Commerce) auch die stärkere Berücksichtigung der Kundenorientierung, Kundenbindung und des Marketings sowie die Integration von Wahl- und Zusatzqualifikationen in die neue Ausbildungsordnung.
Durch die Integration der Wahl- und Zusatzqualifikationen wird das zuvor bestehende Strukturmodell des Ausbildungsberufes in drei Schwerpunkte Sortiment, Verlag und Antiquariat aufgelöst. Die drei Schwerpunkte wurden in drei sechsmonatige Wahlqualifikationseinheiten überführt. Diese Wahlqualifikationseinheiten beinhalten nun jeweils sehr spezifische Kompetenzanforderungen der drei zentralen Tätigkeitsbereiche eines Buchhändlers bzw. einer Buchhändlerin. Neben den sechsmonatigen wurden drei weitere dreimonatige Wahlqualifikationseinheiten entwickelt, die den künftigen Anforderungen der Buchbranche an ihre Fachkräfte entsprechen und den Auszubildenden eine individuelle Schwerpunktsetzung in Übereinstimmung mit ihrem jeweiligen betrieblichen Kontext ermöglichen. Diese dreimonatigen Wahlqualifikationseinheiten qualifizieren die Auszubildenden alternativ in den Bereichen Gestaltung einer spezifischen Warengruppe, Buchhändlerische Projekte oder Buchhändlerisches E-Business.
Die nicht gewählten dreimonatigen Wahlqualifikationen stehen allen Auszubildenden als Zusatzqualifikationen zur Verfügung. Damit wurde von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Zusatzqualifikationen nach § 49 BBiG in einen anerkannten Ausbildungsberuf aufzunehmen. Grundsätzlich dienen Zusatzqualifikationen der Förderung leistungsstarker Auszubildender, die schon während der Ausbildung ihr Profil ausbauen und erweitern wollen, indem sie über die Ausbildung hinausgehende Qualifikationen erwerben, die in einer gesonderten mündlichen Prüfung abgenommen und in einem entsprechenden Zeugnis dokumentiert werden. Die Prüfung umfasst die Inhalte der als Zusatzqualifikation gewählten Wahlqualifikation, sie wird in Form eines auftragsbezogenen Fachgesprächs gestaltet.
Der Rahmenlehrplan wurde so gestaltet, dass die Möglichkeit einer gemeinsamen Beschulung im ersten Ausbildungsjahr mit den Kaufleuten im Einzelhandel grundsätzlich besteht. Dies ist jedoch lediglich als Option zu verstehen, falls in bestimmten Regionen keine buchhandelsspezifischen Fachklassen eingerichtet werden können. Damit wurde der Forderung nach Bildung von Berufsgruppen gemäß den Leitlinien des Innovationskreises Berufliche Bildung (IKBB) entsprochen.
1. August 2011
Berufliche Tätigkeitsfelder
Buchhändler/Buchhändlerinnen sind in Buchhandlungen, Buchverlagen, Antiquariaten und im Zwischenbuchhandel sowie im Versandbuchhandel und in Online-Shops tätig.
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Die Berufsausbildung zum/zur Buchhändler/in gliedert sich wie folgt (Ausbildungsberufsbild):
Abschnitt A
Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
Abschnitt B
Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in einer der sechsmonatigen Wahlqualifikationseinheiten:
Abschnitt C
Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in einer der dreimonatigen Wahlqualifikationseinheiten:
Abschnitt D
Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
Liste der Ansprechpartner für die anerkannten Ausbildungsberufe
Arbeitgeber
Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung (KWB)
Ollenhauerstr. 4
53113 Bonn
Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V.
Großer Hirschgraben 17-21
60311 Frankfurt am Main
Arbeitnehmer
Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (Ver.di)
Bundesverwaltung
Ressort 19-Bereich Berufsbildungspolitik
Potsdamer Platz 10
10785 Berlin
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)
Bundesvorstand
Henriette-Herz-Platz 2
10187 Berlin
Bund
Bundesinstitut für Berufsbildung
Robert-Schumann-Platz 3
53175 Bonn
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI)
Scharnhorststr. 34-37
10115 Berlin
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Heinemannstr. 2
53175 Bonn
Länder
Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister
der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
Lennéstr. 6
53113 Bonn
Federführung in der KMK für die Erarbeitung des Rahmenlehrplans: Land Bayern
Aktuelle Ausbildungsstellenangebote in der Jobbörse bei der Bundesagentur für Arbeit (Link: http://www.arbeitsagentur.de/nn_27908/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A012-SIE-Betrieb/Allgemein/Jobboerse-Datenschutz-Info.html)
Weitere Informationen zum Ausbildungsberuf im BerufeNet bei der Bundesagentur für Arbeit unter http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/index.jsp
Potentielle Ausbildungsbetriebe erhalten eine Ausbildungsberatung durch ihre zuständige Industrie- und Handelskammer unter http://www.ihk.de/ bzw. ihre zuständige Handwerkskammer unter http://www.zdh.de/.
Einen Musterausbildungsvertrag sowie -plan erhalten Sie demnächst beim DIHK http://www.dihk.de/ (unter: Aus- und Weiterbildung/Ausbildungsberatung/ Ausbildungsberufe/ Neue Ausbildungsberufe)
Hinsichtlich des Rahmenlehrplanes sowie den Beschulungen wenden Sie sich bitte an die
Kultusministerkonferenz (Link: http://www.kmk.org/bildung-schule/berufliche-bildung.html)
bzw. an ihr zuständiges Landeskultusministerium unter folgendem Link: http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=580
Verordnung über die Berufsausbildung zum Buchhändler und zur Buchhändlerin vom 15. März 2011, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 11, ausgegeben zu Bonn am 21. März 2011
Bekanntmachung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Buchhändler und zur Buchhändlerin nebst Rahmenlehrplan vom 6. April 2011, Bundesanzeiger Jahrgang 63 Nummer 90a vom 16. Juni 2011
Letzte Änderung: 30.06.2011