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Ausbildungsberufsbezeichnung

Papiertechnologe/Papiertechnologin

Ausbildungsdauer

3 Jahre
Die Berufsausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.

Inkrafttreten

Ihr Ansprechpartner/Ihre Ansprechpartnerin im BIBB

Liste der Ansprechpartner für die anerkannten Ausbildungsberufe

Organisationen, die an der Neuordnung beteiligt waren

Infos/Grafiken/Veröffentlichungen

Anerkennungsdatum/Quelle

Verordnung über die Berufsausbildung zum Papiertechnologen/zur Papiertechnologin vom 20. April 2010, BGBl I Jg. 2010 Nr. 17 vom 28. Apri 2010, S. 436

Letzte Änderung: 09.06.2010


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