Gegenstand der Erhebung
Bei der "BIBB-Erhebung über neu abgeschlossene Ausbildungsverträge zum 30. September" eines jeden Jahres werden die Ausbildungsverträge erfasst, die in den vorangegangenen zwölf Monaten neu abgeschlossen wurden (bezogen auf den Berichtszeitraum für den Berufsbildungsbericht - vgl. dazu §86 BBiG und zum 30. September des Erhebungsjahres noch bestehen. Ausbildungsverträge, die innerhalb dieser zwölf Monate abgeschlossen und im gleichen Zeitraum vorzeitig wieder aufgelöst wurden, werden nicht gezählt. Entscheidend für die Zusammenstellung der Daten ist das Datum des Vertragsabschlusses, welches gemäß §34 BBiG (2) Ziffer 5 in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse aufgenommen wird und damit von den zuständigen Stellen als Selektionskriterium herangezogen werden kann.
Die Daten werden auf Ebene der Arbeitsagenturbezirke erhoben und in den regionalen Gliederungen Bund, Ost, West, Länder und Arbeitsagenturbezirke ausgewiesen. Eine Differenzierung nach Städten, Gemeinden, Landkreisen und Verwaltungseinheiten ist nicht möglich.
Seit 2002 werden die Daten geschlechtsspezifisch differenziert erfasst.
Mit der Erhebung 2004 wurde die Einzelberufserfassung eingeführt und die bis dahin praktizierte Erfassung in Sammel- und Restgruppen abgelöst. Lediglich die Ausbildungsverträge für Menschen mit Behinderungen (Ausbildungen nach §66 BBiG und §42m HwO) werden in den Bereichen Industrie und Handel, Handwerk, Landwirtschaft sowie öffentlicher Dienst in der Sammelgruppe "Behindertenberufe" erfasst.
Mit der Einzelberufserfassung wird das Konzept umgesetzt, die Ausbildungsberufe (ggf. mit Fachrichtungen) für die verschiedenen Zuständigkeitsbereiche einzeln zu erfassen. Das bedeutet, dass ein Ausbildungsberuf, der in verschiedenen Bereichen ausgebildet werden kann, für jeden dieser Bereiche einzeln aufgeführt wird. Bsp.: Der Automobilkaufmann/-frau wird in den Bereichen Industrie und Handel und im Handwerk ausgebildet - damit wird er als Erhebungsberuf zweimal ausgewiesen - Automobilkaufmann/-frau (IH) und Automobilkaufmann/-frau (HW). Bei den Auswertungen auf Berufsebene werden die Informationen zu den Erhebungsberufen (inkl. der Fachrichtungen) zusammengefasst - hier wird auf eine Unterteilung zwischen den Bereichen verzichtet.
Zur Verbesserung der Datenlage hinsichtlich der Ermittlung der überwiegend betrieblich finanzierten Ausbildungsangebote im Vergleich zu den überwiegend öffentlich finanzierten Ausbildungsangeboten wurde mit der Erhebung 2009 das Merkmal "Finanzierungsform" als festes Erhebungsmerkmal eingeführt.
Bei der Erfassung und Auswertung der Meldungen zu neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen werden Anschlussverträge i.S. des Erhebungskonzeptes nicht als Neuabschlüsse berücksichtigt - sie werden jedoch in einer Tabelle gesondert ausgewiesen.
In die Erhebung werden Verträge von Praktikanten, Umschülern und Verträge über Einstiegsqualifizierungen (EQ-Verträge) nicht einbezogen.
Die Vorbereitung und Durchführung der Erhebung wird mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und Vertretern der Spitzenverbände von Industrie und Handel, Handwerk sowie den Freien Berufen abgestimmt.
Stand der Informationen: März 2011




