Angebot und Nachfrage
Angebot
Ausgehend von §86 Berufsbildungsgesetz (BBiG) wird das Ausbildungsplatzangebot aus der Zahl der zwischen dem 01. Oktober und dem 30. September des Folgejahres neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge zuzüglich der bei den Arbeitsagenturen gemeldeten Ausbildungsstellen, die am 30. September noch nicht besetzt waren, errmittelt.
Nachfrage
Die Ausbildungsplatznachfrage ergibt sich aus der Zahl der im gleichen Zeitraum neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge zuzüglich der am 30. September bei den Arbeitsagenturen gemeldeten, noch Ausbildungsplätze suchenden Personen. Die Berechnungen der Ausbildungsplatznachfrage (und darauf aufbauend die der Angebots-Nachfrage-Relation (ANR) erfolgen seit der Erhebung 2009 zum einen nach der alten ("klassischen") und zum anderen nach einer erweiterten Definition: Der Unterschied besteht dabei in der Berücksichtigung der erfolglosen, zum 30. September noch weiter suchenden Ausbildungsplatznachfrager. Die BA weist hier zum einen Daten zu den weiter suchenden, "unversorgten Bewerber/-innen" (ohne Verbleib in einer Alternative) aus und zum anderen Daten zu den Bewerber/-innen, die aus einer alternativen Verbleibsmöglichkeit weiter nach einer Ausbildungsstelle suchen ("Bewerber mit Alternative zum 30.09."). Bei der Nachfrageberechnung und bei der ANR nach alter Definition bleiben die weiter suchenden "Bewerber mit Alternative zum 30.09." unberücksichtigt ("klassische ANR"); bei der Nachfrageberechnung nach erweiterter Definition werden auch diese Bewerber/-innen berücksichtigt, so dass sich eine "erweiterte ANR" als rechnerische Größe ergibt.
Nachfrage nach alter Definition
neu abgeschlossene Ausbildungsverträge + unversorgte Bewerber ohne Alternative;
Nachfrage nach erweiterter Definition
neu abgeschlossene Ausbildungsverträge + unversorgte Bewerber ohne Alternative + weiter suchende Bewerber mit Alternative
ANR
Die Angebots-Nachfrage-Relation gibt wieder, wie viele Ausbildungsstellenangebote rechnerisch auf 100 Nachfrager entfallen. Die Änderungen bei der Ermittlung der rechnerischen Größe "Nachfrage" bedingen, dass sowohl eine ANR in alter ("klassischer") als auch in der erweiterten Form ausgewiesen wird.
Angebots- und Nachfragedefinition orientieren sich an Größen, die statistisch nachweisbar sind. Es gibt darüber hinaus auch Nachfragen nach und Angebote von Ausbildungsplätzen, die in diesen Abgrenzungen nicht erfasst werden und gesondert erforscht werden müssen.
Weitere Informationen finden Sie unter http://www.bibb.de/de/wlk8237.htm.
Stand der Informationen: März 2011




