Überbetriebliche Berufsbildungsstätten (ÜBS)
Am 11. Juli 2009 ist eine neue Richtlinie für die Förderung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) und Kompetenzzentren in Kraft getreten.
Die Neufassung der "Richtlinien für die Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) und ihrer Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren" vom 15. Sept. 2005 war erforderlich geworden, um Erfahrungen aus der bisherigen Förderpraxis aufzugreifen und den Spielraum der ÜBS bei der Wahrnehmung ihrer zunehmend multifunktionalen Aufgaben zu erweitern.
Eine wesentliche Neuerung ist die Verständigung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) auf eine "Gemeinsame Förderrichtlinie". Künftig werden die Bundesmittel grundsätzlich nur noch von einer Stelle vergeben. Die Zweckbestimmung des zu fördernden Projekts ist maßgeblich für die Zuständigkeit. Dienen die zu fördernden Investitionen überwiegend der Ausbildung, ist das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) zuständig; sollen sie überwiegend für Fort- und Weiterbildung genutzt werden, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Ein vereinfachtes Erhebungsverfahren von Nutzung und Auslastung soll es dem Antragsteller ermöglichen, die Frage der Zuständigkeit bereits bei Antragstellung zu klären.
Der multifunktionale Charakter vieler Bildungsstätten wird durch die neuen Förderbestimmungen nicht beeinträchtigt. Vielmehr werden Aktivitäten der ÜBS auf dem Gebiet der Berufsorientierung und Berufsvorbereitung künftig durch Anrechnung auf die Ausbildung anerkannt und unterstützt.
Auch Kompetenzzentren können eine verbesserte Förderung erhalten. Die Aufbauphase kann statt bis zu drei Jahren künftig bis zu vier Jahre gefördert werden. Die Entwicklung von berufspädagogischen Leitprojekten wird stärker unterstützt, indem der Förderzeitraum von höchstens zwei Jahren auf maximal drei Jahre ausgedehnt wird. Falls von der Wirtschaft die Entwicklung innovativer Qualifizierungsangebote zur Vermittlung neuer Technologien für dringend erforderlich gehalten wird, kann künftig ein weiteres Leitprojekt gefördert werden. Die Rolle der Kompetenzzentren als "Leuchttürme" und Innovationsmotoren für wirtschaftlich notwendige Qualifizierungsmaßnahmen wird nach dem Willen des BMBF damit noch gestärkt.
Die Entwicklung einer ÜBS zu einem Kompetenzzentrum kann sowohl vom BAFA wie vom BIBB gefördert werden. Über die jeweilige Förderzuständigkeit entscheidet die inhaltliche Ausrichtung des Kompetenzzentrums. Kompetenzzentren, die aus Mitteln des BMWi gefördert werden, dienen vorrangig dem Technologietransfer und der Entwicklung moderner Management- und Qualifizierungskonzepte. Ziel der Förderung durch das BMWi ist es, handwerklichen Betrieben zur Verbesserung ihrer Wettbewerbschancen rascher Zugang zu neuen Technologien und Verfahren zu verschaffen.
Kompetenzzentren, die vorrangig die Entwicklung innovativer berufspädagogischer Konzepte zum Ziel haben, fallen in die Förderzuständigkeit des BMBF. Dem Aufbau der für ein Kompetenzzentrum erforderlichen Strukturen nach dem Modell der "neun Handlungsfelder" kann eine zweite Förderphase, die Entwicklung eines berufspädagogischen Leitprojektes, folgen. Diese Fördermöglichkeit, die allen evaluierten Kompetenzzentren offensteht, bietet allerdings nur das BMBF.
Die - nach dem Willen des BMBF als "Leuchttürme" agierenden - Kompetenzzentren entwickeln Leitprojekte, in denen fachliche Inhalte nach modernsten Methoden des Kompetenzerwerbs aufbereitet und anderen Berufsbildungsstätten zur Verfügung gestellt werden. Hiermit leisten die Kompetenzzentren nach dem Förderkonzept des BMBF einen wesentlichen Beitrag zur Aktualisierung und Qualitätsverbesserung von Aus- und Weiterbildung.
Eine weitere Neuerung stellt die Vereinfachung der Verwaltungsverfahren von BIBB und BAFA dar. Die Antragsanzeigen wurden vereinheitlicht, das neue gemeinsame Formular steht ab sofort im Internetangebot des BIBB (http://www.bibb.de/de/22020.htm) und der BAFA (http://www.bafa.de/) zur Verfügung.
Mit der Neugestaltung der Förderung sind nicht nur finanzielle Verbesserungen verbunden. Die Ansprüche an die Qualität der Bildungsangebote und die Forderung nach wirtschaftlichem Handeln steigen. Eine zeitgemäße Modernisierung und Umstrukturierung der in großen Teilen 30 Jahre alten ÜBS-Struktur ist ohne verschärfte Bedarfsprüfung und Entwicklung von Qualitätsstandards nicht möglich. Hierzu ist das Zusammenwirken aller Beteiligten erforderlich.
BMBF: "Klares Signal für berufliche Bildung" (PM vom 10.07.2009)




