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Einführung

Planung und Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten

Das BIBB hat gemäß § 90 Abs. 3 Nr. 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG) die Aufgabe, nach allgemeinen Verwaltungsvorschriften des zuständigen Bundesministers, die Planung, Errichtung und Weiterentwicklung der überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) zu unterstützen.

Viele kleine und mittlere Unternehmen können alleine nicht ausbilden. Wegen ihrer Größe oder ihrer besonderen Spezialisierung decken sie selbst nicht alle Ausbildungsinhalte ab, die nach den Ausbildungsordnungen für die jeweiligen Berufe vorgesehen sind. Trotzdem ist die Ausbildungsleistung dieser Betriebe für die Ausbildungsplatznachfrage insgesamt unverzichtbar. Auf der anderen Seite sind auch diese Betriebe auf die Ausbildung als Fachkräftegewinnung dringend angewiesen.

Deshalb bieten Bildungsstätten überbetriebliche Ausbildungsabschnitte an, in denen die betriebliche Ausbildung ergänzt werden soll. Die Bildungsstätten stehen nicht selten in der Trägerschaft von Selbstverwaltungskörperschaften der jeweiligen Wirtschaftszweige. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt die Träger der Bildungsstätten bei ihrer wichtigen Aufgabe insbesondere durch Investitionskostenzuschüsse. Das Bundesinstitut für Berufsbildung hat den gesetzlichen Auftrag, die Förderung durchzuführen.

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Förderung der Weiterentwicklung von ÜBS zu Kompetenzzentren

Seit Mitte der 90er Jahre hat sich in Deutschland die Diskussion um die bildungspolitischen Konsequenzen aus den gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und technischen Entwicklungen erheblich verstärkt. Zu den entscheidenden Faktoren der Veränderung zählen der Wandel in strategisch bedeutsamen Technologien, der Übergang von der Industrie- zur Informations- und Wissensgesellschaft, von der Produktions- zur Dienstleistungswirtschaft, die Globalisierung des Wirtschaftens und die damit verbundene Umgestaltung der Arbeitsorganisation sowie die Vorschläge der Europäischen Kommission zur Flexibilisierung, Modularisierung und Akkreditierung von Teilkompetenzen.

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Letzte Änderung: 14.03.2011


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Herausgeber: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Der Präsident
Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn
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