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Ausbildungsberufsbezeichnung

Biologielaborant/Biologielaborantin

Ausbildungsbereich

Industrie und Handel

Struktur des Ausbildungsberufs

Die Ausbildung besteht aus gemeinsame integrativ zu vermittelnde und berufsspezifische Pflichtqualifikationen sowie Wahlqualifikationen.

Ausbildungsdauer

3 1/2 Jahre
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.

Was ist neu?

Anlass für die Neuordnung im Jahr 2009 war es die bisher befristete gestreckte Abschlussprüfung in Dauerrecht zu überführen. In diesem Zusammenhang wurde die gesamte Verordnung neu veröffentlicht. Der Verordnungstext wurde dabei an aktuelle Standards angepasst. Die neue Systematik der Prüfungsparagrafen ist dabei mit einer neuen Schneidung der Prüfungsbereiche verbunden. Die materiellen Anforderungen bleiben unverändert. Wirtschafts- und Sozialkunde wird nur noch in Teil 2 geprüft, trägt aber wie bisher 10% zum Gesamtergebnis der Abschlussprüfung bei.

Bestehen bleibt auch die seit 2002 mit Inkrafttreten der Erprobungsverordnung gültige zeitliche und sachliche Gliederung der Ausbildung.
Die Struktur der Ausbildung hat sich bewährt und bleibt erhalten, ebenso das gemeinsame Strukturkonzept mit der Ausbildung zum/zur Chemie-  sowie zum/zur  Lacklaborant/in. Strukturelemente sind Pflicht- und Wahlqualifikationen, wobei sich die Pflichtqualifikationen in gemeinsame integrative Qualifikationen und berufsspezifische Pflichtqualifikationen gliedern.
Unter Beachtung von Auswahlregeln sind insgesamt 6 Wahlqualifikationen im zeitlichen Umfang von insgesamt 78 Wochen in die Ausbildung zu integrieren."

Inkrafttreten

1. August 2009

Die Verordnung ist für alle Ausbildungsverhältnisse mit Beginn ab dem 1.8.2009 gültig und ersetzt die Verordnung aus dem Jahr 2000 sowie hinsichtlich der Prüfungsregelungen die Erprobungsverordnung aus dem Jahr 2002/2007.

Berufliche Tätigkeitsfelder
Die Arbeit von Biologielaboranten/innen liegt schwerpunktmäßig im naturwissenschaftlichen Bereich. Sie verfügen einerseits über ein breit angelegtes naturwissenschaftliches und biologisches Grundwissen und haben im letzten Drittel ihrer Ausbildung - abhängig von den betrieblichen Ausbildungsmöglichkeiten - Spezialkenntnisse und -fertigkeiten erworben. Biologielaboranten/innen können deshalb in vielen unterschiedlichen Fachbereichen team- und projektorientiert arbeiten.
Sie kooperieren dabei eng mit Naturwissenschaftler/innen in den Forschungs- und Entwicklungslaboratorien der chemischen und pharmazeutischen Industrie, an Hochschulen, sowie in Instituten und sonstigen Forschungseinrichtungen. Sie führen insbesondere Versuche in den Bereichen der Grundlagenforschung, der Arzneimittelforschung und -entwicklung, aber auch in anderen Bereichen, wie z. B. der Diagnostik oder des Pflanzenschutzes, durch.

Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Biologielaboranten und Biologielaborantinnen

  • planen gemeinsam mit Naturwissenschaftler/innen Versuche und führen diese unter Beachtung der Regelungen zur Arbeitssicherheit sowie zum Umwelt- und Gesundheitsschutz durch; 
  • berücksichtigen mit hohem Verantwortungsbewusstsein die Bestimmungen zum Tierschutz; 
  • wenden Maßnahmen des Qualitätsmanagements bei ihrer Arbeit an; 
  • führen Untersuchungen an Tieren, Pflanzen, Mikroorganismen und Zellkulturen durch; 
  • erwerben ausgeprägte manuelle Fertigkeiten und sind in der Lage, anspruchsvolle Präparationen durchzuführen; 
  • entwickeln gemeinsam mit Naturwissenschaftler/innen Untersuchungsmodelle für Wirkstoffprüfungen; 
  • überprüfen spezifische Wirkstoffe an Organismen; 
  • führen molekularbiologische und biochemische Untersuchungen sowie gentechnische Experimente durch; 
  • wenden biotechnologische Verfahren an; 
  • beobachten und protokollieren Versuchsabläufe; 
  • setzen bei Versuchsdurchführungen komplexe elektronische Messgeräte ein; 
  • erfassen und bearbeiten Untersuchungsdaten mit Hilfe von EDV-Systemen; 
  • werten Mess- und Untersuchungsdaten, insbesondere unter Einsatz elektronischer Datenverarbeitungstechnik, aus, dokumentieren und bewerten sie.

 

Inhalte der Berufsausbildung

Ausbildungsberufsbild:

Abschnitt A: Pflichtqualifikationen nach § 3 Nummer 1

1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
3. Betriebliche Maßnahmen zum verantwortlichen Handeln (Responsible Care):
3.1 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
3.2 Umweltschutz,
3.3 Einsetzen von Energieträgern,
3.4 Umgehen mit Arbeitsgeräten und -mitteln einschließlich Pflege und Wartung,
3.5 Qualitätssichernde Maßnahmen, Kundenorientierung,
3.6 Wirtschaftlichkeit im Labor;
4. Arbeitsorganisation und Kommunikation:
4.1 Arbeitsplanung, Arbeiten im Team,
4.2 Informationsbeschaffung und Dokumentation,
4.3 Kommunikations- und Informationssysteme,
4.4 Messdatenerfassung und -verarbeitung,
4.5 Anwenden von Fremdsprachen bei Fachaufgaben;
5. Umgehen mit Arbeitsstoffen,
6. Chemische und physikalische Methoden:
6.1 Probenahme und Probenvorbereitung,
6.2 Physikalische Größen und Stoffkonstanten,
6.3 Analyseverfahren,
6.4 Trennen und Vereinigen von Arbeitsstoffen;
7. Durchführen mikrobiologischer Arbeiten I,
8. Durchführen zellkulturtechnischer Arbeiten I,
9. Durchführen molekularbiologischer Arbeiten,
10. Durchführen biochemischer Arbeiten,
11. Durchführen diagnostischer Arbeiten I:
11.1 Hämatologische Arbeiten,
11.2 Histologische Arbeiten;
12. Durchführen zoologisch-pharmakologischer Arbeiten,
13. Bereichsspezifische qualitätssichernde Maßnahmen;

Abschnitt B:  Wahlqualifikationen nach § 3 Nummer 2 Buchstabe b
Die Auswahlliste I umfasst folgende Wahlqualifikationen:

1. Durchführen immunologischer und biochemischer Arbeiten,
2. Durchführen biotechnologischer Arbeiten,
3. Durchführen botanischer Arbeiten,
4. Durchführen mikrobiologischer Arbeiten II,
5. Durchführen gentechnischer und molekular¬biologischer Arbeiten,
6. Durchführen parasitologischer Arbeiten,
7. Durchführen pharmakologischer Arbeiten,
8. Durchführen toxikologischer Arbeiten,
9. Durchführen phytomedizinischer Arbeiten,
10. Durchführen zellkulturtechnischer Arbeiten II,
11. Durchführen diagnostischer Arbeiten II,
12. Durchführen pharmakokinetischer Arbeiten.

Die Wahlqualifikation Nummer 9 kann nur in Verbindung mit der Wahlqualifikation Nummer 3 gewählt werden.
Die Auswahlliste II umfasst folgende Wahlqualifikationen:

1. Laborbezogene Informationstechnik,
2. Arbeiten mit automatisierten Systemen im Labor,
3. Prozessbezogene Arbeitstechniken,
4. Qualitätsmanagement,
5. Umweltbezogene Arbeitstechniken,
6. Anwenden probenahmetechnischer und analytischer Verfahren,
7. Anwenden chromatografischer Verfahren,
8. Anwenden spektroskopischer Verfahren,
9. Durchführen verfahrenstechnischer Arbeiten.

Ihr Ansprechpartner/Ihre Ansprechpartnerin im BIBB

Liste der Ansprechpartner für die anerkannten Ausbildungsberufe

Organisationen, die an der Neuordnung beteiligt waren

  • Arbeitgeber

    Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung
    Bonn

    Bundesarbeitgeberverband Chemie e.V.
    Wiesbaden

    Deutscher Industrie- und Handelskammertag - DIHK -
    Berlin

  • Arbeitnehmer

    Deutscher Gewerkschaftsbund, Bundesvorstand
    Berlin

    IG Bergbau, Chemie und Energie
    Hauptverwaltung - Abteilung Berufliche Bildung
    Hannover

  • Bund

    Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
    Bonn

    Bundesministerium für Bildung und Forschung
    Bonn

  • Länder

    Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister
    der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
    Bonn

     

Hinweise (u.a. Verbindung zu anderen Berufen)

Berufsfeldzuordnung
Berufsfeld VII Chemie, Physik und Biologie
Schwerpunkt A: Laboratoriumstechnik

Gemeinsame Basisqualifikationen mit den Ausbildungsberufen Chemielaborant/Chemielaborantin, Lacklaborant/Lacklaborantin

Berufsklassifikation

http://www.chemieberufe.net/html/index.htm

Infos/Grafiken/Veröffentlichungen

http://www.chemieberufe.net/html/index.htm

Anerkennungsdatum/Quelle

Verordnung über die Berufsausbildung im Laborbereich Chemie, Biologie und Lack, vom 25. Juni 2009 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 37, ausgegeben zu Bonn am 2. Juli 2009

Verordnung über die Berufsausbildung zum Biologielaborant/Biologielaborantin vom 6. April 2000, Bundesgesetzblatt Jahrg. 2000, Teil I, Nr. 12, S. 257., Bundesanzeiger Nr. 149a vom 10. 8. 2000

Den Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf  zum Biologielaborant/zur Biologielaborantin finden Sie als download-Text auf den Internet-Seiten der Kultusministerkonferenz.

Letzte Änderung: 18.11.2009


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