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Ausbildungsberufsbezeichnung

Lacklaborant/Lacklaborantin

Ausbildungsbereich

Industrie und Handel

Struktur des Ausbildungsberufs

Die Ausbildung besteht aus

  • Pflichtqualifikationen bestehend aus gemeinsamen Qualifikationen für die Berufe Chemielaborant/-in,Biologielaborant/-in, Lacklaborant/-in und berufsspezifischen Pflichtqualifikationen sowie 
  • sechs Wahlqualifikationen im Umfang von insgesamt 78 Wochen.

Ausbildungsdauer

3 1/2 Jahre
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.

Was ist neu?

Anlass für die Neuordnung im Jahr 2009 ist es, die bisher befristete gestreckte Abschlussprüfung in Dauerrecht zu überführen. In diesem Zusammenhang wurden Änderungen am Ausbildungsrahmenplan vorgenommen und die gesamte Verordnung neu veröffentlicht. Der Verordnungstext wurde dabei an aktuelle Standards angepasst. Die neue Systematik der Prüfungsparagrafen ist mit einer neuen Schneidung der Prüfungsbereiche verbunden. Die materiellen Anforderungen bleiben unverändert. Die Prüfungszeiten werden reduziert.
Die mit der Neuordnung 2000 eingeführte Struktur der Ausbildung hat sich bewährt und bleibt erhalten, ebenso das gemeinsame Strukturkonzept mit der Ausbildung zum/zur Chemie-  sowie zum/zur Lacklaborant/in. Strukturelemente sind Pflicht- und Wahlqualifikationen, wobei sich die Pflichtqualifikationen in gemeinsame integrative Qualifikationen und berufsspezifische Pflichtqualifikationen gliedern.  Unter Beachtung von Auswahlregeln sind insgesamt 6 Wahlqualifikationen im zeitlichen Umfang von insgesamt 78 Wochen in die Ausbildung zu integrieren.
Das Strukturkonzept bietet die Möglichkeit einer differenzierten, betriebsnahen Berufsausbildung, die eine breit angelegte berufliche Kompetenz vermittelt, die Beruflichkeit wahrt und gleichzeitig eine schnelle Anpassung an neue Arbeitsplatzanforderungen gewährleistet.
Die in der Ausbildungsordnung enthaltenen Listen der Wahlqualifikationen dienen auch als Orientierungsrahmen für die berufliche Fort- und Weiterbildung der Laborant(inn)en.

Inkrafttreten

1. August 2009

Die Verordnung ist für alle Ausbildungsverhältnisse mit Beginn ab dem 1.8.2009 gültig und ersetzt die Verordnung aus dem Jahr 2000 sowie hinsichtlich der Prüfungsregelungen die Erprobungsverordnung aus dem Jahr 2002/2007.

Berufliche Tätigkeitsfelder
Lacklaboranten/innen arbeiten teamorientiert und projektbezogen sowohl in Entwicklungs- und Prüflaboratorien der chemischen, lackherstellenden und lackverarbeitenden Industrie als auch in Forschungs- und Entwicklungslaboratorien von Instituten. Ihr Aufgabenspektrum umfasst das Formulieren, Herstellen, Applizieren und prüfen von Beschichtungen, Beschichtungsstoffen und Beschichtungssystemen, sowie die Beratung von Kunden/innen. In den Anwendungsbereichen Forschung, Entwicklung, Qualitätskontrolle, Anwendungstechnik und Umweltschutz führen sie selbstständig Messungen und Untersuchungen durch, werten die Ergebnisse unter Zuhilfenahme elektronischer Datenverarbeitung aus und dokumentieren diese.

Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Lacklaboranten und Lacklaborantinnen

  • prüfen Rohstoffe und Halbfabrikate mit Hilfe physikalischer und chemischer Methoden; 
  • ermitteln Eigenschaften von Beschichtungsstoffen und leiten daraus deren Einsatzgebiete ab; 
  • formulieren Rezepturen für Beschichtungsstoffe und Beschichtungssysteme nach speziellen Anforderungsprofilen und nach Aufträgen von Kunden/innen; 
  • stellen Beschichtungsstoffe her, wobei sie einzusetzende Arbeitstechniken und Geräte selbstständig auswählen; 
  • ermitteln beschichtungstechnologische Kennzahlen und prüfen die Beständigkeit der Beschichtungen gegenüber physikalischen und chemischen Beanspruchungen; 
  • beurteilen die Oberflächenbeschaffenheit von Untergründen und Beschichtungen; 
  • werten erhaltene Mess- und Untersuchungsdaten, insbesondere unter Einsatz elektronischer Datenverarbeitung, aus und dokumentieren die Ergebnisse; 
  • applizieren Beschichtungsstoffe manuell und unter Zuhilfenahme automatisierter Verfahren; 
  • berücksichtigen beim Umgang mit Arbeitsstoffen, Geräten und Apparaturen die einschlägigen Sicherheits- und Umweltvorschriften; 
  • beraten Kunden/innen.

Inhalte der Berufsausbildung

Ausbildungsberufsbild
Abschnitt A: Pflichtqualifikationen nach § 3 Nummer 1

1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht;
2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes;
3. Betriebliche Maßnahmen zum verantwortlichen Handeln (Responsible Care):
3.1 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
3.2 Umweltschutz,
3.3 Einsetzen von Energieträgern,
3.4 Umgehen mit Arbeitsgeräten und -mitteln einschließlich Pflege und Wartung,
3.5 Qualitätssichernde Maßnahmen, Kundenorientierung,
3.6 Wirtschaftlichkeit im Labor;
4. Arbeitsorganisation und Kommunikation:
4.1 Arbeitsplanung, Arbeiten im Team,
4.2 Informationsbeschaffung und Dokumentation,
4.3 Kommunikations- und Informationssysteme,
4.4 Messdatenerfassung und -verarbeitung,
4.5 Anwenden von Fremdsprachen bei Fachaufgaben;
5. Umgehen mit Arbeitsstoffen,
6. Chemische und physikalische Methoden:
6.1 Probenahme und Probenvorbereitung,
6.2 Physikalische Größen und Stoffkonstanten,
6.3 Analyseverfahren,
6.4 Trennen und Vereinigen von Arbeitsstoffen;
7. Durchführen analytischer Arbeiten an Lackrohstoffen, Halbfabrikaten und Beschichtungsstoffen:
7.1 Physikalische Verfahren zur Bestimmung von Stoffkonstanten und Kennzahlen,
7.2 Chemische Verfahren zur Bestimmung von Kennzahlen;
8. Vorbehandeln und Beschichten von Untergründen, Prüfen von Beschichtungen:
8.1 Vorbehandeln zu prüfender Untergründe,
8.2 Applizieren von Beschichtungsstoffen,
8.3 Trocknen und Härten von Beschichtungsstoffen,
8.4 Prüfen von Beschichtungen und Beschichtungsstoffen;
9. Grundlagen der Herstellung von Beschichtungsstoffen;
10. Grundlagen zur Formulierung von Beschichtungsstoffen;

Die Auswahlliste I umfaßt folgende Wahlqualifikationseinheiten:

1. Formulieren, Herstellen, Applizieren und Prüfen von wasserverdünnbaren Beschichtungsstoffen und  systemen für Holz und Holzwerkstoffe
2. Formulieren, Herstellen, Applizieren und Prüfen von wasserverdünnbaren Beschichtungsstoffen und  systemen für Kunststoffoberflächen,
3. Formulieren, Herstellen, Applizieren und Prüfen von wasserverdünnbaren Beschichtungsstoffen und  systemen für metallische Untergründe,
4. Formulieren, Herstellen, Applizieren und Prüfen von Beschichtungsstoffen und -systemen für mineralische Untergründe,
5. Formulieren, Herstellen, Applizieren und Prüfen von lösemittelhaltigen Beschichtungsstoffen und -systemen für Holz und Holzwerkstoffe,
6. Formulieren, Herstellen, Applizieren und Prüfen von lösemittelhaltigen Beschichtungsstoffen und -systemen für Kunststoffoberflächen,
7. Formulieren, Herstellen, Applizieren und Prüfen von lösemittelhaltigen Beschichtungsstoffen und -systemen für metallische Untergründe,
8. Formulieren, Herstellen, Applizieren und Prüfen von Korrosionsschutzsystemen,
9. Formulieren, Herstellen, Applizieren und Prüfen von Pulverlacksystemen,
10. Formulieren, Herstellen, Applizieren und Prüfen von Elektrotauchlacken,
11. Formulieren, Herstellen und Prüfen von Bindemitteln,
12. Durchführen farbmetrischer Arbeiten,
13. Untersuchen von Beschichtungen,
14. Durchführen applikationstechnischer Arbeiten unter Prozessbedingungen,
15. Durchführen produktionstechnischer Arbeiten zur Fertigungsübertragung.

Die Auswahlliste II umfasst folgende Wahlqualifikationen:

1. Laborbezogene Informationstechnik,
2. Qualitätsmanagement,
3. Umweltbezogene Arbeitstechniken.

Ihr Ansprechpartner/Ihre Ansprechpartnerin im BIBB

Liste der Ansprechpartner für die anerkannten Ausbildungsberufe

Organisationen, die an der Neuordnung beteiligt waren

  • Arbeitgeber

    Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung
    Bonn

    Bundesarbeitgeberverband Chemie e.V.
    Wiesbaden

    Deutscher Industrie- und Handelskammertag - DIHK -
    Berlin

  • Arbeitnehmer

    Deutscher Gewerkschaftsbund, Bundesvorstand
    Berlin

    IG Bergbau, Chemie und Energie
    Abteilung Berufliche Bildung
    Hannover

  • Bund

    Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
    Bonn

    Bundesministerium für Bildung und Forschung
    Bonn

  • Länder

    Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister
    der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
    Bonn

Hinweise (u.a. Verbindung zu anderen Berufen)

Berufsfeldzuordnung
Berufsfeld VII Chemie, Physik und Biologie
Schwerpunkt A: Laboratoriumstechnik

Gemeinsame Basisqualifikationen mit den Ausbildungsberufen Chemielaborant/Chemielaborantin, Biologielaborant/Biologielaborantin

Berufsklassifikation

http://www.chemieberufe.net/html/index.htm

Infos/Grafiken/Veröffentlichungen

http://www.chemieberufe.net/html/index.htm

Anerkennungsdatum/Quelle

Verordnung über die Berufsausbildung im Laborbereich Chemie, Biologie und Lack vom 25. Juni 2009, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 37, ausgegeben zu Bonn am 2. Juli 2009
Verordnung über die Berufsausbildung im Laborbereich Chemie, Biologie, Lack vom 22. März 2000, Bundesgesetzblatt Jahrg. 2000, Teil I, Nr. 12, S. 257.
Bekanntmachung der Verordnung über die Berufsausbildung im Laborbereich Chemie, Biologie und Lack Bundesanzeiger Nr. 149a vom 10. August 2000.
Den Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf  zum Lacklaborant/zur Lacklaborantin finden Sie als download-Text auf den Internet-Seiten der Kultusministerkonferenz.

Letzte Änderung: 18.11.2009


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