Mechaniker/ -in für Land- und Baumaschinentechnik
Mechaniker und Mechanikerinnen für Land- und Baumaschinentechnik sind in der Planung, Wartung, Prüfung, Fehlerdiagnose, Instandsetzung und Aus- und Umrüstung von land- und baumaschinentechnischen Fahrzeugen, Maschinen, Anlagen oder Motorgeräten mit direktem Kundenkontakt in Werkstätten und auf Einsatzstellen tätig.
Neue Verordnung ist in Kraft getreten - es darf ausgebildet werden
Dieser Beruf ist ab 1. August 2003 durch die Verordnung über die Berufsausbildung in der Land- und Baumaschinentechnik vom 9. Juli 2003, (BGBl. I Nr. 33, S. 1295) bundesweit für die Wirtschaftsbereiche Industrie und Handwerk anerkannt. Die gesamte neue Verordnung kann unter http://www.bundesanzeiger.de/ eingesehen und bezogen werden. Eine kostenlose Leseversion finden Sie auf der Website des Bundesanzeiger Verlags (Bundesgesetzblatt Jg. 2003, Teil1, Nummer 33 vom 15. Juli 2003).
Rahmenlehrplan
Der aktuelle schulische Rahmenlehrplan mit seinen Lernfeldern sowie auch der aktuelle Verordnungstext mit dem betriebliche Ausbildungsrahmenplan ist zudem im Bundesanzeiger Jg. 55, Nr. 212a (am 13.11.2003 ausgegeben) erschienen und unter http://www.bundesanzeiger.de/ zu beziehen.
Umsetzungshilfen
Für die neuen fahrzeugtechnischen Berufe werden derzeit Umsetzungshilfen für die Praxis erarbeitet. Hierin sind Intentionen und Ergebnisse der Neuordnung dargestellt und kommentiert. Sie erscheinen voraussichtlich im April/Mai und können dann beim BW-Verlag Nürnberg bezogen werden.
Tel.: 09 11/96 76-1 75
E-Mail: serviceteam@bwverlag.de




