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Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/ -in

Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker fertigen vor allem Fahrzeugaufbauten und Karosserieteile oder reparieren diese. Sie üben ihre Tätigkeiten im Handwerk und in der Industrie aus, bei Nutzfahrzeugherstellern oder entsprechenden Reparaturbetrieben und Spezialwerkstätten des Karosseriebaus. Dort sind sie vorwiegend in Werkhallen und Werkstätten tätig.

 

Neue Verordnung ist in Kraft getreten - es darf ausgebildet werden
Dieser Beruf ist ab 1. August 2003 durch die Verordnung vom 9. Juli 2003 (BGBl. I Nr. 33, S. 1312) bundesweit für die Wirtschaftsbereiche Industrie und Handwerk anerkannt. Die gesamte neue Verordnung kann unter http://www.bundesanzeiger.de/ eingesehen und bezogen werden. Eine kostenlose Leseversion finden Sie auf der Website des Bundesanzeiger Verlags (Bundesgesetzblatt Jg. 2003, Teil1, Nummer 33 vom 15. Juli 2003).

Rahmenlehrplan
Der aktuelle schulische Rahmenlehrplan mit seinen Lernfeldern sowie auch der aktuelle Verordnungstext mit dem betriebliche Ausbildungsrahmenplan erscheinen demnächst zudem im Bundesanzeiger und sind unter http://www.bundesanzeiger.de/ zu beziehen.

Umsetzungshilfen
Für die neuen fahrzeugtechnischen Berufe sind Umsetzungshilfen für die Praxis erarbeitet worden. Hierin sind Intentionen und Ergebnisse der Neuordnung dargestellt und kommentiert. Sie können beim BW-Verlag Nürnberg bezogen werden.
Tel.: 09 11/96 76-175
E-Mail: serviceteam@bwverlag.de

Letzte Änderung: 06.08.2008


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Der Präsident
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53175 Bonn
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