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Unsere Sammlung der häufig gestellten Fragen hilft Ihnen weiter
Fachangestellter für Arbeitsmarktdienstleistungen/Fachangestellte für Arbeitsmarktdienstleistungen
Öffentlicher Dienst
Monoberuf
3 Jahre
Die Ausbildung findet an den Lernorten Berufsschule und Betrieb statt.
Die neue Ausbildungsverordnung für Fachangestellte für Arbeitsmarktdienstleistungen wird am 1. August 2012 in Kraft treten. Durch die Novellierung wird das bisherige Ausbildungsberufsbild im Öffentlichen Dienst an neuere Entwicklungen der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung angepasst, wie die Einführung neuer Organisationsmodelle, die Zentralisierung von Dienstleistungen sowie die veränderten Aufgabenstellungen durch das Sozialgesetzbuch. Das Bundesinstitut für Berufsbildung hat die neue Ausbildungsverordnung federführend unter Beteiligung von Sachverständigen der Bundesagentur für Arbeit (BA), der Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA) und der Vereinigten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erarbeitet.
Bestimmend für das neue Ausbildungsberufsbild sind insbesondere das Erfassen von Kundenanliegen und das Beherrschen der sich daraus ergebenden Arbeitsabläufe. Es sollen Auskünfte erteilt und komplexe Anliegen auf der Basis gesetzlicher Vorschriften sowie unter Berücksichtigung von Effektivität, Effizienz und Qualität selbstständig bearbeitet werden. So werden Arbeitsuchend- und Arbeitslosmeldungen unter Berücksichtigung rechtlicher Rahmenbedingungen aufgenommen und Anträge auf Geldleistungen bearbeitet. Die Fachangestellten bearbeiten Nachfragen nach Leistungen des Familienleistungsausgleiches und unterstützen die Berufsberatung, die Arbeitsvermittlung, das Fallmanagement von weiteren sozialen Leistungen wie Kinderbetreuung, Suchtberatung und Schuldnerberatung. Intern wirken sie an Dienstleistungen insbesondere im Bereich Personal, Finanzen und Controlling mit. Neu sind damit insbesondere die geänderten Rechtsanwendungen, mehr Kommunikation mit Kunden und im Team sowie mehr Dienstleistung in der Aufgabenerledigung.
Fachangestellte für Arbeitsmarkdienstleistungen sind insbesondere in Agenturen für Arbeit, bei gemeinsamen Einrichtungen von Kommunen und Agenturen für Arbeit, bei zugelassenen Trägern und in Familienkassen tätig. Sie werden im Kunden- und im internen Dienstleistungsbereich eingesetzt.
Auch für die Berufsschulen wurde durch die Neuordnung der Ausbildung der Rahmenlehrplan mit der erstmaligen Anwendung des didaktischen Lernfeldkonzeptes handlungsorientiert ausgestaltet. Der Rahmenlehrplan unterstützt so nachhaltig die modernisierte betriebliche Ausbildung.
Die neue Ausbildungsverordnung tritt zum 1. August 2012 in Kraft. Die Ausbildungsverordnung der Fachangestellten für Arbeitsmarkdienstleistungen ersetzt die Verordnung der Fachangestellten für Arbeitsförderung vom 15. April 1999, zuletzt geändert am 24. Dezember 2003.
1. August 2012
Liste der Ansprechpartner für die anerkannten Ausbildungsberufe
Arbeitgeber
Bundesagentur für Arbeit (BA)
Regensburger Straße 104
90478 Nürnberg
Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA)
Allerheiligentor 2-4
60311 Frankfurt am Main
Arbeitnehmer
Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (Ver.di)
Bundesverwaltung
Potsdamer Platz 10
10785 Berlin
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)
Bundesvorstand
Henriette-Herz-Platz 2
10187 Berlin
Bund
Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB)
Robert-Schumann-Platz 3
53175 Bonn
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
11017 Berlin
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Heinemannstr. 2
53175 Bonn
Länder
Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister
der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
Lennéstr. 6
53113 Bonn
Federführend in der KMK für die Erarbeitung des Rahmenlehrplans: Land Nordrhein-Westfalen
Letzte Änderung: 01.06.2012