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Mechaniker/ -in für Karosserieinstandhaltungstechnik

Mechaniker und Mechanikerinnen für Karosserieinstandhaltungstechnik fertigen vor allem Karosserieteile oder reparieren diese. Sie üben ihre Tätigkeiten im Handwerk aus, in entsprechenden Kfz- Reparaturbetrieben und Spezialwerkstätten des Karosseriebaus. Dort sind sie vorwiegend in Werkhallen und Werkstätten tätig.

 

Neue Verordnung ist in Kraft getreten - es darf ausgebildet werden

Dieser Beruf ist ab 1. August 2003 durch die Verordnung vom 9. Juli 2003 (BGBl. I Nr. 33, S. 1281) bundesweit für den Wirtschaftsbereich Handwerk anerkannt. Die gesamte neue Verordnung kann unter http://www.bundesanzeiger.de/ eingesehen und bezogen werden. Eine kostenlose Leseversion finden Sie auf der Website des Bundesanzeiger Verlags (Bundesgesetzblatt Jg. 2003, Teil1, Nummer 33 vom 15. Juli 2003).

Rahmenlehrplan

Der aktuelle schulische Rahmenlehrplan mit seinen Lernfeldern sowie auch der aktuelle Verordnungstext mit dem betriebliche Ausbildungsrahmenplan erscheinen demnächst zudem im Bundesanzeiger und sind unter http://www.bundesanzeiger.de/ zu beziehen.

Umsetzungshilfen

Für die neuen fahrzeugtechnischen Berufe werden derzeit Umsetzungshilfen für die Praxis erarbeitet. Hierin sind Intentionen und Ergebnisse der Neuordnung dargestellt und kommentiert. Sie erscheinen voraussichtlich im April/Mai und können dann beim BW-Verlag Nürnberg bezogen werden.90252 Nürnberg
Tel.: 09 11/96 76-1 75
E-Mail: serviceteam@bwverlag.de

Letzte Änderung: 30.08.2007


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Herausgeber: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
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53175 Bonn
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