Zweiradmechaniker/ -in
Zweiradmechaniker und Zweiradmechanikerinnen werden in Werkstätten und Verkaufsräumen des Zweiradhandwerkes und des Zweiradhandels entsprechend ihren Fertigkeiten und Kenntnissen eingesetzt, die sie in Grund- und Fachbildung sowie in einer der Fachrichtungen erworben haben.
Neue Verordnung ist in Kraft getreten - es darf ausgebildet werden
Dieser Beruf ist ab 1. August 2003 durch die Verordnung vom 9. Juli 2003 (BGBl. I Nr. 33, S. 1295) bundesweit für die Wirtschaftsbereiche Industrie und Handwerk anerkannt. Die gesamte neue Verordnung kann unter http://www.bundesanzeiger.de/ eingesehen und bezogen werden.
Eine kostenlose Leseversion finden Sie auf der Website des Bundesanzeiger Verlags (Bundesgesetzblatt Jg. 2003, Teil1, Nummer 34 vom 16. Juli 2003).
Rahmenlehrplan
Der aktuelle schulische Rahmenlehrplan mit seinen Lernfeldern sowie auch der aktuelle Verordnungstext mit dem betriebliche Ausbildungsrahmenplan ist zudem im Bundesanzeiger Jg. 55, Nr. 213a (am 14.11.2003 ausgegeben) erschienen und unter http://www.bundesanzeiger.de/ zu beziehen.
Umsetzungshilfen
Für die neuen fahrzeugtechnischen Berufe sind Umsetzungshilfen für die Praxis erarbeitet worden. Hierin sind Intentionen und Ergebnisse der Neuordnung dargestellt und kommentiert. Sie können beim BW-Verlag Nürnberg bezogen werden.
Tel.: 09 11/96 76-1 75
E-Mail: serviceteam@bwverlag.de




