"Logiken" der Fallgruppenzugehörigkeit - Gesamtbetrachtung der Einflüsse von Struktur- und Anforderungsmerkmalen
Bislang wurde für die verschiedenen betrieblichen Struktur- und Anforderungsmerkmale jeweils einzeln betrachtet, welche Einflüsse und Zusammenhänge zu den drei bei der Ausbildungsplatzbesetzung unterschiedlich erfolgreichen Gruppen von Betrieben bestehen. Dabei wurde nicht berücksichtigt, inwieweit sich die von den Struktur- und Anforderungsmerkmalen ausgehenden Effekte überlagern oder auf die intervenierende Wirkung einer der anderen Variablen zurückgehen. In den meisten Fällen bestehen allerdings solche Zusammenspiele. Will man nun herausfinden, welche Merkmale tatsächlich dafür eine Rolle spielen, in welcher Weise sich die Besetzung von Ausbildungsstellen gestaltet, gilt es daher, diese Zusammenspiele zu kontrollieren. Vereinfacht formuliert geht es darum festzustellen, ob und wie sich ein Merkmal auf die Zugehörigkeit eines Betriebes zu einer der drei Fallgruppen auswirkt, wenn man den Einfluss, den alle anderen Merkmale haben, "herausfiltert". Ein Verfahren, welches dies ermöglicht, ist die multinomiale logistische Regressionsanalyse.
Mittels dieses Verfahrens wird nachfolgend untersucht, inwieweit sich die Zugehörigkeit eines Betriebes zu (1) den Betrieben der Fallgruppe I, die alle Ausbildungsplätze mit geeigneten Bewerbern besetzen konnten, (2) zu den Betrieben der Fallgruppe II, die unter Abstrichen bei den Eingangsqualifikationen alle Ausbildungsplätze besetzt bekamen oder (3) zu Betrieben der Fallgruppe III, die wegen einer nicht ausreichenden Anzahl an geeigneten Bewerbern Ausbildungsplätze unbesetzt ließen, systematisch mit betrieblichen Struktur- und Anforderungsmerkmalen in Beziehung bringen lässt und wenn ja, mit welchen dieser Merkmale.12 Ermittelt und ausgedrückt wird diese Systematik in Form von Chancenverhältnissen, eher der einen statt der anderen (von zwei gegenübergestellten) Fallgruppe anzugehören. Da hier drei Fallgruppen betrachtet werden, werden drei paarweise Chancenverhältnisse berechnet: (A) Die Chance, zur Fallgruppe II anstatt zur Fallgruppe I zu gehören, (B) die Chance, zur Fallgruppe III anstatt zur Fallgruppe I zu gehören sowie (C) die Chance, zur Fallgruppe III anstatt zur Fallgruppe II zu gehören. Damit sind alle möglichen Paarvergleiche abgedeckt. Im Erläuterungskasten "Lesehilfe für Tabelle 5" finden sich Hinweise und Beispiele für die Interpretation der Chancenverhältnisse.
Lesehilfe für Tabelle 5
Bei der multinomialen logistischen Regression wurde der Einfluss verschiedener Variablen auf die Fallgruppenzugehörigkeit von Betrieben untersucht. Bei den kategorialen Einflussvariablen sind die Ausprägungen in Kategorien (Klassen) eingeteilt, bei den metrischen Einflussvariablen erstrecken sich die Ausprägungen auf einem fortlaufenden Kontinuum. Je nach dem, um was für eine Einflussvariabel es sich handelt, sind die Ergebnisse der multinomialen logistischen Regression etwas anders zu interpretieren.
Kategoriale Variablen (mit Referenzniveau): Bei kategorialen Variablen wird das Chancenverhältnis immer für die Betriebe einer Merkmalskategorie in Relation zu Betrieben einer Referenzkategorie ermittelt. Für die Interpretation hat das folgende Bewandtnis: Ist ein Wert größer als 1, so ist die Chance von Betrieben, auf die das jeweilige (in der Zeile ausgewiesene) Merkmal zutrifft, im Vergleich zu Betrieben der Referenzkategorie größer, zu der in der Spaltenüberschrift zuerst genannten Fallgruppe zu gehören als zu der in der Spaltenüberschrift zuletzt genannten Fallgruppe. Ist der Wert kleiner als 1, verhält es sich genau umgekehrt.
Beispiel: Kleinbetriebe (10-49 Beschäftigte) haben im Vergleich zu Referenzkategorie der Kleinstbetriebe (1-9 Beschäftigte) eine um den Faktor 3,775 größere Chance, zur Fallgruppe II anstatt zur Fallgruppe I zu gehören.
Metrische Variablen (ohne Referenzniveau): Bei metrischen Variablen wird keine Referenzkategorie gebildet, die Interpretation ist damit etwas einfacher. Ist ein Wert größer als 1, so bedeutet das Folgendes: Nimmt die Ausprägung des Einflussmerkmals um den Wert 1 zu, so erhöht sich die Chance, dass Betriebe zu der in der Spaltenüberschrift zuerst genannten Fallgruppe gehören anstatt zu der zuletzt genannten um den ausgewiesenen Faktor. Ist der Wert kleiner als 1, verhält es sich genau umgekehrt.
Beispiel: Steigt die Relevanz der eigenen Ausbildung als Strategie, Fachkräftebedarf zu sichern, um einen Skalenwert an, erhöht sich die Chance, dass ein Betrieb zur Fallgruppe II statt zur Fallgruppe I gehört, um den Faktor 1,556.
Aus dem oberen Teil der Tabelle 5 geht hervor, dass sich der Einfluss der Strukturmerkmale auf die Fallgruppenzugehörigkeit, wie er sich in den deskriptiven Analysen andeutete (vgl. Tabelle 1), weitgehend bestätigt. So hängt das Ergebnis des Ausbildungsplatzbesetzungsverfahrens signifikant davon ab, in welcher Region ein Betrieb ansässig ist. Bei Betrieben aus Ostdeutschland ist die Chance der Fallgruppe III (Betriebe mit unbesetzten Lehrstellen) anstatt der Fallgruppe I oder II anzugehören, im Vergleich zu Betreiben aus Westdeutschland deutlich größer. Anders formuliert bedeutet das, dass Betriebe aus den alten Ländern eher als Betriebe aus den neuen Ländern, alle Ausbildungsplätze besetzen können, auch wenn das bedeutet, Zugeständnisse bei den Eingangsqualifikationen machen zu müssen. Der Befund überrascht nicht wirklich, wenn man die unterschiedlichen demographischen Entwicklungen in den alten und den neuen Ländern bedenkt.
Der Wirtschaftssektor trägt ausschließlich zur Abgrenzung der Fallgruppe II (kompromissbereite Betriebe) von den beiden anderen Fallgruppen bei. Die Chancen für Zugeständnisse bei den Bewerberqualifikationen sind im öffentlichen Bereich am größten, im tertiären Bereich hingegen kaum gegeben. Interessant ist, dass die Betriebsgröße - und damit letztendlich das Volumen der angebotenen Ausbildungsstellen 13 - unter Kontrolle der anderen Strukturmerkmale so gut wie bedeutungslos dafür ist, wie das Lehrstellenbesetzungsverfahren ausgeht.
Tabelle 5: Einflussmerkmale auf die Zugehörigkeit von Betrieben zu den einzelnen Fallgruppen
(Angabe der Odds Ratios)

Wendet man den Blick auf den erwarteten Fachkräftebedarf und die Wege, die zu seiner Sicherung beschritten werden, findet man ebenfalls interessante Hinweise auf die "Logiken", die hinter der Fallgruppenzugehörigkeit stehen. Der erwartete Fachkräftebedarf trägt vor allem zur Trennung der Fallgruppe I (keine Besetzungsprobleme) von den Fallgruppen II und III bei. Wie sich bereits deskriptiv andeutete, gehören interessanter Weise sowohl Betriebe mit moderatem als auch Betriebe mit hohem Fachkräftebedarf im Vergleich zu Betrieben mit allenfalls geringem Fachkräftebedarf eher einer der Fallgruppen an, die Besetzungsprobleme haben (Fallgruppe II und II) als der Fallgruppe, die diese Probleme nicht hat. Der Stellenwert, den die eigene Ausbildung für die Sicherung des Fachkräftebedarfs hat, trägt hingegen zu klarer Trennung der Fallgruppe II von den beiden anderen Gruppen bei. Ist dieser Stellenwert hoch, sind Betriebe eher zu Kompromissen bei den Eingangsvoraussetzungen bereit; hat die eigene Ausbildung hingegen keinen hohen Stellenwert in der Personalpolitik, bleiben Lehrstellen eher unbesetzt, wenn der Wunschkandidat nicht gefunden wird.
Besonders aufschlussreiche Einblicke in die Systematik unterschiedlich ausgehender Lehrstellenbesetzungsverfahren eröffnen die Vorgehensweisen bei der Bewerberrekrutierung und -auswahl. Hier fällt besonders ins Auge, dass ein früher Beginn der Suche nach künftigen Auszubildenden die Chancen, einen solchen zu finden - entgegen den Erwartungen - nicht erhöht, sondern verringert. Bemerkenswerter sind allerdings die Zusammenhänge zu den Zielgruppen und Auswahlkriterien. Zum einen sind Betriebe ohne Vakanzen - unabhängig davon, warum sie keine Vakanzen zu verzeichnen haben - flexibler als Betriebe mit unbesetzten Ausbildungsplätzen, was den präferierten Schulabschluss der zukünftigen Auszubildenden anbelangt. Zum anderen orientieren sich Betriebe mit und ohne Vakanzen, aber auch Betriebe, die ihre Lehrstellen mit und ohne Zugeständnisse besetzen konnten, bei der Bewerberauswahl an unterschiedlichen Kriterien. Kontrastiert man zunächst einmal Betriebe mit und ohne Vakanzen, so gewichten erstere die in der Schule gezeigten Leistungen wesentlich höher als letztere und umgekehrt letztere den persönlichen Eindruck und das Vereinsengagement - und damit eher soziale Faktoren - höher als erstere. Stellt man schließlich noch Betriebe, die bei der Lehrstellenbesetzung Kompromisse eingegangen sind, denen gegenüber, die hierzu keine Veranlassung hatten, fällt auf, dass die sich zu Kompromissen genötigt sehenden Betriebe höhere Anforderungen an Testleistungen, berufliche Vorinformationen und Fremdsprachenkenntnisse stellen als die Vergleichsgruppe. Damit legen Betriebe, die alle Ausbildungsstellen problemlos besetzen konnten, insgesamt ein niedrigeres Anspruchsniveau an ihre zukünftigen Auszubildenden an, als Betriebe, die auf die eine oder andere Weise Schwierigkeiten bei der Lehrstellenbesetzung hatten.