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Unsere Sammlung der häufig gestellten Fragen hilft Ihnen weiter
Mechatroniker/Mechatronikerin
Industrie und Handel, Handwerk
3 Jahre
Ausbildungsordnung für Mechatroniker/innen novelliert
Die 1998 in Kraft gesetzte Ausbildungsordnung wurde auf Initiative der Sozialpartner und mit Wirkung vom 01.08.2011 novelliert. Sie gilt für alle ab diesem Tag beginnenden einschlägigen Ausbildungsverhältnisse. Die Ausbildungsordnung ist auf den Seiten des BIBB eingestellt.
Geändert wurden ausschließlich die Prüfungsregelungen. In Anlehnung an die industriellen Metall- und Elektroberufe von 2007 wurden die gestreckte Abschlussprüfung und das Variantenmodell (Wahloption zwischen Betrieblichem Auftrag und praktischer Aufgabe) eingeführt. Die Bearbeitungszeit für den betrieblichen Auftrag wurde in diesem Rahmen auf 20 Stunden verkürzt. Der Betriebliche Auftrag bzw. die praktische Aufgabe machen jetzt nur noch 30% der Prüfungsleistung aus.
Der Rahmenlehrplan für die berufsschulische Ausbildung bleibt unverändert.
In Vorbereitung der Neuordnung wurde vom BIBB dazu eine Kurzexpertise erstellt, die insbesondere die Ausbilder- und Prüfersicht auf betrieblichen Auftrag und gestreckte Prüfung untersucht hat.
Die vom BMBF (2001) herausgegebene Umsetzungshilfe behält, was die Beantragung, Durchführung und Bewertung des betrieblichen Auftrags angeht, weiterhin ihre Gültigkeit und wird, nicht zuletzt auf Grund der Ergebnisse der o.g. Kurzexpertise, zur Anwendung empfohlen.
1. August 2011
Liste der Ansprechpartner für die anerkannten Ausbildungsberufe
Letzte Änderung: 10.08.2011