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Anerkennung von Abschlüssen

Ich möchte einen Abschluss oder Berufserfahrung anerkennen lassen ...

Fragen

Kann ich mit meiner Berufserfahrung einen Berufsabschluss durch eine Externenprüfung erreichen?
Welcher aktuelle Beruf entspricht meinem DDR-Facharbeiter-Abschluss?
Wie kann ich meine ausländischen Zeugnisse in Deutschland anerkennen lassen?

Antworten

 

  • Kann ich mit meiner Berufserfahrung einen Berufsabschluss durch eine Externenprüfung erreichen?
    Sie haben bereits ein paar Jahre Berufserfahrung, aber keinen formalen Berufsabschluss in diesem Bereich? Mit einer Externenprüfung können Sie auch ohne reguläre Ausbildung einen qualifizierten Berufsabschluss von einer Kammer erwerben. Über die Vorteile, Voraussetzungen und Vorbereitungen (z. B. in einem Lehrgang) können Sie sich auf der Seite Externenprüfung der Bundesagentur für Arbeit informieren.
  • Welcher aktuelle Beruf entspricht meinem DDR-Facharbeiter-Abschluss?
    In der Berufe-Suche BERUFENET können Sie nach Ihrem DDR-Facharbeiterberuf suchen und sich die entsprechenden aktuellen Ausbildungsberufe anzeigen lassen.
    Beispiel: Die Suche nach dem DDR-Facharbeiterabschluss Landmaschinenschlosser/ Landmaschinenschlosserin ergibt zwei Treffer in der Berufe-Suche. Wählen Sie den dualen Ausbildungsberuf Mechaniker/in - Land- und Baumaschinentechnik aus. Klicken Sie links auf den Menüpunkt Abschluss-/Berufsbezeichnungen. Unter der Überschrift Abweichende Berufsbezeichnungen der ehemaligen DDR finden Sie nun den gesuchten Beruf und Informationen zur Gleichwertigkeit.
    Übersichten zur Gleichstellung von DDR-Facharbeiterberufen und Meisterabschlüssen liegen auch in gedruckter Form vor: Zuständigkeiten für die Anerkennung von Prüfungen, Zeugnissen, Befähigungsnachweisen und akademischen Graden; Stand: Januar 1998; Informationen für die Beratungs- und Vermittlungsdienste der Bundesanstalt für Arbeit; ibv 12/1998.
  • Wie kann ich meine ausländischen Zeugnisse in Deutschland anerkennen lassen?
    • Zahlreiche praktische Informationen rund um die Anerkennung ausländischer Abschlüsse bietet das Portal  "Anerkennung in Deutschland". Es ist das offizielle Informationsportal zum Anerkennungsgesetz des Bundes, das am 1. April 2012 in Kraft getreten ist. Begleitend zu diesem Gesetz informiert das Portal über die Verfahren zur Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen in Deutschland. Mit wenigen Klicks leitet der "Anerkennungs-Finder" Personen mit einer ausländischen Berufsqualifikation an die für ihr Anliegen zuständige Stelle. Mehr Informationen: www.anerkennung-in-deutschland.de.
    • Informationen über die zuständigen Stellen in Deutschland finden Sie außerdem in der Datenbank "Anerkennung und Bewertung ausländischer Bildungsnachweise" (ANABIN). Dort sind Informationen zu einzelnen Berufen (Zuständigkeit für Berufe) und zur Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen, zur Führung akademischer Grade sowie zur Zeugnisanerkennung (Allgemeine Zuständigkeit) abrufbar. In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte direkt an die Zentralstelle für das ausländische Bildungswesen (ZAB) im Sekretariat der Kultusministerkonferenz (KMK) in Bonn (Tel: 0228-501-0, E-Mail: zab@kmk.org).
    • Einen akademischen Abschluss aus dem Ausland können Sie gegen eine Gebühr von der ZAB bewerten und einstufen lassen. Das Dokument nennt vergleichbare deutsche Abschlüsse und erläutert, welcher Beruf und welches weitere Studium Absolventen in Deutschland offenstehen. Genaue Informationen zu diesem neuen Service und den Antrag auf Zeugnisbewertungen für ausländische Hochschulqualifikationen finden Sie bei der ZAB. 
    • Zu außereuropäischen Ländern können Sie auch die jeweiligen Botschaften als Informationsquelle nutzen. Die Adressen der ausländischen Vertretungen finden Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes. 
    • Von der für Sie zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) können Sie gegen Entgelt eine gutachterliche Bewertung Ihrer Qualifikation erhalten. Zuständig ist die nächste IHK am Wohnort in Deutschland. Hier finden Sie eine Übersicht der Kammern.

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Letzte Änderung: 25.10.2011


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