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Praktika im BIBB

Das Bundesinstitut für Berufsbildung ermöglicht

  1. Schülerbetriebspraktika während der Pflichtschulzeit;
  2. Praktika im Rahmen einer Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz;
  3. Praktika im Rahmen einer Weiterbildungsmaßnahme, wenn diese durch die Bundesagentur für Arbeit oder sonstige Stellen finanziert wird;
  4. Praktika für Hochschulstudenten, wenn das Praktikum in der Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben ist;
  5. sonstige Praktika.

Die Dauer des Praktikums sollte mindestens 2 Wochen betragen, aber insgesamt 3 Monate nicht übersteigen.

Bitte beachten Sie die folgenden Grundsätze:

  • Für Praktika kann grundsätzlich keine Vergütung gewährt werden. Ausschließlich in den Fällen der Nummer (5) wird eine Aufwandsentschädigung gezahlt.
  • Fahrt- und Unterkunftskosten sind nicht erstattungsfähig.

Wenn Sie Interesse an einem Praktikum im Bundesinstitut für Berufsbildung haben, dann informieren Sie sich bitte über mögliche Einsatzbereiche im Organisationsplan und senden Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen ( Bewerbungsbogen, Anschreiben mit gewünschtem Zeitraum und Einsatzbereich, Europass-Lebenslauf, ggf. Zeugnisse und Studien- oder Schulbescheinigung bzw. Nachweis der Weiterbildungsmaßnahme) an:

Bundesinstitut für Berufsbildung
- Referat Z 1 -
Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn

Wir werden anschließend die Einsatzmöglichkeiten im Hause prüfen.

Für Fragen stehen Ihnen gern Frau Lehmann (Tel. 0228/ 107-1503) und Frau Siebertz (Tel. 0228/ 107-1603) zur Verfügung.

Letzte Änderung: 11.09.2012


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Herausgeber: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Der Präsident
Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn
http://www.bibb.de

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