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Berufsausbildungsvorbereitung (BAV)

Berufs(ausbildungs)vorbereitung bezeichnet qualifizierende Angebote für junge Menschen, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt, aber auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt keinen Platz gefunden haben. Sie wird von verschiedenen Seiten übernommen: (berufsbildende) Schule, Jugendhilfe und Bundesagentur für Arbeit.

Berufsausbildungsvorbereitung (BAV)

Die Berufsausbildungsvorbereitung dient laut BBiG dem Ziel, durch die Vermittlung von Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit an eine Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf heranzuführen. Sie richtet sich an Personen, deren Entwicklungsstand eine erfolgreiche Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf noch nicht erwarten lässt und bietet diesen umfassende sozialpädagogische Betreuung und Unterstützung.

Dossier zur Berufsvorbereitung

Das Dossier der BIBB-Fachstelle überaus bietet umfassende und aktuelle Hintergrundinformationen zum Thema Berufs(ausbildungs)vorbereitung.

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Qualifizierungsbausteine

Qualifizierungsbausteine sind inhaltlich und zeitlich fest umgrenzte Lerneinheiten, die im Rahmen von Maßnahmen der Berufsausbildungsvorbereitung Einsatz finden. Ihr Einsatz ist gesetzlich im § 69 BBiG geregelt.

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