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Kosmetiker / Kosmetikerin

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Berufsbezeichnung

Kosmetiker / Kosmetikerin
Anerkannt durch die Verordnung vom 9. Januar 2002 (BGBl. I, S. 417)

Ausbildungsdauer

3 Jahre.
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.

Struktur des Ausbildungsberufs:  Ausbildung mit Wahlqualifikationseinheiten

Arbeitsgebiet

Kosmetiker und Kosmetikerinnen arbeiten vorwiegend als Angestellte oder als Selbständige in Kosmetikinstituten, aber auch in Parfümerien, bei Friseuren sowie in Einrichtungen des Gesundheitswesens wie zum Beispiel Kur- und Rehabili-tationskliniken, spezialisierten Krankenhäusern oder sog. "Wellness-Einrichtungen".

Berufliche Fähigkeiten

Kosmetiker und Kosmetikerinnen

  • verfügen neben manuellem Geschick durch den unmittelbaren körperlichen Kon-takt mit ihren Kunden über eine ausgeprägte Fähigkeit zum behutsamen und einfühlsamen Umgang mit Menschen,
  • beraten und betreuen Kunden beim Verkauf von kosmetischen Waren und Artikeln sowie beim Angebot und bei der Nachsorge kosmetischer Dienstleistungen unter Berücksichtigung des betrieblichen Angebotes und der Kundentypologie,
  • beurteilen und reinigen, pflegen und schützen Haut und Nägel unter Einsatz be-rufsüblicher Hilfsmittel, Apparate und Instrumente sowie unterstützender Anwen-dungen unter besonderer Berücksichtigung von Hygiene und Gesundheitsschutz,
  • planen und gestalten dekorative kosmetische Maßnahmen am ganzen Körper unter Berücksichtigung des Kundentyps und aktueller Trends,
  • führen im Zusammenhang mit kosmetischen Anwendungen Ernährungsberatung durch und unterbreiten individuelle Vorschläge zur Gesundheitsförderung.

Kosmetiker und Kosmetikerinnen haben neben den allgemeinen Grundlagen der Kosmetik , abhängig von den Schwerpunkten des Ausbildungsbetriebes, eine Auswahl von Kenntnissen, Fertigkeiten und Kompetenzen für spezielle ergänzende kosmetische Anwendungen erworben, zum Beispiel

  • beherrschen sie permanente kosmetische Maßnahmen, insbesondere die permanente Haarentfernung und die Applikation des permanenten Make-up,
  • planen und führen sie unterstützende hydrotherapeutische Anwendungen zur kosmetischen Behandlung durch,
  • beherrschen sie Maßnahmen der speziellen Fußpflege im kosmetischen Anwendungsbereich,
  • modellieren sie Finger- und Fußnägel und beherrschen visagistische Techniken,
  • planen und wenden sie kosmetische Massagen an, einschließlich der manuellen Lymphdrainage im kosmetischen Bereich.

Letzte Änderung: 11.12.2006



Herausgeber: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Der Präsident
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