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Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker / Karosserie- und Fahrzeugbaumechanikerin

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Berufsbezeichnung

Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/Karosserie-
und Fahrzeugbaumechanikerin,
anerkannt durch die Verordnung vom 25. Juli 2008 (BGBl. I, S. 1523).

Ausbildungsdauer

3,5 Jahre
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt. Zur weiteren Qualifizierung des Nachwuchses haben die Sozialpartner Lehrgänge zur überbetrieblichen Unterweisung vereinbart.

Arbeitsgebiet

Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker fertigen vor allem Fahrzeugaufbauten und Karosserieteile oder reparieren diese. Sie üben ihre Tätigkeiten im Handwerk und in der Industrie aus, bei Nutzfahrzeugherstellern, entsprechenden Reparaturbetrieben und Spezialwerkstätten des Karosseriebaus. Dort sind sie vorwiegend in Werkhallen und Werkstätten tätig.
Sie führen ihre Arbeit unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften und Sicherheitsbestimmungen selbständig nach Unterlagen und Anweisungen aus. Dabei arbeiten sie häufig im Team. Sie stimmen ihre Arbeit mit vor- und nachgelagerten Gewerken ab. Sie planen und steuern ihre Arbeitsabläufe, kontrollieren und beurteilen Arbeitsergebnisse und wenden Qualitätsmana-gementsysteme an. Sie führen Wartungs- und Einstellarbeiten durch. Unter Beachtung ökologischer und ökonomischer Aspekte beraten und betreuen sie Kunden in Bezug auf Produkte und Dienstleistungen des Betriebes.  

Berufliche Fähigkeiten

Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker / Karosserie- und Fahrzeugbaumechanikerinnen in der

Fachrichtung Karosserieinstandhaltungstechnik

  • setzen PKW- und LKW-Karosserien und Aufbauten instand, 
  • rüsten Fahrzeuge mit Zubehör und Zusatzeinrichtungen aus oder um, 
  • stellen Oberflächen her, lackieren und schützen diese, 
  • beurteilen Schäden an Fahrzeugen, stellen Fehler, Störungen und Mängel fest und dokumentieren deren Ursache, 
  • kontrollieren und dokumentieren Instandhaltungs- und Montagearbeiten.

Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker / Karosserie- und Fahrzeugbaumechanikerinnen in der

Fachrichtung Karosseriebautechnik

  • konstruieren und stellen Karosserien, Karosserieteile und Fahrzeugaufbauten her und halten diese instand, z. B. Busse, Rettungs- oder Verkaufsfahrzeuge und Wohnmobile, 
  • rüsten Fahrzeuge mit Karosserien und Aufbauten aus bzw. um, z.B. mit Hebe- und Ladehilfseinrichtungen oder klimatechnischen Systemen, 
  • bauen Prototypen und "Null-Serien", 
  • bauen Fahrzeuge und Karosserien unter Berücksichtigung gesetzlicher Vorschriften aus und um, 
  • restaurieren "Youngtimer", und "Oldtimer", 
  • stellen Gehäuse für Geräte und Armaturen von Sonderfahrzeugen aller Art her.

Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker / Karosserie- und Fahrzeugbaumechanikerinnen in der

Fachrichtung Fahrzeugbautechnik

  • stellen Sonderfahrzeuge für unterschiedliche Einsatzzwecke her, 
  • stellen Anhänger und Sattelanhänger einschließlich deren Systeme her, 
  • fertigen Aufbauten für Sonderfahrzeuge an, z.B. für den Transport von Brennstoffen, Müll und Baustoffen, 
  • prüfen und halten Lenk- und Bremssysteme instand, 
  • montieren Ladeeinrichtungen, Seilwinden, Aufbauwechselsysteme und Ladekräne, 
  • verändern Fahrgestelle und Aufbauten in Länge, Breite und Höhe, 
  • rüsten Fahrzeuge für wechselnde Einsatzgebiete, z.B. für Straßen- und Schienenbetrieb um.

Letzte Änderung: 30.04.2009



Herausgeber: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Der Präsident
Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn
http://www.bibb.de

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